Das EDA rät von Reisen in dieses Land ab.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Israel sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Schweizer Reisepass: Muss bis mindestens 90 Tage nach Einreisedatum gültig sein.
- Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten ist ein Visum nicht erforderlich.
- Elektronische Reisegenehmigung (ETA) eingeholt werden.
- Rück- oder Weiterreiseticket: Die Reisedokumente für das nächste Reiseziel müssen in Ordnung sein.
- Nachweis über ausreichende Geldmittel: zur Deckung der Ausgaben während des Aufenthalts.
- Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kindern.
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Israel informieren:
Botschaft von Israel
Alpenstrasse 32
3006 Bern
Tel: +41 31 356 35 00
E-Mail: consular2@bern.mfa.gov.il
Website: embassies.gov.il.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Der internationale Führerausweis (in Verbindung mit dem nationalen Führersauweis) ist für Mietwagen obligatorisch. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs (Reisebusse ausgenommen) oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.