Vor dem Autokauf sollten die spezifischen Bedürfnisse erkannt und schriftlich festgehalten werden. Ein neues Auto kaufen, dass sind die wichtigsten Punkte:
Lassen Sie sich nicht von den zum Teil vielversprechenden Inseraten der Autoanbieter blenden. Oft bestehen beträchtliche Unterschiede in Ausrüstung und Preis innerhalb der in Frage kommenden Fahrzeugkategorie. Geschicktes Verhandeln mit dem Verkäufer kann in vielen Fällen den endgültigen Preis noch beeinflussen. Günstige Zeitpunkte für einen Fahrzeugkauf sind Ausstellungen und Jahresende.
Die Finanzierungsart für ein neues Auto will vorgängig genau überlegt sein. Allzu oft kommt es vor, dass ein vermeintlich günstiges Angebot sich im Nachhinein trotz Werbeversprechen als sehr teuer, manchmal auch zu teuer für den Kunden herausstellt.
Beim Kauf eines Personenwagens sind auch die Kosten für zusätzliche Ausrüstungen zu berücksichtigen, die evtl. erst später angeschafft werden. Es sind dies Winterreifen mit Felgen, Schneeketten, Ski-, Gepäck-, Veloträger usw. Diese Zubehörteile passen in der Regel nicht auf den neuen Wagen.
Beim Eintausch des bisherigen Autos lassen sich leicht mehrere hundert Franken gewinnen oder verlieren. Es sind in jedem Falle mehrere Offerten einzuholen. Grosszügige Rabatte können beeindrucken, massgebend ist aber der Betrag, der am Schluss zu bezahlen ist. Der aktuelle Wert des Fahrzeuges kann z.B. mit Eurotax berechnet werden oder man besucht eines der vielen Autoportale und sucht sein eigenes Fahrzeug.
Auf dem Kaufvertrag (Quittung oder Rechnung) sind alle Einzelheiten wie Marke, Modell, Kilometerstand, Modelljahr, endgültiger Preis, Umbau von Zubehör, Adressen der Vertragspartner usw. aufzuführen. Es sind Kaufverträge ohne «Kleingedrucktes» zu verlangen oder das Kleingedruckte ist zu streichen. Beim Neuwagenkauf sind dies vor allem jene Klauseln, die dem Verkäufer nach langer Lieferfrist und Lieferverzug noch nachträgliche Preiserhöhungen ermöglichen, falls das Modell inzwischen teurer wurde.
«Ladenhüter»
In der Regel werden Autos als neu verkauft, wenn deren Produktionszeit nur wenige Wochen zurückliegt. In einzelnen Fällen wird jedoch versucht, «gutgelagerte» Autos als fabrikneu zu verkaufen. Es ist daher darauf zu achten, dass im Kaufvertrag immer das Modelljahr eingetragen ist. Geben Sie sich nicht mit dem Vermerk «fabrikneu» zufrieden. Einen gewissen Anhaltspunkt liefert der jedem Neuwagen beiliegende Prüfungsbericht mit dem Verzollungsdatum (Stempel).
Der TCS erachtet eine Zeitspanne von 6 bis 12 Monaten von der Verzollung bis zur ersten Inverkehrssetzung als oberste Grenze für den Begriff «fabrikneu», aber nur dann, wenn in dieser Zeitspanne keine Modelländerungen (andere Blinker, Radkappen, Kühlergrill usw.) vorgenommen wurden. Das Fahrzeug altert nämlich und verliert an Wert, auch wenn es nicht gefahren wird. Kaufen Sie deshalb «Ladenhüter» nur mit einem entsprechenden Preisnachlass.
Garantie-Klausel
In der Schweiz herrscht in dieser Hinsicht Vertragsfreiheit. Verkäufer und Käufer können ohne weiteres vereinbaren, dass die im Gesetz vorgesehene Gewährleistung (Garantie) von 24 Monaten (OR 210) entfällt oder verlängert werden soll.
Neuwagengarantie
Bei Neuwagen beträgt die Garantiedauer in der Regel 2-3 Jahre oder 100'000 km (immer weniger Importeure bieten nur noch die herkömmliche Garantie von 1 Jahr ohne Kilometerbegrenzung an).
Katalysatorgarantie
Gegenüber dem Gesetzgeber garantieren die Importeure für Katalysator und Lambda-Sonde eine Haltbarkeit von 5 Jahren und/oder 80'000 km. Diese Garantie muss aber gegenüber dem Kunden nicht gewährt werden. Trotzdem empfiehlt es sich, bei Problemen mit Katalysator und Lambda-Sonde innerhalb einer nützlichen Frist auf einer kostenlosen Instandstellung zu bestehen. Wenn das Fahrzeug gemäss Werksvorschriften vom Markenvertreter gewartet wurde, zeigen sich die Importeure diesbezüglich recht kulant.
Rostschutzgarantie
Rostprobleme kennen nur noch wenige Marken. Dank gezielten Massnahmen (verzinkte Bleche, Hohlraumkonservierung, Steinschlagschutz usw.) wurde die Rostanfälligkeit stark vermindert. Bei den heutigen Garantien ist deshalb nicht unbedingt die Dauer (6, 10 oder 12 Jahre) von Bedeutung, sondern die daran geknüpften Auflagen.
Eine gute Garantie verlangt während der gesamten Dauer keinerlei Kontrollen und Unterhaltsarbeiten. Dennoch missbrauchen einige Hersteller die Rostgarantie als «goldene Kette» und machen Auflagen, die von periodischen oder zeitlich fixierten Kontrollen bis zum Service- und Originalersatzteilzwang reichen, die in keinem Zusammenhang zur Rostgarantie stehen.
Immer häufiger wird beim Fahrzeugkauf eine sogenannte Ablieferungspauschale verrechnet. Damit sollen Arbeiten wie die Bereitstellung und Abnahme, die Einlösung und Umschreibung sowie Kosten im Zusammenhang mit der obligatorischen Abgaswartung gedeckt werden. Zum Teil werden diese Kosten (Abgaswartungsdokument und Sollwerte inkl. erste Messung) bereits von den Importeuren getragen; eine Pauschale ist deshalb nicht immer gerechtfertigt. Die Ablieferungspauschale ist beim Fahrzeugkauf einzuhandeln und es ist nur ein klarer Endpreis festzulegen.
Die Treibstoffkosten betragen rund 15% der gesamten Betriebskosten. Neben finanziellen Aspekten spielt der Verbrauch auch aus Umweltgründen eine zunehmend wichtigere Rolle beim Kaufentscheid. Je mehr Treibstoff verbraucht wird, desto mehr Kohlendioxid (CO2) wird ausgestossen, welches für einen verstärkten Treibhauseffekt mit nicht prognostizierbaren Auswirkungen verantwortlich gemacht wird.
Wartung
Jeder Personenwagen braucht Wartung. Entsprechend der Vielfalt an Modellen gibt es auch die unterschiedlichsten Wartungsvorschriften und damit mehr oder weniger hohe Folgekosten. Die Weichenstellung erfolgt bei der Modellwahl. Die Kostenwirksamkeit der Technik ist nicht zu unterschätzen.
Gratisservice
Verschiedene Importeure bieten für ihre Fahrzeuge einen sogenannten «Gratisservice» an. Je nach Marke und Modell sind die Inspektionen über bestimmte Kilometerleistungen oder über eine gewisse Zeit für den Kunden kostenlos. Dennoch bleiben aber Kosten am Fahrzeughalter haften, denn häufig sind die benötigten Betriebsstoffe ausgenommen.
Bei den Modellen mit den weitreichendsten Paketen sind alle vorgeschriebenen Wartungsdienste und Abgaswartungen bis 100'000 km bzw. 10 Jahre im Neupreis inbegriffen. Der Vergleich mit den meistverkauften Modellen ohne Servicepaket zeigt, dass beim Kauf eines solchen Fahrzeuges Servicekosten in der Höhe von etwa CHF 2000.- im Neuwagenpreis inbegriffen sind.
Rechtsschutz-Versicherung
Beachten und vergleichen Sie vor dem Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung die unterschiedlichen Kündigungsfristen, welche sich auf ein Jahr (vorteilhaft) bis unsinnige 10 Jahre erstrecken, die Prämien und die Leistungen.
Teil- und Vollkaskoversicherung
Die Versicherungsgesellschaften bieten Teil- und Vollkasko-Versicherungen zu sehr unterschiedlichen Prämien an. Es lohnt sich, die Angebote von mehreren Gesellschaften zu vergleichen, um eine bedarfsgerechte Versicherung zu vorteilhaften Bedingungen abzuschliessen.
Haftpflicht-Versicherung
Seit 1996 ist die Haftpflicht-Versicherung liberalisiert, so dass es keinen staatlich bewilligten Einheitstarif mehr gibt. Seither klaffen die Prämien weit auseinander. Es empfiehlt sich daher, Jahres-Versicherungsverträge abzuschliessen und beim Fahrzeugwechsel die Angebote der verschiedenen Anbieter zu vergleichen (z. B.: TCS Autoversicherung).