Es gibt unzählige besondere Regelungen, Vorschriften und Gesetze für Wohnmobile und Wohnwagen, die ein Camper kennen muss, wenn er keine Panne oder Busse riskieren will. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengestellt.
Die Regelung der Anhänger-Abreissleine, bzw. des Sicherungsseils in der Schweiz führt unter Campern immer wieder zu regen Diskussionen. Die Vorschriften, wie Abreissleinen richtig an Anhängern anzubringen sind, sind umstritten. Nicht alle Kantone wenden das gleiche Verfahren an, was sich in hohen Bussgeldern abzeichnen kann.
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Das A und O vor Reiseantritt ist das korrekte Beladen des Wohnmobils oder des Wohnwagens. Wir zeigen, was alles zu beachten ist.
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Um unterwegs unnötige Gefahren und böse Überraschungen zu vermeiden, müssen das Wohnmobil oder der Wohnwagen vor der Abreise genau geprüft werden. Mit praktischer Checkliste.
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Mehr erfahrenDer CH-Kleber ist für Motorfahrzeuge und Anhänger im Ausland obligatorisch. Denken Sie daher vor dem Verlassen der Schweiz daran, einen CH-Kleber am Heck Ihres Fahrzeuges anzubringen.
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Auf Bergstrassen herrschen bestimmte Regeln, unter anderem auch für Wohnwagen-Gespanne. Diese sollte man sich vor der Abreise nochmals verinnerlichen.
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Seit dem 1. Januar 2021 müssen schwere Lastkraftwagen, einschliesslich Wohnmobile über 3.5 t, mit Aufklebern "Vorsicht toter Winkel" ("Attention angles morts") an beiden Seiten und am Heck des Fahrzeugs versehen sein. Wer mit einem Wohnmobil von mehr als 3.5 t in Frankreich unterwegs ist und die Plaketten nicht anbringt, muss mit einer Busse von EUR 135.- rechnen.
Damit ein sicherer Umgang mit Gas auf den Campingplätzen gewährleistet werden kann, wurde im Arbeitskreis LPG zusammen mit den Schweizer Camping-Verbänden ein Reglement ausgearbeitet, welches für die Sicherheit der Gäste auf Campingplätzen beiträgt. Die Gaskontrolle ist in der Schweiz seit Dezember 2017 alle 3 Jahre durchzuführen.
Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz Pflicht. Diese Massnahme betrifft alle Motorfahrzeuge, Zweiräder inbegriffen. Wer dagegen verstösst, wird mit einer Busse von 40 Franken bestraft.
Zahlen ohne Anhalten. Mit dem System aus Italien, «Telepass», das mit einem elektronischen Gerät der sogenannten Mautbox funktioniert, kann man ohne Anhalten an den mit gelben Zeichen signalisierten Durchgängen durchfahren. Seit Mitte 2018 ist der Telepass auch in weiteren Ländern verfügbar. Dank Vereinbarungen der einzelnen Autobahngesellschaften ist es möglich, mit nur einem Gerät die Mautgebühren in Italien, Frankreich, Spanien und Portugal zu bezahlen. Ausserdem kann in den wichtigsten Städten mit Hilfe des Telepasses geparkt werden.
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(Angaben inklusive Ladung)
Ein Anhänger, bzw. Wohnwagen darf maximal 2,55 m breit sein. Links und rechts müssen am Zugfahrzeug Rückspiegel angebracht werden. Es muss eine seitliche sowie eine mind. 100 m freie Sicht nach hinten gewährleistet sein.
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Seit dem 1. Januar 2016 ist das Rückwärtsfahren in der Schweiz verboten.
Ausnahmen:
Mit Stützlast bezeichnet man das Gewicht, welches vom Wohnwagen auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges drückt. Je mehr der vordere Bereich des Wohnwagens beladen wird (vor der Vorderachse), desto mehr Gewicht drückt auf die Anhängevorrichtung. Die Stützlast hat grossen Einfluss auf die Fahrsicherheit und muss daher unbedingt beachtet werden.
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Wer sein Wohnmobil oder den Wohnwagen über längere Zeit nicht genutzt hat, sollte die Technik und Anlagen vor der Abreise gründlich prüfen.
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Seit dem 01.01.2021 dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt, auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen mit Tempo 100 fahren. Ob der Anhänger eine 100 km/h Zulassung hat, ist anhand der Typengenehmigung eruierbar. Um mit Tempo 100 fahren zu dürfen, braucht es keine Prüfung beim Strassenverkehrsamt.
In Deutschland dürfen Gespanne mit Wohnwagen und anderen Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen unter bestimmten Voraussetzungen mit Tempo 100 km/h fahren. Um eine solche Tempo-100-Plakette zu bekommen, muss der Wohnwagen oder der Anhänger vorgängig in einem Technischen Zentrum des TCS nach den Vorgaben der deutschen Gesetzgebung geprüft werden.
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Für Wohnmobil-Neulenker gibt es ein paar wichtige Punkte zu beachten. Aus technischer Sicht sind heutige Wohnmobile zwar sicher, trotzdem kann die Fahrt einige Risiken bergen.
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Das zugelassene Gesamtgewicht von Wohnwagen oder Wohnmobil wird rasch überschritten und von vielen unterschätzt. Das kann teuer werden.
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Wenn Sie mit dem Camper oder Wohnwagen-Gespann Städte bereisen, vergessen Sie nicht, dass viele Städte in Europa in den vergangenen Jahren Umwelt- und Luftschutzzonen eingeführt haben.
Um diese verkehrsbeschränkenden Zonen mit Ihrem Auto befahren zu dürfen, brauchen Sie manchmal eine Plakette oder Vignette. Das Fehlen dieser Vignette wird ansonsten mit einer Busse bestraft. In anderen verkehrsbeschränkenden Zonen gelten verschiedene Verkehrseinschränkungen, je nach Fahrzeug und Uhrzeit.
Damit Sie keine böse Überraschung erleben, haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt: >>Umweltzonen in Europa
Bei Wohnwagen über 750 kg Gesamtgewicht muss ein Unterlegkeil mitgeführt werden.
Aus der Verordnung:
Unterlegkeile müssen aus festem Material bestehen, die Unterseite muss gleitsicher sein und darf keine Strassenschäden verursachen. Sie müssen hinsichtlich des Festhaltens des Fahrzeuges in Steigungen und Gefällen die gleichen Anforderungen erfüllen, wie sie für die Feststellbremse des betreffenden Fahrzeuges gelten.
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge / Kapitel 10 / Artikel 90, Seite 69
In der Schweiz braucht das Zugfahrzeug und der Anhänger je 1 Vignette. Die Vignetten müssen gut sichtbar angebracht sein. Kosten: CHF 40 pro Stück für das laufende Kalenderjahr (gültig im Kalenderjahr bis 31.12.)
Hier Die Aluminium-Warntafel dient zur Kennzeichnung von überhängenden Lasten, zum Beispiel von Fahrradträgern.
Schweiz
Grundsätzlich darf die Ladung von Wohnmobilen und Wohnwagen nicht seitlich herausragen. In der Schweiz wird aber toleriert, dass am Heck eines Motorwagens befestigte Velos pro Seite 20 cm (maximale Breite 2 m) hervorragen.
In der Schweiz braucht es keine Warntafel. In den meisten EU-Ländern müssen aber Gepäck- und Veloträger mit einer Warntafel von 50 × 50 cm gekennzeichnet werden.
Italien
Eine nach hinten hinausragende Ladung muss mit einer reflektierenden 50 x 50 cm grossen rot-weiss schraffierten (5 rote Streifen und 4 weisse Streifen) Warntafel gekennzeichnet sein. Diese Warntafel ist spezifisch für Italien. Die für die EU und Spanien anerkannten Tafeln sind nicht gültig. Diese Regel gilt ebenfalls für Autos und Wohnmobile, welche Fahrräder am Heck transportieren. Eine überragende Ladung ist nur am Heck erlaubt und sie darf 30 % der Fahrzeuglänge nicht überschreiten.
Tafeln aus Kunststoff sind in Italien nicht gestattet.
Auch bei leerem Fahrradträger. In Italien braucht es die Warntafel auch, wenn keine Ladung auf dem Fahrradträger ist. Gemäss dem Automobil Club Italien muss jegliche Ladung, die über das Fahrzeugprofil hinausragt, mit der Tafel gekennzeichnet werden:
(6. Wenn die Ladung über das Fahrzeugprofil hinausragt, müssen alle geeigneten Vorkehrungen getroffen werden, um Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. In jedem Fall muss der Längsvorsprung durch ein oder zwei spezielle viereckige Tafeln angezeigt werden, die mit retro-reflektierendem Material bedeckt sind und an den Enden des Vorsprungs so angeordnet sind, dass sie zur Fahrzeugachse konstant normal sind. Hier nachlesen (nur in Italienisch verfügbar - Übersetzen der Seite mit rechtem Mausklick).
Spanien
Dach- und Heckladungen, die nach hinten überragen, müssen mit der in Spanien gültigen Warntafel gekennzeichnet sein.
Eine nach hinten hinausragende Ladung muss mit einer reflektierenden 50 x 50 cm grossen rot-weiss schraffierten (3 rote Streifen und 3 weisse Streifen) Warntafel gekennzeichnet sein. Diese Warntafel ist spezifisch für Spanien. Die für die EU und Italien anerkannten Tafeln sind nicht gültig. Diese Regel gilt ebenfalls für Autos und Wohnmobile, welche Fahrräder am Heck transportieren. Tafeln aus Kunststoff sind in Spanien nicht gestattet.
Frankreich
Eine nach hinten hinausragende Ladung von mehr als 1 m (max. 3 m) muss mit einer reflektierenden Warntafel gekennzeichnet sein. Nachts muss die nach hinten hinausragende Ladung mit mindestens einem roten Licht, das auf eine Distanz von 150 m sichtbar ist, gekennzeichnet sein.
In der Schweiz ist das Mitführen einer Warnweste nicht obligatorisch, wird aber auf jeden Fall empfohlen.
In vielen Ländern ist die Weste aber obligatorisch. Informieren Sie sich vor der Abreise ins Ausland, in welchen europäischen Ländern die Warnweste obligatorisch ist und als Ausrüstung mitgeführt werden muss. Eine Übersicht finden Sie hier.
Angaben in km/h | Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen |
---|---|---|---|---|
Auto | 50 | 80 | 100 | 120 |
Anhänger bis 3.5t | 50 | 80 | 80 | 80 |
Anhänger über 3.5t | 50 | 80 | 80 | 80 |
Motorrad | 50 | 80 | 100 | 120 |
Wohnmobil bis 3.5t | 50 | 80 | 100 | 120 |
Wohnmobil über 3.5t | 50 | 80 | 100 | 100 |
Angaben in km/h | Auto |
Innerorts | 50 |
Ausserorts | 80 |
Autostrassen | 100 |
Autobahnen | 120 |
Angaben in km/h | Anhänger bis 3.5t |
Innerorts | 50 |
Ausserorts | 80 |
Autostrassen | 80 |
Autobahnen | 80 |
Angaben in km/h | Anhänger über 3.5t |
Innerorts | 50 |
Ausserorts | 80 |
Autostrassen | 80 |
Autobahnen | 80 |
Angaben in km/h | Motorrad |
Innerorts | 50 |
Ausserorts | 80 |
Autostrassen | 100 |
Autobahnen | 120 |
Angaben in km/h | Wohnmobil bis 3.5t |
Innerorts | 50 |
Ausserorts | 80 |
Autostrassen | 100 |
Autobahnen | 120 |
Angaben in km/h | Wohnmobil über 3.5t |
Innerorts | 50 |
Ausserorts | 80 |
Autostrassen | 100 |
Autobahnen | 100 |
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