Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz Pflicht. Diese Massnahme betrifft alle Motorfahrzeuge, Zweiräder inbegriffen.
Viele Fahrzeuglenker wissen seit der Einführung dieser Massnahme nicht genau, welche Leuchten sie in welcher Situation einschalten müssen: Tagfahrleuchten, Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht, Nebellicht? Wir helfen Ihnen, sich über die verschiedenen Leuchtentypen Klarheit zu verschaffen, und informieren Sie über ihre richtige Anwendung.
Tagfahrleuchten sind zusätzliche, auf die Fahrzeugfront beschränkte Lichter, die gut sichtbar sind, ohne zu blenden. Sie sind schwächer als das Abblendlicht und können dieses keinesfalls ersetzen.
Neuere Autos sind mehrheitlich bereits mit Tagfahrleuchten ausgerüstet. Diese zusätzlichen Lichter, meist LEDs, sind schwächer als Abblendlichter, haben eine längere Lebensdauer und verbrauchen weniger Energie, da die Rücklichter und die Armaturenbrettbeleuchtung nicht eingeschaltet sind.
Tagfahrleuchten schalten sich beim Starten des Motors automatisch ein, falls weder das Abblend- noch das Fernlicht eingeschaltet ist.
Wie Original-Tagfahrleuchten schalten sich auch diese Lichter beim Starten automatisch ein.
In diesem Fall müssen Sie tagsüber stets mit Abblendlicht fahren. Deshalb empfîehlt es sich, den Scheinwerferschalter ständig auf dieser Position zu belassen oder das Abblendlicht bei jedem Starten manuell einzuschalten.
Das Abblendlicht kann von einer Fachperson direkt an die Zündung
gekoppelt werden. Damit ist ein Vergessen des Ein- und Ausschaltens
ausgeschlossen.
Achtung: Tagfahrleuchten sind gut sichtbare Frontlichter mit deutlich geringerer Leuchtkraft als Abblendlampen und deshalb kein Ersatz für das Abblendlicht. Beim Einschalten des Abblend- oder Fernlichts müssen die Tagfahrleuchten erlöschen oder schwächer werden.
Beachten Sie, dass das Fahren mit Licht seit geraumer Zeit in zahlreichen Ländern Europas obligatorisch ist.
Bei starkem Regen, Schnee, Nebel, nachts, bei ungenügender Beleuchtung, schlechter Sicht oder im Tunnel ist unbedingt das Abblendlicht einzuschalten, da die Tagfahrleuchten zu schwach sind und ohne die Rücklichter funktionieren.
Selbst wenn Ihr Fahrzeug mit Abblendlichtern ausgerüstet ist, die sich automatisch einschalten (kontrollieren, ob der Lichtschalter wirklich auf «Auto» steht!), müssen Sie das Abblendlicht manchmal manuell einschalten, da die Detektoren nicht unbedingt in allen Fällen reagieren.
Das Standlicht kommt einerseits zum Einsatz, wenn Fahrzeuge bei Dunkelheit parkiert werden, vor allem ausserhalb von Ortschaften, andererseits auch bei Haltephasen.
Auf markierten Parkplätzen (zum Beispiel blauen oder weissen Zonen) und in gut beleuchteten Bereichen (etwa in Ortschaften) sind nachts keine Lichter notwendig. Ausserhalb dieser Bereiche sind bei Dunkelheit oder Unübersichtlichkeit die Standlichter einzuschalten, vor allem wenn Sie neben der Fahrbahn anhalten. Bei längeren Haltephasen (vor geschlossenen Bahnschranken, Lichtsignalen bei Baustellen usw.) sollte man das Standlicht einschalten (vom Abblend- auf Standlicht wechseln).
Die Fernlichter oder Scheinwerfer werden bei ungenügender Sichtdistanz in Verbindung mit dem Abblendlicht eingesetzt. Sie sind in den folgenden Situationen auszuschalten:
Vermeiden Sie ausserdem, die Fernlichter innerhalb von Ortschaften oder in der Nähe von Fussgängern einzuschalten.
Die Nebellichter werden nur bei schlechten Sichtverhältnissen infolge von Nebel, Schneeböen oder starkem Regen eingesetzt.
Man sollte die Nebellichter nicht falsch einsetzen; das kann gefährlich sein, da sie besonders stark blenden.
Bei guter Sicht dürfen die Nebelleuchten auf keinen Fall eingeschaltet werden, sei dies auf der Autobahn, in Kolonnen oder in anderen Situationen im Strassenverkehr.