Im Allgemeinen gemässigtes Klima, Wüstenklima im Norden, Mittelmeerklima in den Zentralregionen und subarktisches Klima im äussersten Süden. Die Jahreszeiten sind denjenigen in Europa entgegengesetzt.
Beste Reisezeit: Oktober - März.
Landeswährung: Chilenischer Peso - CLP
Impfungen
Gesundheitslage
Vorsorge gegen Höhenkrankheit in den Hochlagen wird dringend empfohlen, besonders für Herzkranke. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Healthytravel
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für die Einreise nach Chile sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Chile informieren:
Botschaft von Chile
Konsularabteilung der Botschaft
Eigerplatz 5,
3007 Bern
Tel: 031/370 00 58
E-Mail:berna@consulado.gob.cl
Website: https://www.chile.gob.cl/en/suiza
Konsulat der Republik Chile
Fuhrstrasse 12,
Unterer Leihof,
8820 Wädenswil
Tel: 044/783 80 14
E-Mail: consulado.zurich@embachile.ch
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es ist jedoch dringend empfohlen und sogar vorgeschrieben, sich bei touristischen Mietwagen (Kategorie B) noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für alle Fahrzeugkategorien ausser der Kategorie B ist der internationale Führerausweis zusätzlich zum nationalen obligatorisch.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Es ist verboten, mit einem Mietfahrzeug in die Nachbarländer zu fahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land empfohlen.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Obligatorische Ausrüstung
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Rechtsverkehr.
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
---|---|---|---|
Auto | 60 | 100 | 120 |
Motorrad | 60 | 100 | 120 |
0.3‰
Kinder jünger als 9 Jahre bis 135 cm und 33 kg
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder zwischen 9 und 10 Jahren
Gurtentragpflicht
Kinder jünger als 12 Jahre
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Vorwahl für die Schweiz: 1230 41, 1200 41, 1220 41, 1810 41, 1690 41, 1710 41 (je nach Telekommunikationsgesellschaft)
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 133 |
Ambulanz | 131 |
Feuerwehr | 132 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
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