Die Jahreszeiten sind denjenigen in Europa entgegengesetzt. Das Klima ist stark von der Region abhängig. Im Sommer herrscht im Norden typisches subtropisches Klima mit milden Temperaturen, während zur gleichen Zeit in den Alpen auf der Südinsel Wintertemperaturen zu finden sind. Im Durchschnitt sind Januar und Februar die wärmsten Monate und Juli ist der kälteste und niederschlagreichste Monat.
Beste Reisezeit: September - November und März - Mai
Neuseeland liegt im südwestlichen Pazifik und besteht aus zwei Hauptinseln: der Nordinsel und der Südinsel, ausserdem gehören Steward Island sowie die Chathaminseln dazu.
Spektakuläre Gletscher, wunderschöne Fjorde, schroffe Berge, weite Ebene, sanfte Hügel, subtropischer Wald und meilenweite Küstenlinien mit wunderschönen Stränden, all das bietet Neuseeland. Die Nordinsel beindruckt mit einer imposanten Bergkette die mittig durchläuft und sanftem Ackerland auf beiden Seiten. Auf der Südinsel finden wir die massiven südlichen Alpen und östlich davon Ackerland und die weiten Canterbury Plains. Die Sandstrände sind weitläufig und im Westen der Nordinsel sogar mit dunklem Sand.
Landeswährung: Neuseeländischer Dollar - NZD
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die NZD 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Zahlungsmittel
Kredit- und Bankkarten werden in den meisten Restaurants, Hotels und Geschäften akzeptiert. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Bank über die Transaktionsgebühren.
Budget
In der Hochsaison kostet eine Hotelnacht im Doppelzimmer:
Für Essen und Getränke muss zwischen NZD 50.- und 90.- pro Tag gerechnet werden. Entscheiden Sie sich für Top-Restaurants, werden Ihre Tagesausgaben diese Beträge natürlich übersteigen.
Trinkgeld
Ein Trinkgeld wird nicht erwartet, jedoch sehr geschätzt.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: Healthytravel
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
ETA-Formular
Seit dem 1. Oktober 2019 müssen Reisende, die berechtigt sind, ohne Visum in Neuseeland einzureisen, vorgängig das ETA (Electronic Travel Authentication)-Formular ausfüllen. Ohne diese Genehmigung ist es nicht erlaubt, in Neuseeland einzureisen.
Das ETA ist zum Preis von 12.- NZD hier erhältlich: https://www.immigration.govt.nz
Oder zum Preis von 9.- NZD über die entsprechende App "NZeTA app" erhältlich im Apple Store oder bei Google Play.
Reisenden wird empfohlen, das ETA mindestens 72 Stunden vor ihrer Reise zu beantragen.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts (NZD 1‘000.- pro Person und pro Monat). Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist mit einer Übersetzung auf Englisch anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem Wert von NZD 700.- steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Geschenke bis zu einem Wert von NZD 110.- dürfen steuerfrei eingeführt werden, ausgenommen Alkohol und Tabak.
Parfum darf nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden.
Deklaration
Neuseeland hat strenge Vorschriften um die Einfuhr von Seuchen und Schädlingen zu verhindern. Viele Waren sind nicht per se verboten, müssen aber angemeldet werden.
Werden nicht angemeldete Waren gefunden, muss je nach Fall mit einer hohen Busse gerechnet werden. Nicht erlaubte Waren werden in jedem Fall eingezogen und entsorgt.
Zollbehörde: www.mpi.govt.nz/travel-and-recreation/arriving-in-new-zealand/items-to-declare/
Mehr zum Thema: Einfuhr in die Schweiz
Obligatorische Ausrüstung
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Kindersicherung
Kinder | Vorschrift |
---|---|
< 5 Jahre | Eine genehmigte und der Grösse des Kindes angepasste Rückhaltevorrichtung |
5 - 7 Jahre | Rückhaltevorrichtung oder alternativ Sicherheitsgurt hinten |
> 7 Jahre | Sicherheitsgurt vorn und hinten |
Kindersitze und Babyschalen gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Linksverkehr.
Mehr Informationen gibt es bei Waka Kotahi NZ transport agency.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
---|---|---|---|
Auto | 50 | 100 | 110 |
Anhänger | 50 | 90 | 90 |
Vorsicht bei den sogenannten LSZ («limited speed zones»): 50 km/h bei schlechtem Wetter, Sicht, Strassenzustand sowie Leuten, Tieren oder vielen Fahrzeugen auf der Strasse.
0.5‰
0.0‰ für Fahrer unter 20 Jahren.
Kinder jünger als 7 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder zwischen 7 und 8 Jahre
Rückhaltevorrichtung oder alternativ Sicherheitsgurt hinten
Kinder zwischen 8 und 14 Jahre
Sicherheitsgurt. Wenn nicht vorhanden müssen Kinder auf den Rücksitzen befördert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Bei reinem Sachschaden sollte man die Polizei benachrichtigen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 111 |
Ambulanz | 111 |
Feuerwehr | 111 |
Pannen | 0800 500 222 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert – bei Ferien in der Schweiz und im Ausland.
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