Tropisches Klima im Zentrum und im Süden, Wüstenklima im Norden.
Beste Reisezeit: Oktober - Mai (Trockenzeit) für den Besuch der Wildtierreservate.
Bei Reisen in dieses Land ist der Fastenmonat Ramadan zu beachten. Während des Ramadan fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und die Arbeitszeiten und Konsumgewohnheiten werden entsprechend angepasst. Weitere Informationen: Tipps für Reisen während des Ramadan.
Landeswährung: CFA-BCEAO-Franc - XOF
Impfungen
Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Gesundheitslage
Auszug aus: Healthytravel
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für die Einreise nach Senegal sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Senegal informieren:
Botschaft Senegal
Route de Pré-Bois 20,
Gebäude H, 4.Stock,
1215 Genf
Tel: +41 22 918 02 30
E-Mail: mission.senegal.gva@bluewin.ch
Website: http://www.missionsenegal-geneve.org
Führerausweis und Autovermietung
Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 23 und 25 Jahren. Der Fahrer muss auch seinen Führerausweis seit mindestens einem Jahr besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land empfohlen.
Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise bei der Botschaft von Senegal in Genf über die aktuell gültigen Vorschriften (Reisehinweise EDA)
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Rechtsverkehr.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 17 |
Ambulanz | 15 |
Feuerwehr | 18 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA