Die Finanzierungsform für ein neues oder ein Occasion-Auto will vorgängig genau überlegt sein. Allzu oft kommt es vor, dass ein vermeintlich günstiges Angebot sich im Nachhinein trotz Werbeversprechen als sehr teuer, manchmal auch zu teuer für den Kunden herausstellt. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Finanzierungsformen auf.
Leasing ist die häufigste Finanzierungsform und eignet sich vor allem für zahlungskräftige Personen, die ihr Kapital nicht ins Auto investieren möchten und zudem mit der Dienstleistung (Autohandel, perfekter Unterhalt, optimal versichert usw.) wenig zu tun haben möchten.
Lassen Sie sich nicht von der Leasing-Werbung täuschen, die mit tiefen monatlichen Beträgen wirbt, ohne die zusätzlich anfallenden Kosten zu nennen. Reparaturpflichten, Rücknahmekosten, obligatorische Vollkasko-Versicherung usw.
Das Leasing-Fahrzeug ist nie Ihr Eigentum, es gehört immer der Leasing-Firma. Wenn der Leasing-Wagen Mängel hat, ist in der Regel nicht die Leasing-Firma als Eigentümer Adressat von Reklamationen, sondern der Wagenlieferant (Garage). Dieses Dreiecksverhältnis kann zu Komplikationen führen.
In den letzten Jahren erhöhten die Leasinggeber laufend die Kaution. Vor Leasingbeginn muss vielfach ein Betrag von mehreren tausend Franken bezahlt werden. Der TCS empfiehlt aufgrund dieser Entwicklung, dass die Kaution (wie bei der Regelung als Wohnungsmieter) auf ein Sperrkonto überwiesen werden muss, über welche nur beide Parteien verfügen können, bzw. bei Nichteinigung innerhalb eines Jahres der Richter verfügen muss. Diese Empfehlung entspricht der mietrechtlichen Regelung für Geldsicherheiten.
Ohne Angabe des Restwertes wäre es nicht möglich, zu prüfen ob der Zins korrekt im Vertrag enthalten ist. Bei einem Konsumentenleasingvertrag muss deshalb der Restwert im Vertrag angegeben werden. Dies kann im Vertrag direkt erfolgen oder aber in einer Restwerttabelle.
Ein Leasingvertrag ist kein Kaufvertrag. Im Leasingvertrag wird vereinbart, dass das Leasingobjekt bei Vertragsablauf zurückgegeben werden muss. Der Leasingnehmer hat kein Kaufrecht. Händler versprechen den Leasingnehmern zwar oft, dass sie das Objekt bei Vertragsablauf zu vorteilhaften Konditionen kaufen können. Solche Versprechen sind im Prinzip auch gültig, da aber nur mündlich, nicht zu beweisen. Es kommt durchaus vor, dass sich ein Fahrzeuglieferant später nicht mehr daran erinnert. Dies vor allem, wenn ihm ein Auto mit viel Mehrkilometern und/oder tiefem Restwert ein tolles Zusatzgeschäft beschert, wenn er es zurück nimmt.
Auch für Leasingnehmer, die das Auto bei Vertragsende „übernehmen“ möchten, ist es oft vorteilhafter, einen möglichst hohen Restwert zu vereinbaren. Die Verhandlungsposition bei Vertragsende und während der Laufzeit ist in der Regel besser. Voraussetzung ist allerdings, dass das mit den tieferen Leasingraten gesparte Geld bis zum Vertragsende zurückgelegt wird. Um Schwierigkeiten beim Vertragsablauf zu vermeiden, ist es zudem ganz wichtig, eine realistische Jahreskilometerzahl zu vereinbaren und diese dann auch einzuhalten.
Die grössten Rabatte lassen sich mit der vorteilhaften Barzahlung erzielen. Offerten und gute Verhandlungstaktik helfen, ein gutes Geschäft abzuschliessen. Vorteilhafte Kauf-Zeitpunkte sind meistens in der Zeit des Genfer Automobilsalons (anfangs März), an Garagenausstellungen (im Frühling und Herbst), im Hochsommer (Juli) und am Jahresende (Silvesterzeit).
Entscheidet man sich für einen Teilzahlungs- oder Privatkredit, so lohnt sich ein vorgängiger Vergleich der Zinssätze der verschiedenen Kreditanbieter. Häufig führen die monatlichen Rückzahlungsverpflichtungen zu grossen finanziellen Problemen, wenn unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Unfall, Scheidung, usw.) eintreten.
Wer sein Fahrzeug mit einem Kredit finanziert, sollte auf jeden Fall eine angemessene Reserve im Konsumbudget einplanen und das Fahrzeug mit einer günstigen Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung mit eventuell grossem Selbstbehalt versichern.