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Israel

Immer beliebter um die unvergleichliche Schönheit des Toten Meeres, die Strände von Tel Aviv und die Denkmäler Jerusalems zu bewundern.
Israel

Israel, am östlichen Mittelmeer gelegen, ist umgeben vom Libanon, Syrien, Jordanien und Ägypten. Im Süden ermöglicht ein schmaler Landstrich den Zugang zum Roten Meer, am Golf von Akaba. Die Wüsten Negev und Arava bedecken den grössten Teil des Landes.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Wüstenklima im Süden, Halbwüstenklima am Golf von Akaba, gemässigtes Klima in den Gebirgsregionen, Mittelmeerklima am Küstenstreifen.

Beste Reisezeit: April - September; März - Mai und Oktober - November am Roten Meer.

Währung

Landeswährung: Neuer Israelischer Schekel - ILS

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Hepatitis B, Tollwut, Abdominaltyphus, Grippe, COVID-19. 


Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.

Auszug aus: Healthytravel

Gesundheitslage

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

Die meisten Krankenhäuser verlangen von Personen, die nicht in Israel wohnhaft sind, eine Vorauszahlung.

Naturbedingte Risiken

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Waldbrandgefahr, Erdbeben, Vulkanausbrüche und Überschwemmungen.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Das EDA rät von Reisen in dieses Land ab.

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

  • Ein bis mindestens 6 Monate nach Aufenthaltsende gültiger Schweizerpass.
  • Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten ist ein Visum nicht erforderlich. Ab dem 1. Januar 2025 muss vor der Reise eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) eingeholt werden.
  • Das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Papiere müssen für die Weiterreise in Ordnung sein.
  • Ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für Ihren Aufenthalt.
  • Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kindern.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Israel informieren: 
Botschaft von Israel
Alpenstrasse 32
3006 Bern
Tel: +41 31 356 35 00
E-Mail: consular2@bern.mfa.gov.il
Website: embassies.gov.il.

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.

Der internationale Führerausweis (in Verbindung mit dem nationalen Führersauweis) ist für Mietwagen obligatorisch. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein.

Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs (Reisebusse ausgenommen) oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Abblendlicht auch am Tage ausserhalb der Ortschaften für alle Motorfahrzeuge vorgeschrieben von November bis Ende März.

Tempolimiten

 

km/hInnerortsAusserorts

Autobahnen

Auto509090, 100, 110 oder 120
Anhänger5080 80
Motorrad5090 90, 100, 110 oder 120

Blutalkoholgrenze

0.5‰

Kindersicherung

Kinder jünger als 1 Jahr
Babyschale rückwärtsgerichtet.

Wenn das Kind auf dem Vordersitz befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.

Kinder zwischen 1 und 7 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung

 

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Israel
228 Hayarkon Street
6340524 Tel Aviv
Israel
Tel: +972 3 546 44 55
Fax: +972 3 546 44 08
E-Mail : telaviv@eda.admin.ch

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man die Polizei benachrichtigen. Sie erstellt einen Unfallbericht, der vom israelischen Versicherungsbüro anerkannt wird. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls sein, um das Fahrzeug ohne Probleme wieder ausführen zu können.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. 

Notrufnummern
Polizei100
Ambulanz101
Feuerwehr102
Pannen03-564 11 11
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Von Reisen in dieses Land wird abgeraten.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +972
Polizei: 100
Ambulanz: 101
Feuerwehr: 102
Pannen: 03-564 11 11
Blutalkoholgrenze: 0.5‰
 

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