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Gaskontrolle für Wohnmobil und Wohnwagen

Die Gaskontrolle der Flüssiggas-Installationen bei Camping Fahrzeugen ist in der Schweiz obligatorisch

Gaskontrolle für Camping Fahrzeuge

Obwohl Flüssiggas bei korrekter Nutzung ungefährlich ist, kann es aufgrund mangelhafter Wartung immer wieder zu Lecks an Leitungen und Dichtungen kommen. 

Die Kontrollintervalle sind gemäss EKAS Richtlinien wie folgt festgelegt:

  • drei Jahre für in Strassenfahrzeugen und Schiffen eingesetzte Flüssiggasanlagen
  • drei Jahre für im Campingbereich eingesetzte Flüssiggasanlagen
  • Sie können Ihre Gasanlage im Wohnwagen/Camper oder im Vorzelt von einem TCS-Experten prüfen lassen: Durchführungsorte

Sicherheit auf Schweizer Campingplätzen

Reglement für Camper betreffend Gaskontrolle

Damit ein sicherer Umgang mit Gas auf den Campingplätzen gewährleistet werden kann, wurde im Arbeitskreis LPG zusammen mit den Schweizer Camping-Verbänden ein Reglement ausgearbeitet, welches für die Sicherheit der Gäste auf Campingplätzen beiträgt. 

Dieses ist seit November 2018 gültig.

Reglement auf Schweizer Campingplätzen

  • Beim Check-In muss eine gültige Vignette oder die zugehörige Kontrollbescheinigung vorhanden sein, um den Nachweis einer durchgeführten Gaskontrolle erbringen zu können.
  • Die Gaskontrolle ist in der Schweiz seit Dezember 2017 alle 3 Jahre durchzuführen.

Nachweis-Verantwortung der Campinggäste

Der Nachweis, dass Flüssiggasanlagen auf einem Campingplatz sicher betrieben werden können, liegt in der Verantwortung der Benutzer von Gasgeräten.

Folgende Nachweise müssen vom Campinggast erbracht werden:

  • Nachweis für sichere Gasgeräte mittels einer Gaskontrolle durch einen geprüften Gaskontrolleur mit Kontrollbescheinigung und Vignette.
  • Nachweis des fachgerechten Gebrauchs durch Ausfüllen der „Checkliste Camping“. Diese ist auf Verlangen dem Betreiber des Campingplatzes vorzuweisen. 
Camping Checklisten
 

Unser Tipp

  • Checkliste Camping herunterladen und ausdrucken
  • Vor der ersten Inbetriebnahme der Flüssiggasanlagen auf dem Campingplatz ausfüllen

Gaskontrolle

Die Gaskontrolle muss frühzeitig und vor dem Besuch auf dem Campingplatz erfolgen.  

Es gibt auch die Möglichkeit die Kontrolle bei einer organisierten Gaskontrolle auf dem Campingplatz machen zu lassen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Campingplatz. 

Gaskontrolle: Regeln für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge

Alle diese Regeln gelten auch für ausländische Fahrzeuge und/oder Wohnwagen. 

  • Die im Ausland durchgeführten Gaskontrollen, innerhalb der Gültigkeitsdauer, werden in der Schweiz akzeptiert. (Details siehe„Reglement für Camping“ vom Arbeitskreis LPG)
  • Artikel 4: "Für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge und/oder Wohnwagen werden die im Ausland durchgeführten Gaskontrollen innerhalb der Gültigkeitsdauer ebenfalls akzeptiert."
  • Artikel 6.2: "Für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge und Wohnwagen werden die im Ausland durchgeführten Gaskontrollen innerhalb der Gültigkeitsdauer ebenfalls akzeptiert. Die Überprüfung erfolgt nach Glaubhaftigkeit."

Wenn keine Bescheinigung vorhanden ist

Ist keine Bescheinigung einer gültigen Gaskontrolle vorhanden, kann die Zufahrt zum Campingplatz trotzdem zugelassen werden, wenn weitergehende Sicherheitsmassnahmen getroffen werden wie z.B.:

  • Zuweisen von speziellen Standplätzen mit einem Schutzabstand von mindestens 3m
  • Gewährleisten, dass die nicht kontrollierten Gasgeräte nicht benützt werden, indem die Gasflaschen abgegeben werden
  • Treffen zusätzlicher Sicherheitsmassnahmen wie das Aufstellen von Gasmelder & Feuerlöscher

Die Sicherheit steht im Vordergrund

Bedenken Sie, eine regelmässige Gaskontrolle schützt Sie selber und auch alle anderen Campinggäste. Kontrollieren Sie daher Ihre Gasanlagen vor jeder Reise und füllen Sie die Checkliste Campingvor jeder Reise neu aus.

Vorsicht beim kombinieren von Gasanschlüssen

  • Es sind keinesfalls deutsche Gasanschlüsse mit schweizerischen Anschlüssen zu kombinieren
  • Sie lassen sich zwar verschrauben, dichten aber nicht
  • Bei Undichtheit besteht Brand- und Explosionsgefahr

(Arbeitskreis LPG für Sicherheit mit Flüssiggas)

 

Sicherer Umgang mit Gas-Kartuschen

Die EKAS-Richtlinie 6517 Flüssiggas, auf die das Camping-Reglement zur sicheren Verwendung von Flüssiggas abstützt, gilt ab Gasmengen über 0.5 kg.

Schutzmassnahmen für einen sicheren Umgang mit Gas-Kartuschen unter 0.5kg Gasmenge

Für die Verwendung von Gas-Kartuschen mit weniger als 0.5 kg Gasmenge gilt die persönliche Sorgfaltspflicht, d.h. treffen Sie die üblichen Schutzmassnahmen wie:

  • Lesen Sie die Bedienungsanleitung des Gerätes, an welches Sie die Gaskartusche anschliessen (Kompatibilität, Anwendungsbereich, Lüftungsanforderungen etc.)
  • Prüfen Sie, ob das Gasgerät nach Anschluss der Kartusche dicht ist: tritt Gas aus? Riechen Sie etwas?
  • Halten Sie genügend Abstand zu brennbaren Materialien bei der Verwendung des Gasgeräts mit angeschlossener Kartusche
  • Lagern Sie Kartuschen nicht in der Nähe von Wärmequellen und geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung

Seit dem 1. April 2022 wird vom Strassenverkehrsamt bei jeder Motorfahrzeugkontrolle überprüft, ob gültige Kontrollbescheinigungen der Gasinstallation vorhanden sind. Die Gasinstallationen müssen mind. alle 3 Jahre von einem geprüften Kontrolleur geprüft werden.

TCS Caravan Gas Control

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