Tropisches Klima entlang der Küste, Halbwüstenklima im Norden.
Beste Reisezeit: Dezember - März in den Küstengebieten, September - Februar im Landesinnern und Februar - März für den Besuch der Wildtierreservate. Regenzeit im Norden des Landes von April bis Ende September.
Bei Reisen in dieses Land ist der Fastenmonat Ramadan zu beachten. Während des Ramadan fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und die Arbeitszeiten und Konsumgewohnheiten werden entsprechend angepasst. Weitere Informationen: Tipps für Reisen während des Ramadan.
Landeswährung: CFA-BCEAO-Franc - XOF
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Streiks, Demonstrationen, Strassenblockaden und Anschlägen.
Es gibt spezielle Hinweise für:
Kriminalität
Die Gewaltkriminalität ist hoch. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Weitere nützliche Reisehinweise
Impfungen
Gesundheitslage
Auszug aus: Healthytravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
Das EDA macht darauf aufmerksam, dass es verboten ist, Fotos von Ordnungskräften und militärischen Einrichtungen zu machen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Elfenbeinküste sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Elfenbeinküste informieren:
Botschaft der Elfenbeinküste
Konsularabteilung
Thormannstrasse 51
3005 Bern
Tel: +41 31 350 80 80
E-Mail: info.suisse@diplomatie.gouv.ci
Website: https://www.suisse.diplomatie.gouv.ci/
Führerausweis und Autovermietung
Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeuges
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land empfohlen.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Rechtsverkehr.
0‰
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
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Polizei | 170 oder 111 |
Ambulanz | 185 |
Feuerwehr | 180 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA