Kühlgemässigtes Klima im Norden, subtropisches Klima im Süden.
Beste Reisezeit: März - Mai und September - November. Regenzeit von Mitte Juni bis Mitte Juli.
Landeswährung: Yen - JPY
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Healthytravel
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Japan sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Japan informieren:
Botschaft von Japan
Engestrasse 53
3001 Bern
Tel: +41 31 300 22 22
E-Mail: consularsection@br.mofa.go.jp
Website: Japanische Botschaft in der Schweiz.
Konsulat von Japan
Rue de Lausanne 82
1202 Genf
Tel: +41 22 716 99 00
E-Mail: consulate@br.mofa.go.jp
Website: www.geneve.ch.emb-japan.go.jp
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird nur zusammen mit einer japanischen Übersetzung vorübergehend anerkannt, die von der «Japan Automobile Federation (JAF)» oder durch die Schweizer Botschaft in Japan ausgestellt wird. Der in der Schweiz ausgestellte internationale Führerschein ist nicht anerkannt.
Mietwagen können nur von Fahrern gebucht werden, die ihren Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
Zusätzlich muss das Fahrzeug bei der Einfuhr von den Behörden technisch inspiziert werden und wird in Japan immatrikuliert.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 20 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 20 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Persönliche Gegenstände dürfen steuerfrei eingeführt werden. Ausserdem Geschenke im Gesamtwert von JPY 200‘000.-, ausgenommen Alkohol und Tabak.
Parfum darf nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden: 55ml oder 2 fl oz Parfum.
Zollbehörde: http://www.customs.go.jp
Mehr zum Thema: Einfuhr in die Schweiz
0.3‰
Kinder jünger als 6
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Selbst bei geringem Sachschaden ist die Polizei zu verständigen, die ein Unfallprotokoll aufnimmt. Die in Japan abgeschlossene Versicherung muss informiert werden.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Apotheken: es ist ratsam, die für die Reise notwendigen Medikamente mitzunehmen (zusammen mit dem Rezept), da die Apotheken nicht über dieselben Produkte verfügen.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 110 |
Ambulanz | 119 |
Feuerwehr | 119 |
Pannen | #9910 |
Einsatzzentrale ETI | 010 41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert – bei Ferien in der Schweiz und im Ausland.
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