Wer mit seinem Fahrzeug im Ausland unterwegs ist, braucht je nach Destination besondere Dokumente, um dort ungehindert und gesetzeskonform fahren zu können. Dabei gilt es, diverse zwischenstaatliche Abkommen zu berücksichtigen, die den Geltungsbereich eines internationalen Führerscheins, eines Carnet de Passages en Douane sowie weiterer Fahrzeugdokumente und -versicherungen regeln.
Reiseziel | Information |
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Internationaler Führerausweis obligatorisch | |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Schweizerischer Führerausweis anerkannt (mit englischer Übersetzung) | |
Führerausweis und Autovermietung Der internationale Führerausweis ist im Australischen Hauptstadtgebiet obligatorisch und wird in Queensland, Süd- und Westaustralien sowie im Nordterritorium empfohlen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich. Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren (Fahrer, die über 75 Jahre alt sind, müssen ein ärztliches Attest vorweisen). Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Internationaler Führerausweis obligatorisch | |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Es wird empfohlen, ein Auto mit Fahrer zu mieten. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Internationaler Führerausweis obligatorisch und während 3 Monaten anerkannt | |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 18 und 25 Jahren. Es wird empfohlen, ein Auto mit Fahrer zu mieten. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Internationaler Führerausweis obligatorisch | |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen muss der Fahrer normalerweise mindestens 25 Jahre alt sein. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Schweizerischer Führerausweis mit japanischer Übersetzung notwendig | |
Führerausweis und Autovermietung
Mietwagen können nur von Fahrern gebucht werden, die ihren Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Zusätzlich muss das Fahrzeug bei der Einfuhr von den Behörden technisch inspiziert werden und wird in Japan immatrikuliert. Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Internationaler Führerausweis obligatorisch | |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeuges Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Internationaler Führerausweis obligatorisch | |
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Schweizerischer Führerausweis anerkannt (mit englischer Übersetzung) | |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Internationaler Führerausweis obligatorisch | |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 23 und 25 Jahren. Der Fahrer muss auch seinen Führerausweis seit mindestens einem Jahr besitzen. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise bei der Botschaft von Senegal in Genf über die aktuell gültigen Vorschriften (Reisehinweise EDA) Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Internationaler Führerausweis obligatorisch | |
Führerausweis und Autovermietung Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Internationaler Führerausweis empfohlen | |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Vereinzelte Mietwagenanbieter legen auch ein Höchstalter fest. Der Fahrer muss auch, je nach Mietwagenunternehmen, seinen Führerausweis seit mindestens drei Jahren besitzen. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. |
Reiseziel | |
Information | Internationaler Führerausweis obligatorisch |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Reiseziel | |
Information | Schweizerischer Führerausweis anerkannt (mit englischer Übersetzung) |
Führerausweis und Autovermietung Der internationale Führerausweis ist im Australischen Hauptstadtgebiet obligatorisch und wird in Queensland, Süd- und Westaustralien sowie im Nordterritorium empfohlen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich. Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren (Fahrer, die über 75 Jahre alt sind, müssen ein ärztliches Attest vorweisen). Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Reiseziel | |
Information | Internationaler Führerausweis obligatorisch |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Es wird empfohlen, ein Auto mit Fahrer zu mieten. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Reiseziel | |
Information | Internationaler Führerausweis obligatorisch und während 3 Monaten anerkannt |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 18 und 25 Jahren. Es wird empfohlen, ein Auto mit Fahrer zu mieten. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
Reiseziel | |
Information | Internationaler Führerausweis obligatorisch |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen muss der Fahrer normalerweise mindestens 25 Jahre alt sein. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
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Information | Schweizerischer Führerausweis mit japanischer Übersetzung notwendig |
Führerausweis und Autovermietung
Mietwagen können nur von Fahrern gebucht werden, die ihren Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Zusätzlich muss das Fahrzeug bei der Einfuhr von den Behörden technisch inspiziert werden und wird in Japan immatrikuliert. Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
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Information | Internationaler Führerausweis obligatorisch |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeuges Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
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Information | Schweizerischer Führerausweis anerkannt (mit englischer Übersetzung) |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
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Information | Internationaler Führerausweis obligatorisch |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 23 und 25 Jahren. Der Fahrer muss auch seinen Führerausweis seit mindestens einem Jahr besitzen. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise bei der Botschaft von Senegal in Genf über die aktuell gültigen Vorschriften (Reisehinweise EDA) Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
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Information | Internationaler Führerausweis obligatorisch |
Führerausweis und Autovermietung Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. | |
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Information | Internationaler Führerausweis empfohlen |
Führerausweis und Autovermietung Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Vereinzelte Mietwagenanbieter legen auch ein Höchstalter fest. Der Fahrer muss auch, je nach Mietwagenunternehmen, seinen Führerausweis seit mindestens drei Jahren besitzen. Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland. |
Er ist ausserhalb Europa oft obligatorisch oder empfohlen, weil er für Autovermieter und Behörden (bei Verkehrskontrollen oder Unfällen) leicht verständlich ist. Er ist nur zusammen mit dem nationalen Fahrausweis gültig. Inhaber des Schweizer Führerausweises können ihn bei den Kontaktstellen des TCS oder beim kantonalen Strassenverkehrsamt beziehen.
Die englische Übersetzung (nur für den alten, blauen Fahrausweis) ist keinesfalls ein offizielles Dokument - erleichtert jedoch die Verständigung.
Vormals auch Grenzpassierscheinheft genannt. Internationales Zolldokument für eine aussereuropäische Reise mit dem eigenen Motorfahrzeug und Anhänger. Beim TCS erhältlich zu CHF 220.- für Mitglieder, CHF 330.- für Nicht-Mitglieder, und gemäss den vorhandenen Kapazitäten CHF 620.- für Fahrzeuge, die nicht in der Schweiz immatrikuliert sind (dies gilt ebenfalls für Mitglieder).
Fährt man mit einem zuvor verunfallten Fahrzeug in ein anderes Land, sollte man die Beschädigungen vom Zoll festhalten lassen, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden. Da spätere Beanstandungen schwierig sind, sollten grössere Reparaturen im Ausland vermieden werden. Diese sind am Schweizer Zoll zu deklarieren, wobei Zollgebühren für Ersatzteile und die MwSt auf das Rechnungstotal anfallen.
Fahrzeuge, die den technischen Ansprüchen in dem Land entsprechen, in dem sie zum ersten Mal angemeldet sind, müssen von den ausländischen Ländern, im Rahmen der internationalen Verkehrsbestimmungen anerkannt werden, d.h. ein, in einem Land zugelassenes Fahrzeug wird automatisch auch im Ausland anerkannt.
Gewisse Zusatzausrüstungen, die im Ursprungsland nicht erforderlich sind, können also nicht verlangt werden. Der einzige, in der Schweiz verlangte Zusatzartikel ist das Pannendreieck, während andere Länder das Mitführen einer Auto-Apotheke oder Ersatzglühbirnen vorschreiben, usw.
Wird aber ein Fahrzeug im Ausland gemietet, muss darauf geachtet werden, dass die, im jeweiligen Land verlangten Ausrüstungsgegenstände im Fahrzeug vorhanden sind.
Internationales Zolldokument für die vorübergehende Aus- oder Einfuhr von Waren oder uneingelösten Motorfahrzeugen (z. Bsp. für Rennen); zu bestellen bei der kantonalen Handelskammer oder auf www.ataswiss.ch.
Ein gemietetes Fahrzeug darf in der Regel nur im Mietland benutzt werden. Erkundigen Sie sich beim Vermieter, welche Länder Sie mit dem Mietfahrzeug bereisen dürfen und ob eine entsprechende Versicherungsdeckung besteht.
Kehrt eine in der Schweiz wohnhafte Person mit einem ausländischen Mietfahrzeug zurück, muss bei der Einreise am Schweizer Zoll eine Bewilligung eingeholt werden.
Seit dem 10. Juli 2006 kein Transitvisumszwang mehr für in der Schweiz wohnhafte Nicht-EU-Ausländer (mit Ausweis B oder C) zur Durchfahrt der Schengenländer. Diese Lockerung gilt nur für die Durchreise innerhalb des Schengenraums (maximal fünf Tage).
Es wird eine «Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen» benötigt. Weitere Informationen finden Sie auf unsere Seite «Ausgeliehenes Fahrzeug - was muss beachtet werden?».