Die
Slowakei ist umgeben von der Tschechischen Republik, Polen, der Ukraine,
Ungarn und Österreich. Historischer und kultureller Reichtum (Schlösser,
Städte und folkloristische Veranstaltungen) vermögen zu verzücken.
Die
Slowakei ist umgeben von der Tschechischen Republik, Polen, der Ukraine,
Ungarn und Österreich. Historischer und kultureller Reichtum (Schlösser,
Städte und folkloristische Veranstaltungen) vermögen zu verzücken.
Kontinentalklima.
Beste Reisezeit: Juni - September.
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Beträge über EUR 5‘000.-, für privaten Handel EUR 15'000, dürfen nicht bar bezahlt werden.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Impfungen
Schützen Sie sich bei Aktivitäten im Freien vor Zecken. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: HealthyTravel
Gesundheit
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für die Einreise in die Slowakei sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Personen, die sich länger als 10 Tage in der Slowakei aufhalten, sind meldepflichtig und müssen sich bei der zuständigen Polizeistelle melden. Hotels übernehmen diese Meldung normalerweise für ihre Gäste.
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen in die Slowakei informieren:
Botschaft der Slowakischen Republik
Thunstrasse 63
3074 Muri b. Bern
Tel: +41 31 356 39 35
E-Mail: emb.bern@mzv.sk
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate vorübergehend eingeführt werden. Am Fahrzeug muss der CH-Aufkleber oder das Autokennzeichen des entsprechenden Immatrikulationslandes angebracht sein.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Mit dem Flugzeug
Mit anderen Transportmitteln
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Mehr zum Thema:
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Winterreifen sind bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht). Spikesreifen sind verboten.
Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.
Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.
Obligatorische Ausrüstung:
Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.
Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.
Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift?
Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland.
Rechtsverkehr.
Fahrverbote für Lastwagen
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen* |
---|---|---|---|
Auto | 50 | 90 | 130 |
Anhänger | 50 | 90 | 90 |
Motorrad | 50 | 90 | 130 |
Wohnmobil > 3.5 t | 50 | 90 | 90 |
0‰
Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?
Schweizerische Botschaft in der Slowakei
Michalska 12
811 01 Bratislava
T +421 2 59 301 111
Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.
Ein beschädigtes Fahrzeug darf nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung ausgeführt werden.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 158 oder 112 |
Ambulanz | 155 oder 112 |
Feuerwehr | 150 oder 112 |
Pannen | 181 24 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA. Aufgrund der russischen militärischen Operationen in Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.