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Japan

Die ursprüngliche Zivilisation und die Landschaften sind die Hauptgründe für Touristen, dieses Reiseziel zu wählen.
Japan
Japan ist eine Inselgruppe im Pazifik, deren südlicher Teil auf Höhe von Korea liegt. Das Land bietet ein kontrastreiches Gelände mit Vulkanen und tiefen Tälern.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kühlgemässigtes Klima im Norden, subtropisches Klima im Süden.
 

  • Winter: kalt, im Norden mit teilweise ausgiebigen Schneefällen; im Süden vergleichsweise trocken.
  • Sommer: feuchtheiss und regnerisch.
  • Frühling und Herbst: relativ milde Temperaturen.


Beste Reisezeit: März - Mai und September - November. Regenzeit von Mitte Juni bis Mitte Juli.

Währung

Landeswährung: Yen - JPY

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Es gibt spezielle Hinweise für: Nordosten des Landes.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Japanische Enzephalitis, FSME,  Hepatitis B, Grippe, COVID-19.

Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.

Auszug aus: Healthytravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Japan sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Schweizerpass
  • Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist ein Visum nicht erforderlich. Eine Aufenthaltsverlängerung ist möglich.
  • das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Papiere müssen für die Weiterreise in Ordnung sein.
  • ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
  • Reisende müssen bei ihrer Ankunft ein Formular für die Einreise- und Zollbehörde vorlegen. Das Formular kann auch vor der Abreise online ausgefüllt werden.
  • Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Japan informieren: 
Botschaft von Japan
Engestrasse 53
3001 Bern
Tel: +41 31 300 22 22
E-Mail: consularsection@br.mofa.go.jp
Website: Japanische Botschaft in der Schweiz.

Konsulat von Japan
Rue de Lausanne 82
1202 Genf
Tel: +41 22 716 99 00
E-Mail: consulate@br.mofa.go.jp
Website: www.geneve.ch.emb-japan.go.jp

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird nur zusammen mit einer japanischen Übersetzung vorübergehend anerkannt, die von der «Japan Automobile Federation (JAF)» oder durch die Schweizer Botschaft in Japan ausgestellt wird. Der in der Schweiz ausgestellte internationale Führerschein ist nicht anerkannt.

Mietwagen können nur von Fahrern gebucht werden, die ihren Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein.

Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.

Zusätzlich muss das Fahrzeug bei der Einfuhr von den Behörden technisch inspiziert werden und wird in Japan immatrikuliert.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 20 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 400 Zigaretten oder
  • 100 Zigarren oder
  • 500g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren (max. 500g)

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 20 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 3 Flaschen à 75cl alkoholische Getränke

Steuerfreie Einfuhr
Persönliche Gegenstände dürfen steuerfrei eingeführt werden. Ausserdem Geschenke im Gesamtwert von JPY 200‘000.-, ausgenommen Alkohol und Tabak.

Parfum darf nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden: 55ml oder 2 fl oz Parfum.

Zollbehörde: http://www.customs.go.jp

 

Mehr zum Thema: Einfuhr in die Schweiz

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Tempolimiten

  • Innerorts: 50 km/h
  • Innerorts in Tokyo: 40 km/h
  • Ausserorts: 60 km/h
  • Autobahnen: 100 km/h

Blutalkoholgrenze

0.3‰

Kindersicherung

Kinder jünger als 6
Angemessene Rückhaltevorrichtung

 

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Im Notfall

Notfallnummern

Selbst bei geringem Sachschaden ist die Polizei zu verständigen, die ein Unfallprotokoll aufnimmt. Die in Japan abgeschlossene Versicherung muss informiert werden.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Apotheken: es ist ratsam, die für die Reise notwendigen Medikamente mitzunehmen (zusammen mit dem Rezept), da die Apotheken nicht über dieselben Produkte verfügen. 

Notrufnummern
Polizei110
Ambulanz119
Feuerwehr119
Pannen#9910
Einsatzzentrale ETI010 41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 100 V
Vorwahl: +81
Polizei: 110
Ambulanz: 119
Feuerwehr: 119
Pannen: #9910
Blutalkoholgrenze: 0.3‰
 

Annullations-Versicherung

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