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Reiseannullierung: Welche Verfahren?

Krankheit, Unfall, Todesfall – das sind tragische Ereignisse. Wie kann man die damit verbundenen hohen Kosten bei der Annullierung verhindern?

Ein Familienmitglied oder Sie selbst erkranken vor einer ersehnten Reise schwer, Ihre Schwangerschaft verläuft mit schweren Komplikationen oder es kommt zu Unruhen oder Naturkatastrophen entlang der geplanten Reiseroute.

Zu der Enttäuschung, dass Ihr Urlaub ins Wasser gefallen ist, kommen noch Stornierungsgebühren hinzu. Hier sind einige Tipps, wie Sie möglichst viele Kosten vermeiden können.

Sich gegen Unvorhergesehenes schützen

Wenn Sie Ihre Reise planen, sollten Sie immer an unvorhergesehene Ereignisse denken. Um also hohe Kosten bei einer Reiserücktrittsversicherung zu vermeiden, sollten Sie den Abschluss einer Annullations­versicherung in Erwägung ziehen.

Was unternehme ich, wenn ich vor meiner Reise erkranke?

Damit Ihnen die Stornierungskosten erstattet werden, müssen Sie folgende Punkte beachten:

  • Konsultieren Sie sofort Ihren Arzt um festzustellen, ob es sich um eine ernsthafte Krankheit handelt, die diese Reise verunmöglicht. Wichtig: Eine Reiseunfähigkeit für den gebuchten Urlaub muss zwingend mittels eines Arztzeugnisses attestiert werden.
  • Sobald Sie wissen, dass Sie nicht in die Ferien fahren können, müssen Sie dies so schnell wie möglich dem Leistungserbringer, also Ihrem Reisebüro, der Fluggesellschaft, dem Hotel etc. mitteilen. Vergewissern Sie sich, dass Sie im Besitz der Annullierungsbestimmungen sind. Die eventuellen Umbuchungs- oder Annullierungskosten des Leistungserbringers müssen Ihnen spätestens ab der Buchung bekannt sein.
  • Wenden Sie sich dann so schnell wie möglich an Ihre Annullations­versicherung, falls der Reiseveranstalter Stornokosten geltend macht.

Für Inhaber eines ETI Schutzbriefs

  • Kontaktieren Sie TAS Versicherungen AG, indem Sie das TCS-Schadensformular ausfüllen oder sich telefonisch richten an +41 58 827 64 12, von Montag bis Freitag zu den Bürozeiten.
  • Nach Erhalt aller notwendigen Informationen und der angeforderten Dokumente werden eventuelle Storno- oder Umbuchungskosten subsidiär von der Reiseversicherung erstattet, sofern diese durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ETI-Schutzbriefs abgedeckt sind.

Wann werden die Kosten nicht übernommen?

Nicht in allen Fällen sind die Annullierungskosten gedeckt. Etwa in folgenden Fällen:

  • Die Krankheit, die für die Stornierung geltend gemacht wird, resultiert aus den Folgen einer bei der Buchung bereits bekannten Krankheit oder aus Komplikationen einer Operation, die zum Zeitpunkt der Buchung bereits geplant war.
  • Geschäftsreise
  • Das Reisearrangement wird durch den Organisator geändert.
  • Das EDA rät zum Zeitpunkt der Reise von einer Reise an den Zielort ab.

Weitere besondere Ausschlüsse sind im ETI-Schutzbrief festgelegt

  • Kosten, die in Verbindung mit finanziellen Transaktionen, Visa oder Impfungen entstehen, sowie Bearbeitungsgebühren und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Begünstigten.
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