Wüstenklima.
Beste Reiszeit: November - Ende April.
Bei Reisen in dieses Land ist der Fastenmonat Ramadan zu beachten. Während des Ramadan fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und die Arbeitszeiten und Konsumgewohnheiten werden entsprechend angepasst. Weitere Informationen: Tipps für Reisen während des Ramadan.
Landeswährung: Katarischer Riyal - QAR
Impfungen
Gesundheitslage
Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Healthytravel
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Katar sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Katar informieren:
Generalkonsulat von Katar
avenue du Bouchet 27-29
1209 Genf
Tel: +41 22 798 85 00
E-Mail: mission.qatar@ties.itu.int
Botschaft von Katar
Thunstrasse 67 A
3006 Bern
Tel: +41 31 326 06 60
E-Mail: Bern@mofa.gov.qa
Website: Consular Services
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird nur bis zu 7 Tagen anerkannt. Bei längeren Aufenthalten ist ein lokaler Führerausweis vonnöten. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Der internationale Führerausweis (in Verbindung mit dem nationalen Führersauweis) ist für Mietwagen obligatorisch. Der Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Rechtsverkehr.
Notrufnummern | |
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Polizei | 999 |
Ambulanz | 999 |
Feuerwehr | 999 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert – bei Ferien in der Schweiz und im Ausland.
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