Tropisch ozeanisches Klima.
Beste Reisezeit: November - März. Wirbelsturmrisiko von Juni bis November.
Landeswährung: Cayman-Inseln-Dollar - KYD
Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.
Impfungen
Gesundheitslage
Risiko von Dengue, Chikungunya und Zika. Schützen Sie sich gegen Mückenstiche während dem Tag in städtischen und stadtnahen Gebieten. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Healthytravel
Die Cayman-Inseln sind ein Aussengebiet von Grossbritannien.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise auf die Cayman-Inseln sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen für die Cayman-Inseln informieren:
Botschaft des Vereinigten Königreichs
Thunstrasse 50
3005 Bern
Tel: +41 31 359 77 00
E-Mail: info.berne@fco.gov.uk
Website: www.gov.uk/world/switzerland
Führerausweis und Autovermietung
Auf den Cayman-Inseln wird empfohlen, ein Fahrzeug zu mieten.
Wer hierzulande autofahren möchte, muss sich zwingend einen lokalen Führerausweis besorgen: Eine «Visitors Driver’s Licence» kann bei der lokalen Polizei (traffic police) erworben werden, kostet USD 20.- und ist in der Geltungsdauer begrenzt.
Zum Erwerb dieses Dokuments muss der nationale Führerausweis vorgewiesen werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Linksverkehr.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.
Notrufnummern | |
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Polizei | 911 |
Ambulanz | 911 |
Feuerwehr | 911 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.