Tropisches Klima.
Beste Reisezeit: Mai - Oktober.
Landeswährung: Euro - EUR
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage und Demonstrationen.
Impfungen
Gesundheitslage
Auszug aus: Healthytravel
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Mayotte sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Mayotte informieren:
Generalkonsulat von Frankreich
Cours des Bastions 2
1205 Genf
Tel: +41 22 319 00 00
E-Mail: visas.geneve-cslt@diplomatie.gouv.fr
Website: geneve.consulfrance.org
Generalkonsulat von Frankreich
Signaustrasse 1
8008 Zürich
Tel: +41 44 268 85 85
E-Mail : contact.zurich-cslt@diplomatie.gouv.fr
Führerausweis und Autovermietung
Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 23 Jahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Rechtsverkehr.
Kinder jünger als 10 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend)
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden, ausser wenn alle Rücksitze bereits mit Kindern jünger als 10 Jahre besetzt sind.
Kindersitze- Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 17 |
Ambulanz | 15 |
Feuerwehr | 18 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA