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Tadschikistan

Das Land ist mit seinen hohen Bergen vor allem für Wandertouristen interessant.
Tadschikistan
Tadschikistan ist umgeben von Usbekistan, Kirgisistan, China, Pakistan und Afghanistan.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentales Klima mit grossen Temperaturunterschieden. 

Beste Reisezeit: Mai - September.

Verhalten & Benimmregeln

Bei Reisen in dieses Land ist der Fastenmonat Ramadan zu beachten. Während des Ramadan fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und die Arbeitszeiten und Konsumgewohnheiten werden entsprechend angepasst. Weitere Informationen: Tipps für Reisen während des Ramadan.

Währung

Landeswährung: Somoni - TJS

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische, soziale und wirtschaftliche Lage, Risiko von terroristischen Anschlägen.
  • Das EDA rät von Reisen in verschiedene Landesteile ab. Es gibt spezielle Hinweise für: Grenzgebiet zu KirgisistanGrenzgebiet zu Afghanistan, Autonome Provinz Kuhistoni Badakhshan (GBAO)

Kriminalität

Die Kleinkriminalität nimmt zu.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Hepatitis B, Tollwut, Abdominaltyphus, Grippe, COVID-19.

Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.

 

Auszug aus: Healthytravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

  • ein gültiger Schweizerpass
  • Ein Visum ist ebenfalls erforderlich. Für Aufenthalte bis 30 Tage ist kein Visum notwendig. Electronic Visa Applilcation
  • Der Zugang zu gewissen Gebieten ist nur mit einer Sondergenehmigung der lokalen Behörden gestattet. Besucher müssen sich innert 3 Tagen bei der lokal zuständigen Stelle des Innenministeriums (OVRI). Eine Sondergenehmigung bedarf es auch für die autonome Region Gorno-Badakhshan (GBAO).
  • Das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Papiere müssen für die Weiterreise in Ordnung sein. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
  • Ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für Ihren Aufenthalt.
  • Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kindern.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Pakistan informieren: 
Botschaft Tadschikistan
Konsulatsdienste
Chemin William Barbey 37,
1292 Chambésy
Tel.: +41 22 734 11 58
E-Mail: tajembgeneva@mfa.tj
Website: https://mfa.tj/en/main/country/ch

Konsulat Republik Tadschikistan
Bahnhofplatz 14,
8401 Winterthur
Tel.: +41 52 202 42 84 / 79 430 48 31
E-Mail: f.trinkler@bluewin.ch
 

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird nur zusammen mit einer beglaubigten russischen Übersetzung anerkannt; andernfalls ist der internationale Führerausweis vonnöten. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.

Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.

Im Notfall

Notfallnummern


Notrufnummern
Polizei02 (102 vom Handy)
Ambulanz03 (103 vom Handy)
Feuerwehr01 (101 vom Handy)
Einsatzzentrale ETI8 10 41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +992
Polizei: 02 (102 vom Handy)
Ambulanz: 03 (103 vom Handy)
Feuerwehr: 01 (101 vom Handy)
 

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