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Umweltzonen in den Niederlanden

Immer mehr Städte in den Niederlanden erweitern ihre Umweltzonen, die sogenannte «Milieuzone». Unsere Informationen dazu.

Die «Milieuzone»

In einigen niederländischen Innenstädten gibt es Umweltzonen. Diese Zonen werden von den Gemeinden eingerichtet, um die Luftqualität in ihren Städten zu verbessern. Die Regeln für die Umweltzonen gelten auch für ausländische Fahrzeuge.

In den Niederlanden sind diese Umweltzonen durch ein Schild mit der Aufschrift «Milieuzone» gekennzeichnet. Die Nummernschilder von Fahrzeugen, die in diese Zonen einfahren, werden erfasst, um zu überprüfen, ob sie zum Befahren dieser Zonen berechtigt sind. Ist dies nicht der Fall, wird eine Geldbusse verschickt. Die Regelungen für die Umweltzonen gelten ganzjährig und rund um die Uhr.

Unter den Gemeinden mit Umweltzonen wenden Amsterdam, Arnheim, Den Haag und Utrecht diese Beschränkungen speziell auf Diesel-Pkw und -Lieferwagen an.

Amsterdam

In Amsterdam gibt es neben der Umweltzone (Low Emission Zone) für Dieselfahrzeuge auch eine Null-Emissionszone (Zero Emission Zone) für Lieferwagen, LKWs, Mopeds und Motorroller.

  • Umweltzone (Low Emission Zone): Sie umfasst alle Bereiche innerhalb des Autobahnrings A10. Die A10 darf befahren werden, aber die Einfahrt in die Umweltzone ist nur Dieselfahrzeugen (PKW und Wohnmobile) mit Euro-5-Norm oder höher gestattet. Ältere Fahrzeuge mit Euro-4-Norm oder niedriger dürfen diese Zone nicht befahren. Es gibt keine Umweltplakette für die Zufahrt in die Zone und es ist keine Registrierung erforderlich, sofern das Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Es gibt auch keine Tagespässe für Fahrzeuge, die nicht den Normen entsprechen. Besucher mit Fahrzeugen der Euro-Normen 0 bis 4 können die Parkplätze P+R am Stadtrand nutzen.
  • Wohnmobile: Die Regeln der Umweltzone gelten auch für Wohnmobile und Wohnwagen. In bestimmten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2025: Bis zu diesem Datum können Sie die Zone ohne besondere Genehmigung befahren. Weitere Informationen (auf Englisch) zur Überprüfung, ob Ihr Wohnmobil zugelassen ist: https://www.amsterdam.nl/en/traffic-transport/low-emission-zone/.
  • Null-Emissions-Zone (Zero Emission Zone): Diese Zone für Nutzfahrzeuge und LKW umfasst das Gebiet innerhalb des S100-Rings. Nur Fahrzeuge, die zu 100 % emissionsfrei sind oder nach dem 1. Januar 2025 zugelassen wurden, dürfen dort fahren. Auch Personenkraftwagen, die der Euro-5-Norm entsprechen, sind zugelassen.

Arnheim

Im Zentrum von Arnheim gilt eine Umweltzone für Dieselfahrzeuge mit hoher Schadstoffemission (Pkw, Lkw und Lieferwagen).

  • Die Zone umfasst die Arnheimer Kanäle, den Nieuwe Plein, die Hohe Rijnkade sowie alle in diesem Umkreis liegenden Stadtteile. Der Airborneplein und die Lage Kade sind von der Zone ausgenommen. Eine Karte der Umweltzone ist hier zu finden.
  • Das Verbot gilt rund um die Uhr, jeden Tag. Diesel-Pkw dürfen ab der Euro-4-Norm einfahren. Für Lkw ist die Euro-6-Norm oder höher erforderlich.
  • Für Diesel-Pkw der Euro-3-Norm kann eine tägliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden, die bis zu 12 Tage pro Jahr gültig ist. Diese Genehmigung muss im Voraus beantragt werden – sie kann nicht rückwirkend erteilt werden. Der Antrag ist beim Parkservice P1 zu stellen: prkrsrvcrnhmp1nl. Eine Antwort erfolgt in der Regel innerhalb von drei Werktagen.

Den Haag

Die Umweltzone Den Haag befindet sich innerhalb der Ringstrasse im Zentrum (S100) und des Professor B.M. Teldersweg (S200). Alle älteren Dieselfahrzeuge dürfen daher auf der Ringstrasse und dem Teldersweg selbst fahren. Das Haaglanden Medical Center (HMC) Westeinde befindet sich ausserhalb der Umweltzone. Schilder zeigen an, wo die Umweltzone beginnt und endet.

Das Stadtzentrum von Den Haag ist zugänglich für:

Utrecht

Folgende Fahrzeuge dürfen in der Zone fahren:

  • Diesel-Pkw mit einer Emissionsklasse von 5 oder höher
  • alte Wohnmobile, deren Halter in der Umweltzone wohnt
  • Fahrzeuge, deren Erstzulassung 40 Jahre oder älter ist (Oldtimer)
  • rollstuhlgerechte Fahrzeuge

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