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Katar

Der erdölreiche Wüstenstaat beginnt, die Infrastruktur für Badetouristen aufzubauen. Die Hauptstadt Doha bietet Kultur und Modernität.
Katar
Katar liegt neben Saudi-Arabien auf der Arabischen Halbinsel.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Wüstenklima.

Beste Reiszeit: November - Ende April.

Verhalten & Benimmregeln

Bei Reisen in dieses Land ist der Fastenmonat Ramadan zu beachten. Während des Ramadan fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und die Arbeitszeiten und Konsumgewohnheiten werden entsprechend angepasst. Weitere Informationen: Tipps für Reisen während des Ramadan.

Währung

Landeswährung: Katarischer Riyal - QAR

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19. 


Gesundheitslage
Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.

 

Auszug aus: Healthytravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Katar sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Ein bis mindestens 3 Monate nach Ankunft gültiger Schweizerpass
  • Ein Visum. Ein solches ist bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen bei Ankunft zu beziehen und ist kostenlos.
  • Das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Papiere müssen für die Weiterreise in Ordnung sein.
  • Ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. 
  • Eine Hotelreservierung
  • Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Krankenversicherung einer Versicherungsgesellschaft, die beim katarischen Gesundheitsministerium registriert ist. Weitere Informationen: Ministry of Public Health - Mandatory Health Insurance Scheme
  • Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Katar informieren: 
Generalkonsulat von Katar
avenue du Bouchet 27-29
1209 Genf
Tel: +41 22 798 85 00
E-Mail: mission.qatar@ties.itu.int

Botschaft von Katar
Thunstrasse 67 A
3006 Bern
Tel: +41 31 326 06 60
E-Mail: Bern@mofa.gov.qa
Website: Consular Services

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird nur bis zu 7 Tagen anerkannt. Bei längeren Aufenthalten ist ein lokaler Führerausweis vonnöten. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.

Der internationale Führerausweis (in Verbindung mit dem nationalen Führersauweis) ist für Mietwagen obligatorisch. Der Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein.

Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Tempolimiten

  • Innerorts: 60-100 km/h
  • Ausserorts: 120 km/h

Im Notfall

Notfallnummern

 

Notrufnummern
Polizei999
Ambulanz999
Feuerwehr999

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 240 V
Vorwahl: +974
Polizei: 999
Ambulanz: 999
Feuerwehr: 999
 

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