Am Steuer eines Wohnmobils oder Wohnwagengespanns in die Ferien aufzubrechen, bedeutet nicht immer pure Freude für den Fahrer, der dabei mit komplexen Anforderungen konfrontiert wird. Das fängt schon beim Einhalten der Nutzlast an. Den Camper richtig beladen ist darum das A und O vor Reiseantritt.
Bei Wohnmobilen ist der Grenzwert von 500 kg bei einer 4-köpfigen Familie ziemlich bald erreicht. Kommen zur Familie noch 100 kg für einen Motorroller am Heck hinzu, sind die verbleibenden 200 kg rasch überschritten.
Bei Wohnwagen ist es weniger problematisch, weil die Nutzlast des Autos noch hinzukommt. Hingegen ist es wichtig, die Ladung zu verteilen, weil es dem Gespann sonst an Stabilität fehlt. Man muss auch der Stützlast, die von der Deichsel auf die Kupplung am Zugfahrzeug wirkt, Aufmerksamkeit schenken und die Werksangaben beachten.
Am besten arbeitet man mit einer Waage, um sicherzugehen, dass die Stützlast nicht überschritten wird. Dabei muss die Anhängerkupplung auf der gleichen Höhe liegen wie der Kopf der Deichsel. Es gibt sogenannte Deichselwaagen (ab CHF 20.-) sowie im Stützrad integrierte Waagen (ab CHF 75.-).
Bei einem Gespann kann es zu Schlingerbewegungen kommen. Meistens sind zu hohes Tempo oder brüske Lenkkorrekturen die Ursache. Um kein Risiko einzugehen, sollte einiges beachtet werden.
Die Tendenz zum Pendeln kann durch Schlingerdämpfer abgeschwächt werden. Sie sind ab etwa CHF 400.- erhältlich und einfach zu montieren. Bei plötzlichen, ruckartigen Schlingerbewegungen geht man wie folgt vor: Gas wegnehmen, nicht gegenlenken und, wenn nötig, bremsen, bis sich das Gespann stabilisiert.
Viele Ferienreisende führen Velos oder motorisierte Zweiräder mit. Bei Wohnwagen ist es möglich, Fahrräder auf der Deichsel mitzuführen. Um die Stützlast nicht zu erhöhen, kann man sie auch auf das Dach des Zugfahrzeugs laden. Der TCS empfiehlt, keine Fahrräder am Heck eines Wohnwagens anzubringen. Roller von rund hundert kg sind im Prinzip zu schwer, um mit einem Wohnwagen transportiert zu werden. Bei Wohnmobilen kann man aber Velos oder einen Roller auf einem Heckträger mitführen.
Grundsätzlich darf die Ladung an Wohnmobilen und -wagen nicht seitlich herausragen. In der Schweiz wird aber toleriert, dass am Heck eines Motorwagens befestigte Velos pro Seite 20 cm (maximale Breite 2 m) hervorragen. In den meisten EU-Ländern müssen Gepäck- und Veloträger mit einer Warntafel von 50×50 cm gekennzeichnet werden.