In jedem Fall empfiehlt der TCS, sich rund 3 Monate vor Ablauf des Leasingvertrags mit der Leasinggesellschaft in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Denn wer je nach Interesse und Kaufoption das Fahrzeug nicht übernehmen will oder kann, sollte sich und das Fahrzeug entsprechend auf die Rückgabe vorbereiten.
Grundsätzlich hat sich der Leasingnehmer bei Unterzeichnung des Leasingvertrages dazu verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu fahren, gewissenhaft zu pflegen, einwandfrei zu unterhalten und die Vorgaben des Herstellers zu beachten. Bei der Rückgabe erstellt die Liefergarage ein Rücknahmeprotokoll, welches der Leasingnehmer zu unterschreiben hat.
Allenfalls festgestellte Schäden oder Beeinträchtigungen werden mit dem Rücknahmekatalog der Leasinggesellschaft abgeglichen. Dieser kann bei der jeweiligen Leasingfirma eingesehen werden und definiert, welche Wertminderungen noch im Bereich des normalen Gebrauchs sind und welche vom Leasingnehmer abgegolten werden müssen.
Zur Schadenfeststellung erstellt die Liefergarage bei der Rückgabe ein Zustandsprotokoll des Fahrzeugs. Besonders bei Occasionen empfiehlt es sich, bereits bei der Übergabe ein solches Zustandsprotokoll machen zu lassen, so dass die Protokolle dann verglichen und ungerechtfertigte Beanstandungen zurückgewiesen werden können. Bevor man das Zustandsprotokoll unterzeichnet, sollte man das Dokument genau durchgelesen und sich allfällige Instandstellungskosten transparent darlegen lassen.
Zweifelt der Leasingnehmer am Rücknahmeprotokoll, empfiehlt der TCS, sich eine qualifizierte Zweitmeinung einzuholen. Eine solche bietet zum Beispiel die Expertise eines unabhängigen Fahrzeugsachverständigen, der ein kostenpflichtiges Schiedsgutachten erstellt. Man hat auch die Möglichkeit, das Fahrzeug von einer zweiten Garage schätzen zu lassen. Diese Offerte darf allerdings nicht zu einem Vertrag führen, solange der Leasingvertrag noch läuft.
Und schliesslich hat der Leasingnehmer auch die Möglichkeit, sein Fahrzeug bei einem Technischen Zentrum des TCS prüfen zu lassen, um so eine unabhängige Zustandsbewertung zu erhalten. So wird beim Occasionstest eine Übersicht über bevorstehende Services, Reparaturen und Karosserieschäden bis hin zum Fahrzeugwert erstellt.