Die Nähe zur Natur, die heimelige Atmosphäre, das Zuhause weg von Zuhause, aber auch die familien- und kinderfreundliche Ambiente sind die grossen Trümpfe von Ferien mit dem Wohnwagen. Unsere Zusammenstellung von Gesetzen über Länge, Gewichte und Geschwindigkeiten sowie Tipps zum Kaufen und Fahren garantieren ein sorgenfreies Reise- und Ferienvergnügen.
In der Schweiz müssen alle Anhänger bis 3500 kg Gesamtgewicht, die über eine Bremse verfügen, zusätzlich mit einer Abreissleine mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Anhänger bis 750 kg, welche fast immer ohne Bremse ausgestattet sind, werden meist mit einer Kette zusätzliche gesichert. Die Abreissleine muss an der dafür vorgesehenen Öse oder einer nachträglich, den Vorschriften entsprechenden Verbindungsmöglichkeiten befestigt werden. Das «lassomässige» überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals ist keinesfalls sicher und kann gebüsst werden.
Der Heckantrieb bietet gute Traktion und Fahrstabilität, auch bei hoher Anhängelast. Der Frontantrieb bietet gute Fahrstabilität bei Fahrzeugen mit kurzem Hecküberhang. Beim Anfahren an Steigungen, auf nasser Wiese oder Schnee ist der Allradantrieb den beiden anderen Antriebsarten überlegen.
Auskünfte über die mögliche Anhängelast von Personenwagen erteilen die Automobil-Importeure, Garagen und die Wohnwagenhändler. An leichten Motorwagen (Personenwagen) dürfen unter der Berücksichtigung der üblichen Verkehrsregeln alle Anhänger mitgeführt werden, deren Gesamtgewicht die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängelast nicht überschreitet. Die Anhängelasten aller auf dem Schweizer Markt erhältlichen Modelle sind auch im Verbrauchskatalog abrufbar. Die entsprechende Rubrik im Fahrzeugausweis (Nr. 31) enthält die massgebende Anhängelast nur, wenn das Fahrzeug eine Anhängerkupplung aufweist.
Das Gesetz verlangt, dass das Gespann an einer 15% steilen Rampe einmal angefahren werden kann oder alternativ dazu an einer 12%-Rampe fünfmal in fünf Minuten (Art. 54/VTS).
Wird eine Anhängerkupplung nachträglich montiert, ist darauf zu achten, dass der Wert für die Anhängelast an diese Kupplung mindestens so hoch ist wie der Wert beim Zugfahrzeug. Zusammen mit der Kupplung muss auch eine Plakette mit den wichtigen Angaben am Fahrzeug angebracht werden. Steht die höchstzulässige Anhängelast nicht auf dieser Plakette, ist unbedingt danach zu fragen. Das nachträgliche Anbringen einer Anhängevorrichtung ist dem Strassenverkehrsamt zu melden und diese muss dort geprüft werden.
Für jede Auslandsreise müssen das Zugfahrzeug sowie der Anhänger mit dem vorgeschriebenen CH-Landeszeichen versehen sein. Ein für das Zugfahrzeug gültiger internationaler ETI-Schutzbrief gilt automatisch auch für den angehängten Wohnwagen.
Das A und O vor Reiseantritt ist das korrekte Beladen des Wohnwagens. Denn nur mit einer richtig verstauten Ladung im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts bleibt das Fahrverhalten des Wohnwagengespanns stabil.
Bei Wohnmobilen ist der Grenzwert von 500 kg bei einer Reise mit einer 4-köpfigen Familie ziemlich bald erreicht. Kommen noch 100 kg für einen Motorroller am Heck hinzu, sind die verbleibenden 200 kg rasch überschritten. Bei Wohnwagen ist es weniger problematisch, weil die Nutzlast des Autos noch hinzukommt. Hingegen ist es wichtig, die Ladung zu verteilen, weil es dem Gespann sonst an Stabilität fehlt.
Man muss auch der Stützlast, die von der Deichsel auf die Kupplung am Zugfahrzeug wirkt, Aufmerksamkeit schenken und die Werksangaben beachten. In den meisten Fällen liegt die ideale Stützlast zwischen 50 und 70 kg. Anstatt das Heck des Zugfahrzeugs zu überladen, ist es sinnvoller, einen Teil der Ladung im Wohnwagen selbst unterzubringen.
Am besten arbeitet man mit einer Waage, um sicherzugehen, dass die Stützlast nicht überschritten wird. Dabei muss die Anhängerkupplung auf der gleichen Höhe liegen wie der Kopf der Deichsel. Es gibt sogenannte Deichselwaagen (ab ca. 20 Fr.) sowie im Stützrad integrierte Waagen (ab ca. 75 Fr.).
Mit einem 2.5 m breiten Gespann ist es normalerweise nicht möglich, die Komposition auf markierten Parkfeldern abzustellen. Der Wohnwagen ragt verbotenerweise in die Strasse hinaus.
Das Fahrzeug muss beim Parken immer innerhalb des Parkfeldes stehen und darf nicht über die Markierung hinausragen. Parkfelder dürfen nur von Fahrzeugen benutzt werden, für die das Parkfeld gedacht ist. Beachten Sie unbedingt die Signalisationen auf dem Parkplatz.
Vor der Reise mit einem Gespann sind folgende Kontrollen nötig:
>>Checkliste zum downloaden - Fahrzeug und Wohnwagen vor der Abreise prüfen
Wohnwagen-Gespanne sind wegen ihrer Grösse im Fahrverhalten deutlich träger als ein Auto. Wer sich bei der ersten Miete eines Wohnanhängers mit 2.30 m statt mit 2.50 m Breite begnügt, ist auf der Strasse im Vorteil. Im Vergleich zur Breite von etwa 1.90 m beim PW ist die Umstellung immer noch gross.
Beim Fahren mit dem Wohnwagen-Gespann:
Viele Sektionen des TCS bieten Fahrkurse für Fahrer:innen von Wohnwagengespannen an. In diesen Kursen lernen Sie, wie Sie Ihr Wohnwagen-Gespann sicher und gefahrenlos von A nach B bewegen. Umsichtiges Manövrieren und Parkieren gehört ebenso zu diesem Kurs, wie der Umgang mit der Beladung.
Das Mitführen eines Anhängers über 750 kg Gesamtgewicht erfordert den Führerausweis der Kategorie E (Anhängerprüfung), wenn das Gesamtzugsgewicht über 3500 kg ist. Fehlt in Ihrem älteren blauen Ausweis (ausgestellt von 1977 bis 1991) die Kategorie E, empfehlen wir den Umtausch des Ausweises. Dabei wird die Berechtigung BE ebenfalls erteilt. Am 31. Januar 2024 verliert der blaue Papierführerschein ohnehin seine Wirkung als «Legitimationsdokument». Die Fahrberechtigung erlischt jedoch nicht.
Wird bei Fahrzeugkombinationen mit Anhänger bis 750 kg Gesamtgericht ein Gesamtzugsgewicht zwischen 3500 kg und 4250 kg erreicht, reicht in Deutschland, Frankreich, Italien und vielen anderen EU-Mitgliedstaaten der Führerausweis Kategorie B nicht aus. Verlangt wird mindestens eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Kategorie B mit der Schlüsselzahl 96, oder ein Führerausweis der Kategorie BE.
Die Erweiterung „Führerschein B96“ existiert in der Schweiz nicht. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die mit einem Gespann mit mehr als 3500 kg Gesamtzugsgewicht, in ein anderes Land als Österreich fahren, benötigen deshalb den Führerschein Kategorie BE. Dazu ist festzuhalten, dass es für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz einfacher und kostengünstiger ist, den Führerschein der Kategorie BE zu erlangen, als dies für Personen mit Wohnsitz in der EU bei der weniger wertvollen Erweiterung „B96“ der Fall ist.
Wer den Führerausweis für Personenwagen besitzt, kann beim kantonalen Strassenverkehrsamt einen Lernfahrausweis für die Kategorie BE bestellen. Mit diesem Lernfahrausweis und dem gültigen Führerausweis Kategorie B dürfen (in der Schweiz) Lernfahrten durchgeführt werden. Begleitpersonen sind dazu nicht nötig aber wer mit dem Lernfahrausweis fährt, muss hinten am Wohnanhänger gut sichtbar die bekannte blaue Tafel mit dem weissen „L“ anbringen. Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit sollte die Prüfung mit Auto und Anhänger gemacht werden. Die Prüfung dauert eine Stunde. Im Ausland herrschen andere nationale Vorschriften bezüglich Lernfahrten. Weil es mit ausländischen Behörden Probleme geben kann, rät der TCS von Auslandfahrten mit dem Lernfahrausweis ab. Weitere Informationen erteilt das kantonale Strassenverkehrsamt.
Mehr Informationen über die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr finden Sie >> hier.
Für die Kontrolle der Gasleitungen im Wohnwagen gibt es nur Vorschriften für Fahrzeuge mit fest installiertem Gastank. Für Fahrzeuge, die aus Gasflaschen versorgt werden, bietet der Touring Club seit dem Jahr 2010 die TCS Caravan Gas Kontrolle an. In 8 Technischen Zentren überprüfen ausgebildete TCS Experten die Gasanlagen der Wohnwagen. Auf nahe der Technischen Zentren gelegenen Campingplätzen bieten die Experten auch Sicherheitsüberprüfungen von Ort an. Die Gaskontrolle ist in der Schweiz seit Dezember 2017 alle 3 Jahre durchzuführen.
Damit ein sicherer Umgang mit Gas auf den Schweizer Campingplätzen gewährleistet werden kann, wurde im Arbeitskreis LPG zusammen mit den Schweizer Camping-Verbänden ein Reglement ausgearbeitet, welches für die Sicherheit der Gäste auf Campingplätzen beiträgt. Dieses ist seit November 2018 gültig.
Klassische automatische Getriebe sind für den Anhängerbetrieb besser geeignet als sogenannte Doppelkupplungs- und automatisierte Schaltgetriebe oder Getriebe mit Handschaltung. Das Anfahren wird dank einem Drehmomentwandler wesentlich vereinfacht. Die Sorge um die Kupplung entfällt und zudem verliert das Fahren im Stau seinen Schrecken. Mit Automat lässt sich das Wohnwagengespann viel einfacher auf einen Stellplatz rangieren.
Für Wohnwagengespanne gilt in der Schweiz ausserorts eine Höchstgeschwindigkeit (auch bei über 1’000 kg Gesamtgewicht; Art. 5/VRV) von 80 km/h. Auf Autobahnen gilt für Wohnwagengespanne ebenfalls 80 km/h. Ausnahme: seit 01.01.2021: Tempo 100 km/h für leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt.
Bei der Wahl des Motors sollte nicht nur auf ausreichende Leistung (PS oder kW), sondern vielmehr auch auf ausreichende Durchzugskraft – besonders im unteren Drehzahlbereich – und auf Elastizität geachtet werden. Als Faustregel gilt: «Je niedriger die Drehzahl beim höchsten Drehmoment (Nm), desto elastischer ist der Motor; je grösser der Hubraum, desto höher sind das Drehmoment und die Leistung.» Diese Forderung können aktuelle Dieselpersonenwagen bestens erfüllen. Sie blenden nicht durch hohe Leistungsangaben, sondern überzeugen durch viel Drehmoment bei Drehzahlen bereits unter 2’000 U/min. Eine ausreichende Leistung in PS oder kW ermöglicht vor allem bei längeren Steigungen ein Mitschwimmen im Verkehr. Ungeeignet sind sportliche Modelle, deren Motoren hohe Drehzahlen brauchen, um ihre Leistung zu entfalten.
Für schwere Wohnmotorwagen, also Wohnmobile, Camper und Wohnwagen, wird die Abgabe in Form einer Pauschale (Pauschale Schwerverkehrsabgabe, PSVA) erhoben.
Wer mit dem Wohnwagen sicher fahren will, muss besonders auf die Reifen achten. Denn solche Reifen haben wegen geringer Laufleistung meist ein hohes Alter. Zudem werden sie oft mit zu geringem Luftdruck und überladen gefahren. Platzt ein Reifen bei einem Wohnwagen, ist es schwierig, das Gefährt ohne Unfall anzuhalten. Um solche Unfälle zu vermeiden, ist Folgendes zu beachten:
Ein Anhänger, bzw. Wohnwagen darf maximal 2,55 m breit sein. Links und rechts müssen am Zugfahrzeug Rückspiegel angebracht werden. Es muss eine seitliche sowie eine mind. 100m freie Sicht nach hinten gewährleistet sein.
>> Mehr dazu
Bei einem Gespann kann es zu Schlingerbewegungen kommen. Meistens sind zu hohes Tempo oder brüske Lenkkorrekturen die Ursache. Die Tendenz zum Pendeln kann durch Schlingerdämpfer abgeschwächt werden. Sie sind ab etwa 400 Franken erhältlich und einfach zu montieren.
Bei plötzlichen, ruckartigen Schlingerbewegungen geht man wie folgt vor: Gas wegnehmen, nicht gegenlenken und, wenn nötig sanft bremsen, bis sich das Gespann stabilisiert. Grundsätzlich darf die Ladung an Wohnmobilen und -wagen nicht seitlich herausragen. In der Schweiz wird aber toleriert, dass am Heck eines Motorwagens befestigte Velos pro Seite 20 cm (maximale Breite 2 m) hervor ragen. In den meisten EU-Ländern müssen Gepäck- und Veloträger mit einer Warntafel von 50×50 cm gekennzeichnet werden.
Mit Stützlast bezeichnet man das Gewicht, welches vom Wohnwagen auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges drückt. Je mehr der vordere Bereich des Wohnwagens beladen wird (vor der Vorderachse), desto mehr Gewicht drückt auf die Anhängevorrichtung.
In Deutschland dürfen Gespanne mit Wohnwagen und anderen Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrtstrassen unter bestimmten Voraussetzungen mit Tempo 100 km/h fahren. Der TCS ist in der Lage, in den technischen Zentren das Gespann zu prüfen, eine Bestätigung für die deutschen Behörden auszustellen und eine Tempo 100 Plakette für Deutschland zu organisieren. Bei Fahrten in der Schweiz muss die Zahl 100 auf der Plakette jedoch abgedeckt sein.
In jedem Fall sind vom Käufer eines Wohnwagens, eines Zugfahrzeugs oder einer Anhängerkupplung die zugesagten Gewichte (Anhängelast, Leer- und Gesamtgewicht des Wohnwagens) in den Kaufvertrag aufzunehmen. Um vor unliebsamen Überraschungen geschützt zu sein, darf auch die Klausel im Kaufvertrag nicht fehlen, dass das gekaufte Objekt zurückgenommen wird, falls die gesetzlichen Vorgaben mit dem Gespann nicht eingehalten werden können.
Stützlast des Wohnwagens
Beim Beladen des Wohnwagens muss unbedingt auf die Stützlast geachtet werden. Wir haben hilfreiche Tipps.
Anhänger-Abreissseil richtig befestigen
Schweizer Vorschriften und Empfehlungen für die Befestigung des Sicherheitsseils bei Anhängern und Wohnwagen.
Bevor es losgeht – Fahrzeug und Wohnwagen prüfen
Worauf muss ich vor der Abreise in die Campingferien achten?
PiNCAMP.ch - Campingplätze finden und buchen
Preise und Verfügbarkeiten von über 3.000 Campings in ganz Europa werden angezeigt und sind direkt online buchbar.