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Moldawien (Moldova)

Das Land besteht aus drei Regionen: der bergigen Zone der Karpaten (Bessarabien), einem hügeligen Gebiet und der Ebene.
Moldawien (Moldova)

Moldawien befindet sich zwischen Rumänien und der Ukraine, ohne Zugang zum Schwarzen Meer.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima.

Beste Reisezeit: Juli - August.

Währung

Landeswährung: Moldavischer Leu - MDL

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Der Höchstbetrag für den Import und Export der Landeswährung beträgt 
MDL 2'500.-.
Fremdwährungen können bis zu einem Betrag exportiert werden, der dem zuvor importierten Betrag entspricht.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: prekären Wirtschaftslage und der politischen Spannungen.
  • Das EDA rät von Reisen in verschiedene Landesteile ab. Es gibt spezielle Hinweise für: Grenzgebiete zur Ukraine und Transnistrien.
  • Kleinkriminalität ist vorhanden. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Abdominaltyphus, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.   

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

  • Für die Einreise in dieses Land ist eine bis mindestens 3 Monate nach Aufenthaltsende gültige Schweizer Identitätskarte erforderlich.
  • Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist ein Visum nicht erforderlich.

Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.

Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 23 Jahren.


Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 90 Tage vorübergehend eingeführt werden. Achtung: Ein Fahrzeug kann nur von dessen Eigentümer eingeführt werden, dieser muss ausserhalb Moldawiens wohnhaft sein und dies auch belegen können.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel.

Bei der Einreise ins Land ist eine Verkehrsabgabe von EUR 5.- pro Auto und von EUR 2.- pro Wohnwagen oder Anhänger zu entrichten.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 50 Zigarren oder Zigarillos

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 2 Liter Wein, Likörwein, Likör oder Spirituose
  • 5 Liter Bier

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

 

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (Lenker), für jede Person, die sich auf der Fahrbahn befindet.
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Feuerlöscher

Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Velo

  • Velohelm empfohlen

Obligatorische Ausrüstung:

  • Reflektoren: vorne (weiss), hinten (rot)

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste, für jede Person, die sich auf der Fahrbahn Nacht und Tag bei schlechter Sicht befindet

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Tagfahr-/Abblendlichter während der Wintersaison vom 1. November bis am 31. März.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist erlaubt.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Dieses Reiseziel verfügt über kein Autobahnnetz.

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland

 

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.


Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto5080*110
Motorrad5080*110
  • * Neulenker, die ihren Führerschein seit weniger als einem Jahr besitzen, dürfen ausserorts nicht schneller als 70 km/h fahren.
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0.3‰

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 12 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in der Ukraine
Embassy of Switzerland
vul. Kozyatynska 12
01015 Kyiv

T +380 44 281 61 28

kyiv@eda.admin.ch

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen. 

Es ist obligatorisch, innerhalb von zwei Stunden nach dem Unfall zur nächsten Polizeistation zu gehen, um den Unfall den Behörden zu melden, auch wenn nur Sachschäden vorliegen.

Notrufnummern
Polizei112
Ambulanz112
Feuerwehr112
Pannen069 14 37 24 / 069 21 14 67
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA. Aufgrund der russischen militärischen Operationen in Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +373
Polizei: 112
Ambulanz: 112
Feuerwehr: 112
Pannen: 069 14 37 24 / 069 21 14 67
Blutalkoholgrenze: 0.3‰
 

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