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Frankreich

Frankreich ist das Kulturland schlechthin mit einem enorm reichen Erbe. Durch seine Grösse bietet es eine höchst vielfältige Geografie.
Frankreich

Von Dünkirchen im Pas-de-Calais zu Bonifacio in Korsika erstreckt sich die Republik mit der sechseckigen Landesform über ein 13-mal grösseres Staatsgebiet als die Schweiz. Frankreich liegt zwischen dem Mittelmeer und dem Atlantik und bietet vielfältige geografische Landschaften für ebenso vielfältige Ferien.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Das Klima in Frankreich ist gemässigt und variiert von Region zu Region. Das Wetter im Westen ist ozeanisch geprägt, und es ist auch im Sommer relativ kühl und feucht. Im Osten und in den Bergen ist das Klima semi-kontinental mit heissen Sommern und kalten Wintern. Im Süden ist es im Winter milder und im Sommer heiss.

Optimale Reisezeit
Frankreich wird von Mitte Juli bis Mitte August von Touristen überströmt. Die besten Zeitpunkte, um das Land fern vom Massentourismus zu besuchen, sind Mai bis Mitte Juli und Mitte August bis Ende September.

Geografie

Zwischen dem Mittelmeer und dem Atlantik gelegen, bietet Frankreich abwechslungsreiche Landschaften. Entspannte Badeferien, temporeicher Aktivurlaub oder unterhaltsame Familienferien, alles ist möglich.

Die Landschaft ist überwiegend flach. Im Norden und Westen findet man sanfte Hügel. Der Südwesten mit den Pyrenäen und der Südosten mit dem Zentralmassiv sind gebirgig.

Frankreich ist in 101 Departements unterteilt, von denen 96 in Europa und 5 in Übersee liegen (Départements d’outre mer, DOM). Es grenzt an Deutschland, Belgien, Luxemburg, an die Schweiz, an Italien, Spanien und Andorra. Ausserdem umgibt es das Fürstentum Monaco.
Die Überseegebiete befinden sich in Südamerika und im atlantischen, pazifischen und indischen Ozean.

Verhalten & Benimmregeln

Rauchverbot
In Frankreich gilt ein Rauchverbot in allen geschlossenen und überdachten öffentlichen Gebäuden wie zum Beispiel in Bars, Restaurants, Hotels, Schulen usw. Im 2024 werden die rauchfreien Zonen in Frankreich ausgeweitet. An Stränden, in öffentlichen Gärten, in Wäldern und in der Nähe von Schulen wird das Rauchen verboten sein.

Genuss und Abgabe von alkoholischen Getränken
Das gesetzliche Mindestalter für den Kauf sowie den Konsum von alkoholischen Getränken beträgt 18 Jahre.

Der Verkauf von alkoholischen Getränken am Abend kann von einigen Lokalbehörden eingeschränkt werden. In Lyon, Nizza und einigen Stadtteilen von Paris ist es zum Beispiel verboten, nach 22 Uhr Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen.

 

Kleidung
Wenn man sich nicht am Strand befindet, empfiehlt es sich, sich korrekt zu kleiden. Für Männer gilt das Tragen kurzer Hosen im Restaurant als unpassend. In guten Restaurants sind ausschliesslich lange Hosen Teil des «tenue correcte» für Männer. In Kirchen müssen die Schultern bedeckt werden.

Gemeinsames Essen
In Frankreich haben gemeinsame Mahlzeiten einen wichtigen sozialen Stellenwert; wichtiger als das Essen an sich ist das Tischgespräch.

Pünktlichkeit
Bei einer Tischreservation im Restaurant ist man besser pünktlich. Ansonsten riskiert man schon bei 10 Minuten Verspätung, dass der Tisch anderen Gästen überlassen wird.

Höflichkeit
Gegenüber älteren Menschen oder Personen, die man nicht kennt, wird die Höflichkeitsform «vous» verwendet. Mit «tu» werden Familienmitglieder, Freunde und Kinder angesprochen.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Zahlungsmittel
Kreditkarten werden in den meisten Restaurants, Läden und an zahlreichen Autobahn-Zahlstellen akzeptiert. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Bank über die Transaktionsgebühren.

Beträge über EUR 1‘000.-, für Auswärtige EUR 15'000, dürfen nicht bar bezahlt werden.

Budget
Für Essen und Getränke muss zwischen EUR 20.- und 50.- pro Tag gerechnet werden, eine Hotelnacht kostet zwischen EUR 70.- und 180.-. Entscheiden Sie sich für Top-Restaurants oder –Hotels, werden Ihre Tagesausgaben diese Beträge natürlich übersteigen.

Trinkgeld
Rechnungen in französischen Restaurants enthalten bereits eine Servicepauschale von 10-15%. War man mit Essen und Service zufrieden, kann man beim Bezahlen aufrunden oder EUR 1.- bis 2.- auf dem Tisch zurücklassen. Taxifahrer freuen sich ebenfalls über ein kleines Trinkgeld (z. B. EUR 1.-).

Verhandeln
In Frankreich ist das Verhandeln nur auf Flohmärkten üblich.

Mehrwertsteuer
Die angegebenen Preise beinhalten 20% Mehrwertsteuer (MWST.). In der Gastronomie beträgt diese 10%, für Bücher und Medikamente 5.5%.

Sprachguide

Die offizielle Sprache ist Französisch.

In Frankreich werden auch Regionalsprachen angewendet, zum Beispiel Elsässisch, Baskisch, Bretonisch, Katalanisch, Korsisch und Provenzalisch. In überseeischen Gebieten wird unter anderem Kreolisch gesprochen.


Reisewortschatz
Anbei einige nützliche Wörter, die während Ihres Aufenthaltes hilfreich sein können.
 

DeutschFrançais
Guten TagBonjour
Guten AbendBonsoir
Auf WiedersehenAu revoir
JaOui
NeinNon
BitteS'il vous plaît
DankeMerci
TagJour
WocheSemaine
HeuteAujourd'hui
MorgenDemain
FrühstückPetit déjeuner
MittagessenDéjeuner
AbendessenDîner
VorspeiseEntrée
HauptgerichtPlat principal
NachspeiseDessert
Die Rechnung L'addition, s'il vous plaît
FlughafenAéroport
BahnhofGare
AutoVoiture
FahrkarteBillet
Hin und ZurückAller-retour

Masseinheiten

Metrisches System

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität in Frankreich.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Demonstrationen und terroristischer Anschläge.
  • Es gibt spezielle Hinweise für: Neukaledonien, Korsika, Mayotte und La Réunion, Guadeloupe und Martinique, Französisch Guyana

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Grippe, COVID-19.

Gesundheitslage

  • Einzelfälle von Dengue, Chikungunya, Schistosomiasis (Korsika).
  • Risiko von Zeckenenzephalitis im Gebiet von Auvergne-Rhône-Alpes: Schützen Sie sich bei Aktivitäten im Freien vor Zecken.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.   

Auszug aus: HealthyTravel

Gesundheit

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
  • Die Europäische Krankenversicherungskarte ist für jede medizinische Behandlung erforderlich.

Naturbedingte Risiken

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Waldbrandgefahr, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Flutwellen, Hurrikanen, Zyklonen un Tsunami.    

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. 

Für die Einreise nach Frankreich sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • eine gültige Schweizer Identitätskarte oder einen gültigen Schweizerpass
  • Ein Visum ist nicht erforderlich.
  • Minderjährige: Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht empfohlen.  Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Frankreich informieren:
Generalkonsulat von Frankreich
Cours des Bastions 2
1205 Genf
Tel: +41 22 319 00 00
E-Mail: info@consulfrance-geneve.org
Website: geneve.consulfrance.org

Generalkonsulat von Frankreich 
Signaustrasse 1
8008 Zürich
Tel: +41 44 268 85 85
E-Mail : contact.zurich-cslt@diplomatie.gouv.fr

Fahrzeugdokumente

  • Führerausweis: Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
  • Autovermietung in Frankreich: Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.
  • Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs: Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate (innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) vorübergehend eingeführt werden.
  • Versicherungen: Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)
  • 16 Liter Bier

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
  • Reisende unter 15 Jahre: EUR 150.-

Geld: Beträge ab 10'000€ melden.

Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.

Zollbehörde: www.douane.gouv.fr

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

 

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste (europäische Norm EN471) für jede Personen, die sich auf der Fahrbahn befindet, Tag und Nacht
  • Pannendreieck (E 27 R)
  • Reservebirnen (empfohlen)
  • Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.
  • Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Winterausrüstung

  • Spikesreifen sind ab dem Samstag vor dem 11. November bis zum letzten Märzsonntag des darauffolgenden Jahres erlaubt.
  • In Frankreich gilt ab November 2021 neu eine Winterreifenpflicht in einigen Bergregionen. Alle Fahrzeuge mit vier oder mehr Rädern sind von dieser Änderung betroffen. Jeweils vom 1. November bis 31. März müssen künftig in bestimmten Gemeinden in Bergregionen die Fahrzeuge mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 3,5 mm), Schneeketten oder textile Traktionshilfen ausgestattet sein. Als Alternative zu Schneeketten ist auch die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock erlaubt.
  • Mehr zum Thema: Winterreifenpflicht im Ausland

Überragende Ladung

  • Eine nach hinten hinausragende Ladung von mehr als 1 m (max. 3 m) muss mit einer reflektierenden Warntafel gekennzeichnet sein.
  • Nachts muss die nach hinten hinausragende Ladung mit mindestens einem roten Licht, das auf eine Distanz von 150 m sichtbar ist, gekennzeichnet sein.
  • Mehr zum Thema: Winterreifenpflicht im Ausland

E-Auto

  • Aufladen
  • In Frankreich ist die Ladeinfrastruktur im ganzen Land gut ausgebaut.
  • Neben der TCS eCharge-App sind die Apps von Chargemap oder A Better Route Planner gute Ergänzungen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, welche Ladestationen wirklich aktiv sind. Auf den Autobahnen werden zum Teil schon Ladestationen angezeigt, die sich noch im Bau befinden.
  • Ladenetzanbieter in Frankreich: Izivia, EVBox, Freshmile, Plugsurfing. Der Zugang erfordert ein Benutzerkonto eines Ladenetzanbieters.
  • Langsamladen (AC): Vorwiegend in Einkaufszentren und Städten zu finden. Auch in den ländlicheren Gebieten lassen sich AC-Ladestationen finden. Es kann jedoch auch lange Abschnitte ohne öffentliche Ladestationen geben.
  • Schnellladen (DC): Überwiegend in Städten und entlang der Autobahnen zu finden. Die Schnellladestationen sind hauptsächlich an Autobahnraststätten verbaut.

Gut zu wissen

  • Je nach Region haben Sie mit dem Elektroauto besondere Vorteile, wie speziell gekennzeichnete Parkplätze.

Wichtige Begriffe

Ladestationstation de recharge
Ladepunktpoint de recharge
ladenrecharger
Ladekabelcable de recharge
Steckertyptype de prise
Elektroautovéhicule électrique
Autogaragegarage automobile
Markenvertretungconcession/réparateur
agréé
Pannepanne

Reiseführer mit praktischer Checkliste

Reisen mit Elektroauto

Velo

Obligatorische Ausrüstung in Frankreich:

  • Velohelm obligatorisch bis 12 Jahre
  • Reflektoren: vorne (weiss), hinten (rot) und an den Pedalen
  • Velolicht
  • Klingel
  • Warnweste für Fahren bei Nacht ausserorts und bei schlechter Sicht

Verkehrsregeln

  • Lichtpflicht und Warnweste bei Nacht oder schlechter Sicht
  • Benutzung von Radwegen obligatorisch oder empfohlen, je nach Schild.
  • Fahren auf Gehwegen verboten (ausser für Kinder bis 8 Jahre bei angepasster Geschwindigkeit).
  • Fahren in Fussgängerzonen erlaubt, wenn Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

E-Bike

Bis 25km/h mit Tretunterstützung, bis 250 Watt:

Obligatorische Ausrüstung :

  • Velohelm empfohlen
  • Gleiche Ausrüstung wie beim Velo: Reflektoren (vorne weiss, hinten rot und an den Pedalen), Velolicht, Klingel, Warnweste 

Verkehrsregeln :

  • Ab 14 Jahren
  • Licht- und Warnwestenplicht für Fahren bei Nacht ausserorts und bei schlechter Sicht.
  • Benutzung von Velowegen ist obligatorisch.
  • Fahren auf dem Trottoir ist verboten.
  • Fahren in Fussgängerzonen ist erlaubt, wenn die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.

Schneller als 25km/h mit Tretunterstützung, mehr als 250 Watt: Obligatorische Ausrüstung:

Obligatorische Ausrüstung :

  • Mopedhelm (ECE-R 22.05) oder schnelles E-Bike (NTA-8776).
  • Die gleiche Ausrüstung wie für das Fahrrad: Rückstrahler (vorne weiss, hinten rot und an den Pedalen), Fahrradlicht, Klingel, Warnweste
  • Rückspiegel auf der linken Seite
  • Handschuhe (EN 13594:2015)

Verkehrsregeln:

  • Ab 14 Jahren
  • Führerschein erforderlich
  • Licht- und Warnwestenplicht für Fahren bei Nacht ausserorts und bei schlechter Sicht
  • Benutzung von Velowegen ist nicht erlaubt.
  • Fahren auf Gehwegen ist verboten
  • Fahren in Fussgängerzonen ist verboten.
  • Zulassung und Versicherung sind Pflicht

Mehr zum Thema: E-Bike: Vorschriften in Europa.

E-Scooter

Obligatorische Ausrüstung: 

  • Helm empfohlen (ausserhalb von Ortschaften vorgeschrieben)
  • Rückstrahler: vorne (weiss), hinten (rot) und seitlich (orange)
  • Klingel
  • Warnweste ist bei Nacht oder schlechter Sicht Pflicht, ausserhalb geschlossener Ortschaften Pflicht.

Verkehrsregeln:

  • Ab 14 Jahren
  • Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Licht- und Warnwestenpflicht bei Nacht oder schlechter Sicht.
  • Benutzung von Velowegen ist obligatorisch, wenn vorhanden
  • Fahren auf Gehwegen ist verboten.
  • Fahren in Fussgängerzonen erlaubt, wenn Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.
  • Obligatorische Zusatzversicherung notwendig

Mehr zum Thema: Elektro-Scooter: Vorschriften in Europa.

Motorrad

  • Helm für Fahrer und Beifahrer (retroreflektierend und mit Prüfzeichen ECE 22/04).
  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste (europäische Norm EN471) für jede Personen, die sich auf der Fahrbahn befindet, Tag und Nacht
  • Das Tragen von Handschuhen (CE zertifiziert) auf Motorrädern ist für Fahrer und Beifahrer obligatorisch.

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen

  • Wild campen ist in Frankreich grundsätzlich verboten.
  • Übernachten auf Privatgrundstücken oder auch auf öffentlichen Parkplätzen ist nur mit Erlaubnis der örtlichen Behörde erlaubt.
  • Für Wohnwagen- oder Wohnmobilisten gibt es in einigen Gemeinden spezielle Plätze, auf denen man eine Nacht übernachten kann. Wer ein Schild mit der Aufschrift „Camping reglementé, s’adresser à la mairie“ sieht, kann sich bei der Gemeinde (mairie) melden und bekommt dann einen Platz zugewiesen.

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Wohnwagen Höchstmasse

  • Höhe: ohne Restriktionen
  • Breite: 2.55 m
  • Länge (inkl. Deichsel): 12 m
  • Gesamtlänge (Wagen + Wohnwagen/Anhänger): 18.75 m

Aufkleber "Vorsicht toter Winkel" für Wohnmobile über 3.5t

  • Seit dem 1. Januar 2021 müssen schwere Lastkraftwagen, einschliesslich Wohnmobile über 3.5 t, mit Aufklebern "Vorsicht toter Winkel" ("Attention Angles morts") an beiden Seiten und am Heck des Fahrzeugs versehen sein.
  • Diese Aufkleber müssen auf der Karosserie angebracht werden, zwischen 0.90 m und 1.50 m hoch, am Heck und an den Seiten.
  • Wer mit einem Wohnmobil von mehr als 3.5 t in Frankreich unterwegs ist und die Plaketten nicht anbringt, muss mit einer Busse von EUR 135.- rechnen. 
  • Die Aufkleber können online unter www.tcs-shop.ch oder an Tankstellen in der Nähe der französischen Grenze gekauft werden.

Mehr Information finden Sie auf unserer Seite über den Aufkleber.

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

  • In Frankreich ist das Befahren von Autobahnen kostenpflichtig.
  • Der Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.autoroutes.fr
  • Die Autobahngebühren können mit Bargeld oder einer gängigen Kreditkarte bezahlt werden.
  • Spezielle Automaten für Besitzer eines elektronischen Abonnements (Télépéage) sind ebenfalls vorhanden.
  • Free Flow

Kauf des elektronischen Abonnements

  • Mit Télépéage bezahlen Sie die Maut bargeldlos und ohne grossen Aufwand. 
  • Sie dürfen an den Mautstellen eigene Fahrspuren nutzen und werden mittels Chip (Badge) im Auto identifiziert.
  • Die Bezahlung erfolgt dann bequem mittels Rechnung am Ende des Monats. Für die Télépéage gibt es verschiedene Abonnementsmodelle. Weitere Details und Beratung erhalten Sie in den TCS-Kontaktstellen oder auf unserer Themenseite.

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland.

Verkehrsregeln

  • Grundsätzlich kann man sagen, dass alles was zur Ablenkung führt nicht erlaubt ist und von der Polizei bestraft wird.
  • So werden Bussen ausgesprochen für Essen am Steuer, Schminken am Steuer (auch bei Rotlicht und Stau), sehr laut Musik hören oder das Betrachten eines Bildschirmes (ausser Navigationsgerät).
  • Weiter werden auch Fahrer mit losem Schuhwerk (z. Bsp. FlipFlops) bestraft.

Nur integrierte Freichsprechsysteme erlaubt

  • Grundsätzlich sind für alle Fahrer (Auto, LKW, Motorrad, Velo) sämtliche am Ohr getragenen Geräte, wie z. B. Kopfhörer oder Headsets, verboten, egal ob für Telefongespräche, Musik, Radio etc.  
  • Einzige Ausnahme sind Hörgeräte, diese dürfen weiter ohne Einschränkung genutzt werden.


Auto
Erlaubt ist nur das Telefonieren mit einem direkt integrierten System. Nicht erlaubt ist daher:

  • Telefonieren mit dem Telefon in der Hand
  • Headsets, egal ob mit einem oder zwei Ohrstöpsel
  • Kopfhörer, egal ob eines oder beide Ohren verdeckt sind
  • Bluetooth Headsets

Motorrad
Erlaubt ist nur das Telefonieren mit einem direkt im Helm integrierten System. Nicht erlaubt ist daher:

  • Das Telefon unter den Helm klemmen
  • Headsets, egal ob mit einem oder zwei Ohrstöpsel

Velo

  • Auf dem Velo ist es grundsätzlich nicht erlaubt während der Fahrt zu telefonieren, da es kein entsprechendes integriertes System gibt.

Handy am Steuer

  • Während man mit dem Auto unterwegs ist, darf das Handy nicht benutzt werden, resp. in der Hand gehalten werden.
  • Dies gilt auch wenn der Motor des Fahrzeugs nicht läuft, z. Bsp. an einer Ampel. Solange das Fahrzeug im Verkehr ist - auch am Strassenrand - darf das Handy nicht bedient werden.
  • Erst wenn das Auto explizit nicht mehr im Verkehr ist, also auf einem vorgesehenen Parkplatz parkiert wurde, ist es erlaubt sein Gerät zu benutzen.
  • die Polizei darf den Führerschein einziehen, wenn aufgrund der Benutzung des Handy's eine weiteres Vergehen begangen wird, welches die Sicherheit betrifft. Z. Bsp: Der Autofahrer hat nicht geblinkt, weil er sein Smartphone bedient hat.

Verkehrsregeln

  • Rechtsverkehr.
  • Im Auto gilt Rauchverbot wenn  eine schwangere Frau oder Minderjährige mitfahren.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto5080 - 90**110130
Anhänger*5080 - 90**110130
Motorrad5080 - 90**110130
Wohnmobil 12 > 3.5 t5080100110
  • * Bis maximum 3.5 t Gewicht des Zuges (Rubrik 35 des Fahrzeugausweises).
  • ** 80 km/h für Strassen mit Gegenverkehr ohne trennende Elemente zwischen den Fahrtrichtungen (z. Bsp. Leitplanke)
  • Bei Regen oder anderen Niederschlägen sowie für Neulenker, die ihren Führerschein noch keine 3 Jahre besitzen, beträgt die Höchstgeschwindigkeit ausserorts 80 km/h,  auf Autostrassen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h.
  • Bei Nebel (Sichtweite unter 50 m): 50 km/h auf allen Strassen.
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0.5‰

0.2‰ für Busfahrer, für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 3 Jahren besitzen

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 10 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend). Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden, ausser wenn alle Rücksitze bereits mit Kindern jünger als 10 Jahre besetzt sind.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

 

Umweltzone

Um dier Luftverschmutzung zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern, hat Frankreich Umweltzonen (ZFE, zones à faibles émissions) eingerichtet, in denen Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoss nur eingeschränkt verkehren dürfen, und regelt deren Verkehr bei Luftverschmutzungsalarm. Nur Fahrzeuge - dies gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge - mit einer Crit'Air-Vignette dürfen die ZFE befahren.

Alle Infos auf unserer Themenseite "Umweltzonen Frankreich"

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Frankreich
Ambassade de Suisse
142, rue de Grenelle
F-75007 Paris

T +33 1 49 55 67 00

par.vertretung@eda.admin.ch
http://www.eda.admin.ch/paris

 

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.

Bei Unfällen mit Verletzten ist Polizei (die Krankenwagen und Abschleppdienst verständigen wird) anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Für medizinische Notfälle für welche keine Ambulanz notwendig ist, kann SOS Médecins gerufen werden: 0820 33 24 24

Notrufnummern
Polizei17 oder 112
Ambulanz15 oder 112
Feuerwehr18 oder 112
Pannen0800 08 92 22

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +33
Polizei: 17 oder 112
Ambulanz: 15 oder 112
Feuerwehr: 18 oder 112
Pannen: 0800 08 92 22
Blutalkoholgrenze: 0.5‰ / 0.2‰
95: 1.753 EUR
98: 1.840 EUR
Diesel: 1.652 EUR
95 E10: 1.735 EUR
 

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