Tropisches Klima.
Beste Reisezeit: Mai - Oktober.
Landeswährung: Tonga-Dollar oder Pa'anga - TOP
Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.
Impfungen
Gesundheitslage
Risiko von Dengue, Chikungunya und Zika. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Healthytravel
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Tonga sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Tonga informieren:
Botschaft des Königreichs Tonga in London
Konsularabteilung
Molyneux Street 36
GB-London W1H 5BQ
Tel.: +44 207 724 58 28
E-Mail: office@tongahighcom.co.uk
Konsulat des Königreichs Tonga in Zürich
Zollstrasse 62
8005 Zürich
Tel.: +41 44 254 99 66
E-Mail: luka.mueller@mme.ch
Führerausweis und Autovermietung
Wer hierzulande autofahren möchte, muss sich zwingend einen lokalen Führerausweis besorgen. Dieser kann bei der lokalen Polizei in Nuku‘alofa erworben werden und ist in der Geltungsdauer begrenzt.
Zum Erwerb dieses Dokuments muss der nationale Führerausweis vorgewiesen werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer normalerweise mindestens 25 Jahre alt sein - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Linksverkehr.
Notrufnummern | |
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Polizei | 922 |
Ambulanz | 933 |
Feuerwehr | 999 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.