Seit 01.01.2021 ist in Frankreich die Kennzeichnung des Totenwinkels mittels Kleber an mehreren Stellen für LKW’s, Busse und somit auch für Wohnmobile über 3.5t, Pflicht.
Mit diesem Kleber auf den Fahrzeugen soll die Verkehrssicherheit erhöht und Fussgänger und Radfahrer darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Fahrzeug einen toten Winkel hat und sie daher für einen kurzen Augenblick ausserhalb des Blickfeldes des Fahrers sein können.
Der Kleber „Vorsicht toter Winkel“ (Attention angles morts) muss in dreifacher Ausführung angebracht werden:
Der ADAC empfiehlt Wohnmobilfahrern das Verwenden des Klebers mit dem Bus-Symbol, da es sich bei Reisemobilen um Fahrzeuge zur Personenbeförderung (und nicht Güterbeförderung) handelt. Auch von den bei einigen Onlinehändlern erhältlichen Kleber mit Wohnmobilsymbol rät der ADAC ab, da sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und keine offizielle Version sind. Wer die Verordnung missachtet, riskiert eine Busse von EUR 135.00.
Als toten Winkel bezeichnet man jene Zone, die für den Lenker ausserhalb des Sichtbereichs im Rückspiegel liegt, selbst wenn er seinen Kopf und Körper für eine bessere Sicht dreht.
Verkehrsregeln und Gesetze für Camper
Was man als Wohnmobil- und Wohnwagenlenker wissen sollte, um sicher und legal unterwegs zu sein.
Bevor es losgeht – Fahrzeug und Wohnwagen prüfen
Worauf muss ich vor der Abreise in die Campingferien achten?
Frankreich
Von den Einreisebestimmungen bis zu den Verkehrsregeln - die Reiseinformationen des TCS helfen Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Reise nach Frankreich.