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Nordmazedonien (Mazedonien)

Für Touristen gibt es einige Wintersportorte und Nationalparks sowie Klöster und Moscheen.
Nordmazedonien (Mazedonien)

Nordmazedonien (Mazedonien) ist umgeben von Serbien, Kosovo, Bulgarien, Griechenland und Albanien.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima im Norden und Osten, Mittelmeerklima im Südwesten und im unteren Wardar-Tal.

Beste Reisezeit: Mai - September.

Währung

Landeswährung: Mazedonischer Denar - MKD

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu:  Demonstrationen.
  • Es gibt spezielle Hinweise für: Grenzgebiet zu Kosovo.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.   

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

  • Schweizer Identitätskarte oder Schweizer Pass, gültig bis mindestens 90 Tagen nach Einreisedatum. 
  • Ein Visum ist für Aufenthalte bis zu 90 Tagen nicht erforderlich.
  • das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
  • Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Albanien informieren:
Botschaft von Nordmazedonien
Kirchenfeldstrasse 30
3005 Bern
Tel: +41 31 352 00 02 / 31 352 00 16
E-Mail : bern@mfa.gov.mk

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird während 6 Monaten anerkannt.

Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 23 Jahren. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens 2 Jahren besitzen.


Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate (innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) vorübergehend eingeführt werden.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren (max. 250g)

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent
  • 2 Liter Wein (nicht schäumend)

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem Wert von EUR 350.- steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

Parfum darf nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden: 50ml Parfum oder 250ml Eau de Toilette.

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (europäische Norm EN 471), wenn der Lenker sich auf der Fahrbahn Nacht und Tag bei schlechter Sicht befindet
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Reservebirnen (empfohlen, ausser bei Xenon-, Neon- oder LED-Licht)
  • Schlepptau

Winterausrüstung
Die folgende Winterausrüstung ist vom 15. November bis zum 15. März obligatorisch: Winterreifen oder Schneeketten. Spikesreifen sind verboten.


Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Velo

  • Velohelm empfohlen

Obligatorische Ausrüstung:

  • Reflektoren
  • Velolicht

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • Reservebirnen (empfohlen)
  • Warnweste 1 Warnweste (europäische Norm EN 471)

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig.

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.


Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).


Besondere rechtliche Bestimmungen
Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine Anhalter mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Mazedoniens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto40-6080110130
Anhänger40-60808080
Motorrad40-6080110130
Wohnmobil > 3.5 t40-60808080
  • Neulenker (Führerschein unter 2 Jahre alt): Ausserorts 60 km/h, Schnellstrasse 80 km/h, Autobahnen 100 km/h
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0.5‰

0‰ für Berufschauffeure und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahre besitzen.

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 2 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
  • Kinder jünger als 5 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung. Kinder zwischen 2 und 5 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
  • Kinder zwischen 5 und 12 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Nordmazedonien
Embassy of Switzerland
Maksim Gorki Street 19
1000 Skopje

T +389 2 310 33 00

skopje@eda.admin.ch

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. 

Notrufnummern
Polizei192
Ambulanz194
Feuerwehr193
Pannen196
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +389
Polizei: 192
Ambulanz: 194
Feuerwehr: 193
Pannen: 196
Blutalkoholgrenze: 0.5‰ / 0‰
95: 1,21085 MKD
98: 1,24293 MKD
Diesel: 1,09859 MKD
 

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