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Ukraine

Neben ausgedehnten Wäldern, Steppen und Kornfeldern sind die Städte Kiew, Odessa und Jalta reich an Geschichte.
Ukraine
Die Ukraine liegt am Schwarzen und am Asowschen Meer und ist umgeben von den Nachbarländern Rumänien, Moldawien, Ungarn, Slowakei, Polen, Weissrussland und Russland.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima.

An der Schwarzmeerküste ist der Winter in der Region von Odessa eher rauh, im Süden der Krim herrscht jedoch Mittelmeerklima (die Badesaison dauert von Mai bis Oktober).

Beste Reisezeit: Juni - August.

Währung

Landeswährung: Hryvnia - UAH 

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen

Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.
  • Das EDA rät von Reisen und von Aufenthalten jeder Art wird ab.

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

  • Für die Einreise in dieses Land ist ein gültiger Schweizerpass erforderlich.
  • Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist ein Visum nicht erforderlich.

Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.

Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein.

Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 2 Monate vorübergehend eingeführt werden. Um Ihr Fahrzeug einzuführen, müssen Sie Ihren Schweizer Führerausweis sowie Ihren Pass vorweisen. Der Fahrzeuglenker erhält bei der Einreise und bei der Ausreise je einen Stempel in den Pass.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel. Andernfalls werden Sie vor Ort kurzfristig eine Haftpflichtversicherung abschliessen müssen.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak

 

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen
  • 2 Liter Wein

 

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 500.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 1000.- pro Reisender

 

Lebensmittel
Lebensmittel dürfen für den Eigengebrauch steuerfrei eingeführt werden:

  • Gesamtwert maximal EUR 50.-
  • Gesamtgewicht maximal 2kg
  • Von jedem Produkt nur eine Packung

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Feuerlöscher

Winterausrüstung
Winterreifen sind zwischen November und April bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht).

Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Pannendreieck (empfohlen)

Kinder unter 12 Jahren und 145cm Körpergrösse dürfen nicht auf Motorrädern reisen.

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Abblendlichter vom 1. Oktober bis 30. April obligatorisch.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist erlaubt.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Die Autobahnen können landesweit kostenfrei befahren werden.

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.


Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto6090110

130

Anhänger60808080
Motorrad60808080
  • Neulenker, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen, dürfen nicht schneller als 70 km/h fahren.
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0‰

Kindersicherung

  • Kinder jünger kleiner als 145 cm: Angemessene Rückhaltevorrichtung
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen. 

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Helpline EDA

Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.

Notrufnummern
Polizei102
Ambulanz103
Feuerwehr101
Pannen+38 097 668 3830
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Von Reisen in dieses Land und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +380
Polizei: 102
Ambulanz: 103
Feuerwehr: 101
Pannen: +38 097 668 3830
Blutalkoholgrenze: 0‰
95: 1.02426 UAH
98: 1.09957 UAH
Diesel: 1.00195 UAH
 

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