Tropisches Klima.
Beste Reisezeit: November - April. Wirbelsturmrisiko von Juli bis November.
Landeswährung
Seit dem 1. Januar 2021 ist nur noch eine offizielle Währung, der kubanische Peso, beibehalten, womit die "Pesos convertibles" abgeschafft wurden. Es gilt ein einheitlicher Wechselkurs von 24 kubanischen Pesos pro Dollar.
Bargeld am Automaten mit der Maestrokarte zu beziehen ist nur selten möglich; mit der PostFinance Card kann weder Bargeld bezogen noch können Waren und Dienstleistungen bezahlt werden. Deshalb sollte genug Bargeld (Euro oder Schweizer Franken) mitgenommen werden.
Aufgrund der komplizierten Währungsvorschriften empfiehlt es sich eine Kreditkarte mitzunehmen. Am ehesten akzeptiert sind Visa und Mastercard, wenn auch nicht überall. Kreditkarten und Reiseschecks die auf US-amerikanische Institute lauten, werden nicht angenommen (Bsp. American Express). Bei einer Visa- oder Mastercard-Kreditkarte kann es daher auch passieren, das die Transaktion blockiert wird, wenn die Ausgabebank in der Schweiz über amerikanische Banken abrechnet.
Informieren Sie sich daher vor Ihrer Reise bei Ihrer Bank. Überweisungen aus dem Ausland sind nur über die staatliche Institution ASISTUR möglich.
Impfungen
Gesundheitslage
Risiko von Dengue, Chikungunya und Zika. Schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Healthytravel
Versicherung
Sie müssen bei der Einreise nachweisen können, dass Ihre Kranken- oder Reiseversicherung für allfällige medizinische Kosten in Kuba aufkommt, z.B. durch Versicherungspolice, Versicherungskarte einer Krankenkasse oder Reiseversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob sie in Kuba anerkannt ist. Wer den Nachweis nicht erbringen kann, muss bei der staatlichen kubanischen Assistance-Gesellschaft Asistur eine Versicherung abschliessen. Diese Regelung betrifft alle Personen mit Wohnsitz ausserhalb von Kuba. Weitere Informationen erteilen die kubanische Botschaft in Bern und Asistur.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Cuba sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Kuba informieren :
Botschaft von Kuba
Gesellschaftsstrasse 8
3012 Bern
Tel: +41 31 302 21 12
E-Mail : consulcuba@bluewin.ch
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird während 6 Monaten anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Geschenke bis zu einem Wert von CUC 50.99 dürfen steuerfrei eingeführt werden.
Mehr zum Thema: Einfuhr in die Schweiz
Rechtsverkehr.
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
---|---|---|---|
Auto | 50* | 90** | 100 |
* In der Nähe von Schulen: 40 km/h.
** In der Nähe von Schulen: 60 km/h.
0.5‰
0‰ für Neulenker, die ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen sowie für Berufskraftfahrer.
Kinder jünger als 2 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder jünger als 12 Jahre
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Ausländer, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Dauer der gerichtlichen Untersuchungen und des Prozesses, die sich über Monate hinziehen können, das Land nicht verlassen.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 106 |
Ambulanz | 104 |
Feuerwehr | 105 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA