Hinweis des TCS: die nötigen Vorkehrungen sind sehr individuell. Um auf der sicheren Seite zu sein, klären Sie die Sachverhalte direkt mit Ihrer Gemeinde, Versicherung, Krankenkasse, etc.
Autorin: Stephanie Köllinger
Die Welt für mehrere Monate oder gar Jahre auf vier Rädern erkunden. Frei und unabhängig sein, einfach drauflos fahren ohne jeglichen Zeitdruck. Viele träumen von einer solchen Lebensreise.
Doch wie plant man eigentlich eine Langzeitreise? Welche Vorbereitungen müssen getroffen werden, welche Versicherungen braucht es und vor allem: was kostet eine solche Reise überhaupt?
Mit folgenden Tipps und hilfreichen Informationen werden wir Sie durch die Vorbereitungsphase navigieren. Die Anleitung gilt als grober Leitfaden, denn eine Langzeitreise ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Es kann in diesem Rahmen nicht auf alle Details eingegangen werden.
Als erstes brauchen Sie natürlich ein entsprechendes Fahrzeug. Ob Sie mit einem grossen modernen Wohnmobil, einem alten VW T3, einem Wohnwagen, einem Camper Marke Selbstausbau oder sonst was reisen möchten – die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Welche Bedürfnisse und Ansprüche haben Sie an ein Fahrzeug, worauf legen Sie viel wert, worauf eher weniger?
Jedes Fahrzeug hat seine Vor- und Nachteile, hier finden Sie wertvolle Tipps als Stütze für Ihre Kaufentscheidung!
Bei der Planung einer Langzeitreise müssen verschiedene Dinge geplant, abgeklärt und vorbereitet werden. Nebst den schönen Fragen wie Wohin soll die Reise führen? Wann soll es losgehen?, stellen sich bei einer Langzeitreise natürlich auch viele administrative Fragen.
Welche Versicherungen braucht es? Was passiert mit der Wohnung? Was kostet eine Langzeitreise? Mit diesen und weiteren Fragen werden Sie im Lauf der Planung konfrontiert. Oft sind gewisse Faktoren von anderen Faktoren abhängig. Und da gerade bei einer Langzeitreise oftmals die Frage auftaucht, ob man sich von der Schweiz abmelden soll oder nicht, fangen wir mit dieser Frage an. Denn die Antwort darauf hat Einfluss auf Ihre weitere Planung betreffend Versicherungen, Steuern usw.
Soll ich oder muss ich mich sogar von der Schweiz abmelden? Wie geht das, und wie beeinflusst eine Abmeldung meine Reise? Diese und weitere Fragen zu diesem Thema sind nicht so leicht zu beantworten.
Wir haben keine abschliessende Regelung gefunden. Daher ist es empfehlenswert die Möglichkeiten direkt mit der Gemeinde zu besprechen. Ab wann eine Abmeldung zwingend ist, je nach Dauer der Reise, oder ob eine Abmeldung ohne neue Wohnadresse überhaupt möglich ist, wird unter Umständen von den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. Informieren Sie sich daher im Vorfeld bei Ihrer Einwohnergemeinde nach den detaillierten Bestimmungen!
Die Abmeldung von der Schweiz bringt zwar einen gewissen administrativen Aufwand mit sich, doch es lohnt sich in finanzieller Hinsicht. Sie werden zum Beispiel von der Steuerpflicht befreit; Sie müssen bei der Abmeldung zwar noch eine unterjährige Steuererklärung ausfüllen – und natürlich bezahlen - müssen jedoch danach weder Steuern noch Beiträge an die Feuerwehrersatzabgabe, Hundesteuer etc. bezahlen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie diverse Verträge und Abos ausserordentlich künden können, zum Beispiel Ihr Handy- oder ÖV Abo oder die Hausratversicherung.
Einer der finanziell grössten Vorteile bei einer Abmeldung von der Schweiz ist, dass Sie von der Krankenkassenpflicht befreit werden. Sie sollten jedoch im Vorfeld nochmal Rücksprache mit Ihrer derzeitigen Krankenkasse halten, denn einige verlangen inzwischen den Nachweis eines neuen Wohnsitzes im Ausland, den Sie wahrscheinlich nicht vorlegen können. Fragen Sie Ihre Krankenkasse im Vorfeld schriftlich per Mail an und heben Sie die Korrespondenz zur Sicherheit auf. Wenn die Abmeldung von der Grundversicherung klappt, dann können Sie eine nationale oder internationale Langzeitreise-Krankenversicherung abschliessen. Diese sind deutlich günstiger als gängige Schweizer Krankenkassen und erbringen trotzdem gleiche oder ähnliche Leistungen bei Krankheit und Unfall.
Steuern bezahlen Sie grundsätzlich da, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Wechselt der ständig, wird es mit den Steuern kompliziert.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, sich von der Schweiz abzumelden, dann sollten Sie sich in einem nächsten Schritt um Ihre Versicherungen kümmern. Fangen Sie frühzeitig damit an! Dringend nötig sind eine Kranken- sowie Unfallversicherung sowie eine Fahrzeugversicherung. Eine Privathaftpflichtversicherung sollten Sie ebenfalls abschliessen. Zusätzlich macht eine Reiseversicherung Sinn, welche zum Beispiel bei Diebstahl Ihrer Wertsachen aufkommt. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein. Grundsätzlich sollten Sie beim Abschluss einer Versicherung stets prüfen, ob sie die entsprechenden Risiken in Ihrem Zielland deckt. Innerhalb der EU sollten sie beispielsweise keine Probleme haben, wenn Sie aber planen von der Schweiz via Mongolei nach Indien zu fahren, dann sollten Sie sich ganz genau informieren.
Es gibt nationale und internationale Versicherungsanbieter, die sich speziell auf Reisende konzentriert haben und die von Versicherungsnehmern keinen festen Wohnsitz verlangen.
Wenn Sie sich aufgrund einer Langzeitreise von der Schweiz abmelden, dann haben Sie keinen offiziellen Wohnsitz mehr. Es ist in diesem Fall hilfreich, wenn Sie immerhin eine Postadresse in der Schweiz angeben können, zum Beispiel die eines Verwandten oder Bekannten. Ebenfalls sinnvoll ist es, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen für Ihre Bankgeschäfte und Behördengänge. Im Fall der Fälle kann Sie diese Person in einer entsprechenden Angelegenheit vertreten und Sie müssen dafür nicht extra zurück in die Schweiz fahren.
Bitte beachten Sie, dass die meisten Ihrer bisherigen Versicherungen einen Wohnsitz in der Schweiz voraussetzen, wie etwa die Krankenkasse, die Fahrzeug- oder die Privathaftpflichtversicherung. Bei einer Abmeldung von der Schweiz werden Sie daher gezwungen sein, diese zu künden. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung bei einer Krankenkasse haben, die Sie nach Ihrer Rückkehr gerne beibehalten möchten, dann prüfen Sie zusammen mit Ihrem Versicherungsanbieter, ob eine vorübergehende Sistierung möglich ist.
Betreffend Fahrzeugversicherung wird es auf den ersten Blick etwas komplizierter, denn ohne Wohnsitz in der Schweiz kriegen Sie natürlich kein Nummernschild. Allerdings gibt es hier eine sehr einfache und gesetzeskonforme Lösung: Eine andere Person löst Ihr Fahrzeug ein und beim Antragsformular der Versicherung wird beim Betreff «häufigster Benutzer» Ihr Name eingetragen. In diesem Fall sind Sie und Ihre Mitreisenden so versichert, als laute die Versicherung auf Ihren eigenen Namen. Prüfen Sie unbedingt, ob die Versicherung für Ihre Reiseziele gültig ist. Zudem können Sie die Versicherung nach Ihren Bedürfnissen anpassen; Je nach Versicherungsanbieter können Sie Extras versichern lassen, wie Auslandschutz, Grobfahrlässigkeit, Unfalltaggeld usw. Überlegen Sie, was Sie benötigen und lassen Sie sich von Ihrer Versicherung persönlich beraten.
Sie verlassen Europa? Dann brauchen Sie vielleicht ein Carnet de Passages. Dieses internationale Dokument erlaubt eine vorübergehend zollfreie Einfuhr Ihres Reisefahrzeugs in Ihr Zielland. Ein entsprechendes Dokument können Sie beim TCS anfordern.
Eine Abmeldung von der Schweiz kann sich auch auf Ihre AHV auswirken, denn wenn Sie die jährlichen Mindestbeiträge nicht einbezahlen, müssen Sie bei der Pensionierung Kürzungen in Kauf nehmen. Solange Sie aber keinen neuen Wohnsitz im Ausland haben, können Sie trotz Abmeldung von der Schweiz die Mindestbeiträge innerhalb von fünf Jahren problemlos nachzahlen. Das sollten Sie unbedingt tun, ansonsten haben Sie bei der Pensionierung Einzahlungslücken und Sie müssen Rentenkürzungen in Kauf nehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Ausgleichskasse Ihres Wohnorts.
Wenn wir gerade bei der Arbeit sind: Nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses haben Sie die Möglichkeit, eine Abrede Versicherung für bis zu 6 Monate abzuschliessen. Die Abrede Versicherung ist eine Verlängerung Ihrer Unfallversicherung, in der Sie während Ihres Arbeitsverhältnisses waren. Sie können diese unabhängig der Wohnsitzfrage abschliessen. Beachten Sie, dass Sie diese nur bis 30 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abschliessen können.
Sie sind Mitglied bei der REGA? Die REGA bietet Ihre Leistungen auch Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz an. Eine Mitgliedschaft lohnt sich als Ergänzung zu Ihrer Krankenkasse und Unfallversicherung für den Fall der Fälle.
Damit nichts vergessen geht haben wir eine hilfreiche und nützliche Checkliste zusammengestellt, die natürlich nach eigenen Bedürfnissen ergänzt werden kann/soll.
>> Checkliste Vorbereitung Langzeitreise downloaden
>> Hier gibt es weitere Camping-Checklisten
Für viele interessant ist sicher die Frage der Finanzierung einer Langzeitreise und die Frage, was eine solche überhaupt kostet. Auch hier gilt: die Finanzen und das Budget sind so individuell wie Ihre geplante Reise und Sie selbst.
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