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Albanien

Schroffe Berge, Seen, stellenweise sehr sumpfige Küste und historische Monumente sind die Hauptattraktionen des Landes.
Albanien

Albanien liegt an der Adria und ist umgeben von Montenegro, Kosovo, Nordmazedonien und Griechenland.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima im Landesinnern, Mittelmeerklima an der Küste.

Beste Reisezeit: Mai - September.

Währung

Landeswährung: Lek - ALL

Masseinheiten

Metrisches System

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.
  • Kleinkriminalität kommt vor allem in den grösseren Städten vor. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.
  • Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Mehr zum Thema : TCS MyMed

Auszug aus: Healthytravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Albanien sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Schweizer Pass, gültig bis mindestens 3 Monate nach Einreisedatum
  • Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.
  • Das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und gültige Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land. 
  • Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Albanien informieren:

Botschaft der Republik Albanien 
Pourtalèsstrasse 45A
3074 Muri b. Bern
Tel: +41 31 952 60 10
E-Mail: embassy.bern@mfa.gov.al
Website: www.mfa.gov.al

Konsulat der Rebublik Albanien
Kirchgasse 40
8001 Zürich
Tel.: +41 44 251 81 01
Website: www.honorarkonsulat-albanien.ch/

Konsulat der Republik Albanien in Lugano
Via Dogana Vecchia 2
6900 Lugano
Tel.: +41 91 220 34 11
E-Mail: info@consolato-albania.ch
Website: www.consolato-albania.ch/
 

Fahrzeugdokumente

  • Führerausweis: Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Autovermietung in Albanien: Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 18 und 21 Jahren. In einigen Fällen muss der Fahrer den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.
  • Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs nach Albanien: Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 12 Monate vorübergehend eingeführt werden. Der Fahrzeuglenker erhält bei der Einfahrt ins Land einen Stempel in den Pass.
  • Versicherungen: Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land. Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein eine ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel.
  • Verkehrsabgaben : Beim Verlassen des Landes wird für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen eine Verkehrsabgabe erhoben: EUR 1.- pro Tag für Fahrzeuge mit weniger als 9 Plätzen.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 22 Volumenprozent
  • 2 Liter Schaumwein
  • 10 Liter Bier

Kaffee: 3kg

Steuerfreie Einfuhr

Mit Ausnahme von persönlichen Gegenständen, Tabak und Alkohol können andere Waren nur dann zollfrei eingeführt werden, wenn sie einen bestimmten Wert nicht überschreiten.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
  • Reisende unter 15 Jahre: EUR 150.-

Zollbehörde: http://dogana.gov.al

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung: 

  • CH-Kleber
  • Warnweste
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Feuerlöscher (empfohlen)

Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm 
  • Klingel 
  • Reflektoren
  • Velolicht

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Helm für Fahrer und Beifahrer
  • CH-Kleber
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Pannendreieck
  • Feuerlöscher (empfohlen)

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Die Scheinwerfer müssen in einem Tunnel oder bei schlechter Sicht, Nebel, starkem Regen oder Schneefall eingeschaltet sein.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist erlaubt.

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Die A1 ist die einzige gebührenpflichtige Autobahn in Albanien. Die Maut wird an einer Zahlstelle in der Nähe des Thirre-Tunnels bei Kalimash erhoben. Es kann bar, mit Kreditkarte oder über das Digitalpass-System bezahlt werden, das regelmässigen Nutzern einen Rabatt bietet.

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland.

Verkehrsregeln

  • Rechtsverkehr.
  • Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.

Telefonieren beim Fahren

  • Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit). 

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserorts

Autobahnen

Auto4080/90*110
Anhänger357080
Motorrad4080/90*110
  • * Wichtigste Überlandstrassen: 90, Intercity-Nebenstrasen: 80
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0.1‰

Kindersicherung

  • Kinder jünger 4 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung auf Vorder- und Rücksitzen
  • Kinder zwischen 4 und 12 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung auf Vordersitzen
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizer Botschaft in Albanien
Rruga "Ibrahim Rugova", Nr. 3/1
1019 Tirana
Albania
Tel: +355 4 224 01 02
E-Mail: tirana@eda.admin.ch
www.eda.admin.ch/albania

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen 

Notrufnummern
Polizei129
Ambulanz127
Feuerwehr128

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +355
Polizei: 129
Ambulanz: 127
Feuerwehr: 128
Blutalkoholgrenze: 0.1‰
95: 1,76995 ALL
Diesel: 1,73397 ALL
 

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