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Verkehrsregeln und -sicherheit für Velo & E-Bike

Wie unsere Velowege sicherer werden

Wie unsere Velowege sicherer werden

Kantone und Gemeinden haben bis 2042 Zeit, um Konzepte für die Sicherheit von Radfahrern zu entwickeln und umzusetzen. Wir blicken in die Waadt, nach Bern und nach Kopenhagen, der Velostadt schlechthin.

Alles über E-Bike Tuning

Alles über E-Bike Tuning

Tuning-Sets für E-Bikes können die Höchstgeschwindigkeit verdoppeln oder die Begrenzung gleich ganz aufheben. Dabei wird meist mit E-Bike-Tuningsets gearbeitet, welche die Elektronik des E-Bikes dauerhaft überlisten.

Veloregeln in der Schweiz

Veloregeln in der Schweiz

Velofahrer gehören wie Fussgänger zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern. Eine korrekte und sichere Fahrweise ist beim Velofahren unerlässlich.

Radfahrer: Sind Sie gut zu sehen?

Radfahrer: Sind Sie gut zu sehen?

Für Radfahrer gilt "Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit" . Beim Radfahren ist es besonders wichtig für Ihre Sicherheit, dass Sie bei Tag und Nacht von anderen Verkehrsteilnehmenden gut gesehen werden.

E-Bike: Was sind die Regelungen

E-Bike: Was sind die Regelungen

Was sind die Unterschiede zwischen einem 25er und einem 45er E-Bike? Welche Ausrüstung ist notwendig und was sollte man beachten?

Verkehrsregeln und -sicherheit in der Schweiz

  • Regelkonformes Velo- und E-Bike-Fahren: Fahrradfahrer und E-Biker sind verpflichtet, sich an die Verkehrsregeln zu halten, einschließlich der Signalisationen, Ampeln und Vorfahrtsregeln. Sie sollten Radwege bevorzugen, wenn vorhanden.
  • E-Bike-Regelungen: E-Bikes werden in der Schweiz als Fahrräder betrachtet, solange ihre Motorunterstützung auf 25 km/h begrenzt ist. S-Pedelecs, die schneller sind, gelten als Mofas und erfordern eine Versicherung sowie das Tragen eines Helms.
  • Als Velofahrer ist es ein wesentlicher Aspekt Ihrer Sicherheit, für andere Verkehrsteilnehmende gut sichtbar zu sein. Aus diesem Grund entwickeln wir mit unserer Kampagne Made Visible by TCS spezielle Tipps für Velofahrende.
  • Helmpflicht: Obwohl keine allgemeine Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht, wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, insbesondere auf stark befahrenen Straßen und bei schnellen Fahrten.
  • Rücksichtnahme und Kommunikation: Fahrradfahrer und E-Biker sollten stets Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen und deutlich kommunizieren, indem sie z.B. Handzeichen beim Abbiegen geben.
  • Alkohol- und Drogenkonsum: Das Fahrradfahren oder E-Biken unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist strafbar und kann zu schwerwiegenden Unfällen führen. Daher sollten Fahrradfahrer und E-Biker solche Substanzen meiden, wenn sie fahren möchten.

Indem Sie sich an diese Verkehrsregeln und -vorschriften halten, tragen Sie dazu bei, die Sicherheit auf den Straßen in der Schweiz zu gewährleisten und Ihr Fahrerlebnis zu verbessern.

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