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Schweiz

Charmante Städte, die Alpen, Wintersport und natürliche Landschaften: die hauptsächlichen Touristenattraktionen der Schweiz.
Schweiz

Die Schweiz, im Zentrum Europas gelegen, ist umgeben von Frankreich, Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Italien. Das Gebiet gliedert sich in drei Regionen: Die Alpen im Zentrum, den Jura im Westen und das Mittelland mit zahlreichen Seen.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Vier grosse Klimazonen:

  • der Jura (kalte und feuchte Winter, angenehme Sommer);
  • das Mittelland mit Kontinentalklima (gemässigte Sommer, ziemlich milde Winter);
  • die Alpen mit zahlreichen Mikroklimas, je nach Höhe, Lage oder Ausrichtung der Täler;
  • das Tessin mit Mittelmeerklima (heisse Sommer, milde und sonnige Winter).

Geografie

Die Schweiz ist bekannt für ihr Gebirge und besteht aus 3 Grossregionen: mitteleres und südliches Alpengebirge, dem Plateau nördlich der Alpen das durch Hügel und Seen geprägt wird und dem Juragebirge im Nordwesten des Landes.

Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, von denen 6 Halbkantone sind. Sie grenzt an Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich und Liechtenstein.

Verhalten & Benimmregeln

Kleidung
Je nach Jahreszeit und Temperaturen normale Alltagskleidung. Im Winter sind warme Kleidung und gute Schuhe von Vorteil.

Rauchverbot
In der Schweizr gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden.

Währung

Landeswährung: Schweizer Franken - CHF

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Grippe, COVID-19.

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

  • eine Schweizer Identitätskarte (oder ein Schweizerpass) ist erforderlich.
  • Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Ein mit einem nationalen oder internationalen Führerauweis versehener Besucher kann ein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug ebenso wie ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug während eines Jahres fahren. Mindestalter: 18 Jahre.

Es ist zu beachten, dass die Mietagenturen unterschiedliche Anforderungen stellen bezüglich nationaler und internationaler Führerausweise, Mindest- und Höchstalter sowie Erfahrung des Fahrzeuglenkers.

Eine in der Schweiz wohnhafte Person ist nicht autorisiert, auf Schweizer Territorium vorübergehend ein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug zu fahren.

Eidgenössische Zollverwaltung EZV - private Fahrzeuge

Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs

Für Besucher:  Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug zur privaten Nutzung höchstens für 6 Monate (hintereinander oder nicht ; innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) vorübergehend eingeführt werden. Achtung: Arbeitende, Studenten und ausländische Praktikanten dürfen während 2 Jahren Ihr Fahrzeug benutzen, wenn dieses gemeldet ist und eine Genehmigung vom Zoll vorliegt.

Alle nationalen ausländischen Führerausweise sind in der Schweiz anerkannt. Es ist zu beachten, dass an Ihrem Fahrzeug ein klar erkennbares Landeskennzeichen und die Nummernschilder angebracht sein müssen.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für die Schweiz.

Die Grüne Karte ist notwendig, falls Ihr Fahrzeug in einem der folgenden Länder immatrikuliert ist: Albanien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Iran, Israel, Nordmazedonien, Marokko, Moldova, Montenegro, Russland, Tunesien, Türkei und Ukraine. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Einfuhr von Waren in die Schweiz beim Grenzüberschreitenden Einkaufen

Freimengen (pro Person und pro Tag):
 

WarenFreimengenZollabgaben für Mehrmengen
Fleisch und Fleischwaren, mit Ausnahme von Wild, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren.1 kg

Bis 10 kg: CHF 17.-/kg

 

mehr als 10kg: 23.-/kg

Butter und Rahm1 kg oder 1 lCHF 16.-/kg oder l
Öle, Fette, und Margarine5 kg oder 5 lCHF 2.-/kg oder l
Alkoholische Getränke* bis 18 % Vol.5 lCHF 2.-/l
Alkoholische Getränke* über 18 % Vol.1 lCHF 15.-/l
Tabakfabrikate*250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g

CHF 0.25 je Stück oder CHF 0.10 je Gramm

*Nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind.

Der Gesamtwert aller importierten Waren darf CHF 300.- nicht überschreiten, um von der Mehrwertsteuer befreit zu sein. Auf Mehrbeträge wird eine Zollgebühr verrechnet. Der Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel und Bücher beträgt 2.5% und 7.7% für andere Waren. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wertfreigrenze  auf CHF 150.- gesenkt.

Eidgenössische Zollverwaltung
 

Treibstoff
Bis zu 25 Liter Treibstoff dürfen in einem Kanister gebührenfrei eingeführt werden.

 

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

Winterausrüstung
Winterreifen sind nicht obligatorisch, Verkehrsbehinderung wegen Fahrens auf verschneiten Strassen mit einem schlecht ausgerüsteten Fahrzeug kann jedoch geahndet werden.

Schneeketten sind obligatorisch auf mindestens 2 Antriebsrädern, bevor eine mit dem entsprechenden Zeichen gekennzeichnete Strasse befahren wird.

Spikesreifen sind von 24. Oktober bis zum 30. April erlaubt. Ein Aufkleber « 80 km/h » ist obligatorisch. Auf den Autobahnen und Autostrassen besteht ein Fahrverbot, ausser für den St. Gotthard-Tunnel (A2) und den San Bernardino-Tunnel (A13).

Ein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug darf in der Schweiz während des Zeitraums verkehren, für den sein Herkunftsland den Gebrauch dieser Reifen gestattet, auch wenn dieser Zeitraum länger ist als die der in der Schweiz geltende.


Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Ladung
Im Allgemeinen muss eine hinausragende Ladung, am Tag wie in der Nacht, auf eine besonders sichtbare Art gekennzeichnet werden. Die in den Artikeln 58 und 73 vorgesehenen Vorkehrungen der Verkehrsregelnverordnung (VRV) müssen angewendet werden.

Zudem darf eine Ladung weder die Kontrollschilder noch die Beleuchtung verdecken.

Gemäss Art. 58 des VRV müssen Motorfahrzeuge, die sichthemmende Ladungen oder Anhänger mitführen, links und rechts aussen je einen Rückspiegel tragen.

Mehr Infos: Art. 58 und Art. 73 des VRV

Mehr Information finden Sie auf der folgenden Seite: Warntafeln bei überstehender Ladung

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

E-Auto

Aufladen

  • Es stehen Schnellladesäulen zur Verfügung. Die verfügbaren Stecker sind: Typ 2 AC, 22 kW; DC Typ CHAdeMO; CSS und Tesla. Neben den Tesla Superchargern sind derzeit wenige Schnellladesäulen verfügbar. Im Frühling 2019 hat der Bund einen Zuschlag für den Ausbau des Schnellladenetzes entlang der wichtigsten Autobahnabschnitte ausgeschrieben.
  • Betreiber öffentlicher Ladestationen sind zum Beispiel: MOVE, Greenmotion, EVPass, Repower, swisscharge, Tesla und viele (kleine) lokale Anbieter.
  • Derzeit existiert keine Übersicht aller Anbieter.

Zu Hause aufladen

Gemäss NIN-Standard ist das Laden an einer Haushaltssteckdose bis 8 Ampère erlaubt (Mode 2) aber nicht geeignet – es gibt dazu jedoch weder ein Verbot noch ein Gesetz. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der TCS die Nutzung einer Wallbox, die eine schnellere und bequemere Ladung ermöglicht.

Zahlung

  • Es gibt unterschiedliche Abrechnungsmethoden und Tarifmodelle mit grossen Preisunterschieden. Typischerweise wird per kWh, nach Ladeleistung oder Ladedauer abgerechnet. Die Tarife sind nicht immer vorhersehbar und können je nach Vertrag und Roaming-Gebühr des Anbieters sehr hoch sein.
  • Das Laden vor Ort ist oft ohne vorherigen Vertragsabschluss möglich. Die meisten Anbieter haben untereinander Roaming-Verträge abgeschlossen, sodass die meisten öffentlichen Ladestationen genutzt werden können. 
  • Je nach Netzbetreiber können die Roaming-Gebühren unterschiedlicher Anbieter sehr hoch ausfallen.
  • Mit der TCS eCharge-App haben Sie Zugang zu allen Grossen Ladenetzanbieter in der Schweiz

Verkehrsregeln

  • Es gibt keine Vorteile für Elektroautos.

Parkplätze

  • Es gibt keine spezielle Regelung.

 

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm empfohlen
  • Klingel 
  • Gepumpte Pneus
  • Bremsen: vorne, hinten
  • Reflektoren: vorne (weiss), hinten (rot) und an den Pedalen (orange)
  • Velolicht

Verkehrsregeln

  • Lichtpflicht bei Nacht oder schlechter Sicht
  • Benutzung von Radwegen obligatorisch
  • Fahren auf Gehwegen verboten (ausser für Kinder bis 12 Jahre bei angepasster Geschwindigkeit).
  • Fahren in Fussgängerzonen verboten (ausser für Kinder bis 12 Jahre bei angepasster Geschwindigkeit)

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

E-Bike

Tretunterstützung für max. 25 km/h und ohne Tretunterstützung für max. 20 km/h :

Obligatorische Ausrüstung

  • Velohelm empfohlen
  • Gleiche Ausrüstung wie für das Fahrrad: aufgepumpte Reifen, Bremsen (vorne, hinten), Rückstrahler (weiss vorne, rot hinten und orange an den Pedalen), Fahrradlicht, Klingel.
  • Rückspiegel wird empfohlen

Verkehrsregeln:

  • Führerschein der Klasse M von 14 - 16 Jahren, ab 16 Jahren nicht erforderlich.
  • Pflicht, bei Tag und Nacht mit eingeschaltetem Licht zu fahren.
  • Benutzung von Velowegen ist Pflicht.
  • Fahren auf Gehwegen ist verboten.
  • Fahren in Fussgängerzonen verboten (nur erlaubt, wenn Velos erlaubt sind, vorausgesetzt, die Tretunterstützung ist ausgeschaltet).

Tretunterstützung für max. 45 km/h und ohne Tretunterstützung für max. 30 km/h:

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm ist Pflicht (Norm EN 1078)
  • Aufgepumpte Reifen
  • Bremsen (vorne, hinten)
  • Rückstrahler (weiss vorne, rot hinten und orange an den Pedalen)
  • M-Führerschein
  • Beleuchtung eines Mopeds
  • Linker Rückspiegel
  • Klingel

Verkehrsregeln:

  • Führerschein Klasse M von 14
  • Pflicht, bei Tag und Nacht mit eingeschaltetem Licht zu fahren
  • Vignette
  • Kennzeichen
  • Benutzung von Velowegen vorgeschrieben
  • Fahren auf Gehwegen verboten
  • Fahren in Fussgängerzonen verboten (nur erlaubt, wenn Velos erlaubt sind, vorausgesetzt, die Tretunterstützung ist ausgeschaltet)

Mehr zum Thema: E-Bike: Vorschriften in Europa.

E-Scooter

Ausrüstung und Zulassung

  • Helm empfohlen
  • hinten roter Reflektor
  • Klingel

Verkehrsregeln

  • Ab 14 Jahren
  • Für Fahrer zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerschein Kategorie M oder G nötig
  • Maximal erlaubte Geschwindigkeit: 20 km/h
  • Verpflichtung, nachts oder bei schlechter Sicht mit eingeschaltetem Licht zu fahren 
  • Benutzung der Velowege ist obligatorisch, wenn vorhanden
  • Es ist verboten auf dem Trottoir zu fahren

Mehr zum Thema: Elektro-Scooter: Vorschriften in Europa.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm

Hinweis:
Nur Besitzer eines Führerausweises der Kategorie A1 sind berechtigt, in der Schweiz mit einem leichten Motorrad (Hubraum von nicht mehr als 125ccm, Motorleistung von höchstens 11kW) zu fahren. Mehr Informationen zu diesem Thema: Ausweiskategorien

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Von Gesetzes wegen ist wild campen in der Schweiz nicht verboten. Was aber nicht heisst, dass es somit generell erlaubt ist. Die Hoheit liegt letzten Endes aber bei den Gemeinden, die eigene Regeln und Verordnungen festlegen können.

 

Alle Infos auf unserer Themenseite

 

Sicherung von Anhängern und Wohnwagen
In der Schweiz müssen alle Anhänger bis 3500 kg Gesamtgewicht, die über eine Bremse verfügen, zusätzlich mit einer Abreissleine mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Anhänger bis 750 kg, welche fast immer ohne Bremse ausgestattet sind, werden meist mit einer Kette zusätzlich gesichert. Die Abreissleine muss an der dafür vorgesehenen Öse oder einer nachträglich, den Vorschriften entsprechenden Verbindungsmöglichkeit befestigt werden.  Das „Lasso-mässige“ überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals ist keinesfalls sicher und kann gebüsst werden.

Alle Infos auf unserer Themenseite

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Der Kauf einer Vignette ist für die Benützung des Autobahnnetzes obligatorisch für Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3.5 t. Diese kostet CHF 40.- und ist an der Grenze, in Tankstellen, in verschiedenen Postbüros und bei den Sektionen des TCS erhältlich.

Im Laufe des Jahres 2023 ist die Einführung einer neuen E-Vignette geplant. Dabei wird es sich um eine elektronische Vignette handeln, die mit den Nummernschildern verknüpft ist. Anfangs wird die Klebevignette noch verfügbar bleiben und die Verkehrsteilnehmer können wählen, ob sie die Klebevignette oder die elektronische Vignette möchten."

Das Fahren ohne Vignette wird mit CHF 200.- gebüsst.

Für Fahrzeuge über 3.5 t gibt es ein separates Gebührensystem.

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland

Verkehrsregeln

Freisprechanlagen erlaubt

  • Solange der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug behält und auf die Strasse und den Verkehr achten kann, sind Telefonate via Freisprecheinrichtungen wie Kopfhörer, Headsets oder intergrierte Systeme erlaubt.


Handy am Steuer

  • Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.

Verkehrsregeln

  • Rechtsverkehr.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto5080100120
Anhänger508080100
Motorrad5080100120
Wohnmobil > 3.5 t5080100100

Blutalkoholgrenze

0,25mg/l bzw. 0,5 ‰ 

0,05mg/l bzw. 0,1 ‰ für Neulenkende (Inhaber Führerausweis auf Probe), Berufschauffeure, Fahrschüler, Fahrlehrer und Begleitpersonen von Lernfahrten

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 12 Jahre und kleiner als 150 cm: Rückhaltevorrichtung obligatorisch (ECE-Prüfzeichen R 44.03, 44.04 oder 129).
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Umweltzone

Am 15. Januar 2020 hat Genf eine Umweltzone eingerichtet, in welcher ab einem bestimmten Luftverschmutzungswert das Stadtzentrum nur noch mit einer Umweltplakette namens «Stick’AIR» befahren werden darf. Fahrzeuge mit hohem Schadstoff-Ausstoss dürfen bei einer solchen Grenzwertüberschreitung zwischen 6 und 22 Uhr in der Innenstadt nicht mehr zirkulieren. Die Vorschrift lehnt sich an das französische Modell «Crit’Air» an.

 

Die neuen Massnahmen gegen die Luftverschmutzung gelten für die ganze Stadt Genf und zusätzlich für die umliegende Gemeinden Carouge, Cologny, Lancy und Vernier. Es muss damit gerechnet werden, dass die Umweltzone von gewissen Fahrzeugen ab bestimmten Grenzwerten nicht mehr befahren werden darf.

 

Die Crit'Air-Vignette wird in der Schweiz anerkannt.

 

Im Notfall

Vertretung

Die Kontaktdaten der Schweizer Vertretungen im Ausland finden Sie in unseren Reiseinfos beim entsprechenden Reiseziel oder in den Reisehinweisen von EDA

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Falls jedoch einer der Fahrer es verlangt, ist die Polizei zu verständigen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.

Rettungshelikopter: Rega 1414, www.rega.ch

Vergiftungsnotfälle: 145, www.toxi.ch

Allgemeine Notrufnummer: 112

Notrufnummern
Polizei117
Ambulanz144
Feuerwehr118
Pannen0800 140 140

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +41
Polizei: 117
Ambulanz: 144
Feuerwehr: 118
Pannen: 0800 140 140
Blutalkoholgrenze: 0.5‰ / 0.1‰
95: 1.74 CHF
98: 1.85 CHF
Diesel: 1.82 CHF
 

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