Das EDA rät von Reisen in dieses Land ab.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
- Ein bis mindestens 6 Monate nach Aufenthaltsende gültiger Schweizerpass.
- Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten ist ein Visum nicht erforderlich. Ab dem 1. Januar 2025 muss vor der Reise eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) eingeholt werden.
- Das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Papiere müssen für die Weiterreise in Ordnung sein.
- Ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für Ihren Aufenthalt.
- Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Israel informieren:
Botschaft von Israel
Alpenstrasse 32
3006 Bern
Tel: +41 31 356 35 00
E-Mail: consular2@bern.mfa.gov.il
Website: embassies.gov.il.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Der internationale Führerausweis (in Verbindung mit dem nationalen Führersauweis) ist für Mietwagen obligatorisch. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs (Reisebusse ausgenommen) oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.