Wer mit Hund, Katze oder Maus ins Ausland reist, sollte sich vorher über die jeweiligen Bestimmungen kundig machen. Sonst könnte es unangenehm werden. Und soll der Liebling gar in die Luft gehen, ist eine gewisse Vorlaufzeit unbedingt nötig.
Vor der Reise mit Tieren ins Ausland, sollte man sich unbedingt über die nötigen Einreisedokumente und Transportbedingungen erkundigen. So können etwa in Österreich im Auto nicht korrekt gesicherte Tiere mit Bussen bis zu EUR 5'000.- geahndet werden. Heimtierpass, darin festhaltende Identifizierung des Tieres per Mikrochip, Nachweis über gültige Tollwutimpfung und bei Hunden vielfach auch Behandlung gegen Bandwurmbefall sind Standard.
Darüber hinaus gibt es häufig landesspezifische Regeln. So verlangen deutsche Behörden bei Einreise einen schriftlichen Nachweis, dass das Tier dort nicht den Besitzer wechselt oder verkauft wird. Spanische Grenzbehörden wiederum schätzen, wenn die Dokumente auch auf Spanisch verfasst sind. Für Reisen nach Norwegen ist eine Entwurmung notwendig (im Heimtierausweis eingetragen). Auskünfte sind auf den Seiten von Zollämtern und Botschaften zu finden.
Neben den gesetzlichen Vorschriften gibt es noch weitere Vorbereitungen, welche für die Gesundheit des Hundes wichtig sind. Gerade bei Reisen in den Süden ist eine Zeckenprophylaxe wichtig. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten.
Prüfen Sie unbedingt auch, ob es in Ihrem Reiseziel spezielle Einschränkungen für spezifische Hunderassen gibt.
Reisen Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze ausserhalb von Europa, gelten oft strengere Vorschriften und es sind zusätzliche Dokumente nötig.
Möchten Sie zum Beispiel nach Australien, brauchen Sie einen sogenannten «Import Permit». Um diesen zu beantragen sind verschiedene Dokumente erforderlich, die Sie von Ihrem Tierarzt erhalten. Was der Tierarzt untersuchen muss ist sehr genau definiert. Sie finden alle Vorschriften bei der Australischen Umweltbehörde. Bei der Einreise muss das Tier für 10 Tage in die Quarantäne.
Ganz anders bei der Einreise in Kanada, dort wird lediglich eine Bescheinigung für eine aktuelle Tollwutimpfung auf Englisch oder Französisch verlangt.
Die USA prüft auch den Tollwutschutz. Ähnlich wie Europa wird zwischen Ländern mit hohem und niedrigem Tollwutrisiko unterschieden. Nur bei der Einreise aus einem Land mit hohem Risiko muss ein Impfschein vorgewiesen werden, die Schweiz ist also nicht betroffen. Weiter werden die Tiere auch auf bestimmte Parasiten geprüft, aber auch hier gehört die Schweiz nicht zu einem Risikoland.
Da die Vorschriften sehr unterschiedlich sind, sollten Sie sich bei einer Reise ausserhalb von Europa sehr genau bei den Behörden in Ihrem Reiseziel erkunden. Rechnen Sie auch genug Zeit ein, um die nötigen Dokumente zu besorgen. Zudem ist es möglich, dass einzelne Rassen gar nicht einreisen dürfen.
Das Bundesamt für Veterinärwesen weist darauf hin, dass auch für die Wiedereinreise mit Ihrem Hund in die Schweiz Vorschriften zu beachten sind.
Bei einer Rückreise aus der EU gelten die gleichen Vorschriften wie für die Ausreise aus der Schweiz. Das Tier muss korrekt gekennzeichnet sein, einen Heimtierpass haben und gegen Tollwut geimpft sein (spezielle Regelung für Jungtiere).
Bei der Rückreise aus einem Drittland wird zwischen Ländern mit geringem und hohem Tollwutrisiko unterschieden. Wer aus einem Land mit hohem Tollwutrisiko einreist, muss zusätzlich vor der Ausreise einen Antikörpertest machen. Erfolgt die Rückreise mit dem Flugzeug, muss beim BLV eine Einfuhrbewilligung beantragt werden.
Wenn Sie Ihren Vierbeiner aus dem Ausland mitbringen, sollten Sie folgende Vorschriften beachten, damit Sie problemlos in die Schweiz einreisen können. Prüfen Sie die Anforderungen frühzeitig, damit Sie noch genügend Zeit haben, alles Nötige in die Wege zu leiten. Vor allem was Impfungen betrifft etc. Dazu müssen Sie genügend Vorlaufzeit einberechnen.
Wenn Sie ferienhalber mit Ihrem Vierbeiner in die Schweiz einreisen, braucht es keine Bewilligung. Es braucht aber zwingend eine Besitzurkunde (Certificate of Ownership). Das Gesuchformular für die Besitzurkunde kann auch heruntergeladen werden.
Wenn Sie den Hund von Freunden oder Bekannten mitführen und nicht der Besitzer sind, denken Sie daran, dass Sie die Besitzurkunde des Hundehalters mitführen.
Es dürfen höchstens 5 Tiere zu Heimtierbedingungen auf Reisen mitgenommen werden.
(Angaben gemäss Bestimmungen vom Bundesamt für Veterinärwesen)
In vielen Ferienhäusern ist es nicht erlaubt, einen Hund mitzubringen. Warum nicht mal über einen Campingurlaub nachdenken? Viele Campingplätze sind hundefreundlich und bieten eine gute Infrastruktur für Hundebesitzer, so dass der Entspannung nichts mehr im Wege steht.
Das Schweizerische Verkehrsrecht besagt lediglich, dass Tiere im Autoinneren so transportiert werden müssen, dass sie beim Fahren nicht stören und weder Ablenkung noch Gefahr darstellen. Da Tiere nie ganz berechenbar sind, raten Experten dazu, Hunde entweder auf dem Rücksitz mit speziellen Gurten zu sichern oder sie im Kofferraum in einer entsprechenden Hundebox zu transportieren. Katzen, Nagetiere oder Vögel sind ebenfalls am besten in geschlossenen und gesicherten Körben beziehungsweise Käfigen im Kofferraum unterwegs.
Wir haben für Sie die gängigsten Hundeboxen getestet und hilfreiche Tipps für eine angenehme Fahrt zusammengestellt:
Jede Fluggesellschaft hat andere Vorschriften. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft und melden Sie den Tiertransport an.
Die Mitnahme von Tieren in Bahnunternehmen ist in der nationalen Tariforganisation des öffentlichen Verkehrs der Schweiz, Alliance SwissPass, geregelt.
Hunde bis 30 cm Schulterhöhe, Katzen, Kaninchen, Vögel und andere zahme kleine Tiere dürfen in Körben und Käfigen in den Personenwagen gratis mitgenommen werden, müssen jedoch während der Fahrt darin verbleiben. Nehmen ihre Halter sie aus ihren Behältnissen, wird ein Halbpreisticket zweiter Klasse oder allenfalls der vorgesehene Mindestfahrpreis fällig. Auch wenn der Tierbesitzer für den Transportbehälter einen Sitzplatz beansprucht, muss er ein Halbpreisticket 2. Klasse lösen. Für Hunde, die grösser als 30 cm Schulterhöhe sind, ist stets dieses Billet zu lösen. Nutzhunde wie Blindenführ- oder Rettungshunde dürfen in 1. und 2. Klasse umsonst mitreisen.
SBB und BLS beispielsweise bieten Hunde-Tageskarten sowie Hunde GAs an, die in der 1. und 2. Klasse gültig sind, je nach Fahrausweis der Begleitperson.
(Quellen: Swiss, Alliance SwissPass, BLS, SBB, SVK und ASMPA, diverse Botschaften, Landwirtschaftsbehörden und Zollämter)
Die meisten Fähren sind gut für Hunde eingerichtet und zum Teil werden sogar Hundekabinen angeboten. Was bei der Vorbereitung beachtet werden muss, finden Sie auf unserer Ratgeberseite dazu.