Äquatoriales Klima, gemässigt durch Passatwinde.
Beste Reisezeit: August - Dezember.
Landeswährung: Euro - EUR
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Demonstrationen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist hoch. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Impfungen
Gesundheitslage
Risiko von Malaria, Dengue, Chikungunya und Zika. Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Healthytravel
Französisch-Guayana ist ein Aussengebiet von Frankreich und für die Einreise gelten die gleichen Vorschriften: Einreisevorschriften Frankreich
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für die Einreise nach Französisch-Guayana sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Französisch-Guayana informieren:
Generalkonsulat von Frankreich
Cours des Bastions 2
1205 Genf
Tel: +41 22 319 00 00
E-Mail: info@consulfrance-geneve.org
Website: geneve.consulfrance.org
Generalkonsulat von Frankreich
Signaustrasse 1
8008 Zürich
Tel: +41 44 268 85 85
E-Mail : contact.zurich-cslt@diplomatie.gouv.fr
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Ist Ihr Führerausweis nicht auf Französisch abgefasst, muss eine offizielle Übersetzung oder ein internationaler Führerausweis mitgeführt werden, um die Verständigung zu vereinfachen. Diese beiden Dokumente sind nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis gültig und sind erhältlich bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt ihres Wohnkantons.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Rechtsverkehr.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 112 oder 17 |
Ambulanz | 15 |
Feuerwehr | 112 oder 18 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA