Der Todesfall eines Familienangehörigen oder einer nahe stehenden Person ist schon genug tragisch, ereignet sich der Todesfall im Ausland können noch unvorhergesehene Komplikationen dazu kommen.
Wer im Ausland in eine Notlage gerät kann bei den schweizerischen Vertretungen um Rat und Hilfe anfragen. Das EDA weist jedoch darauf hin, dass Hilfeleistungen erst zum Tragen kommen, wenn die Betroffenen alles Zumutbare versucht haben, um die Notlage selber zu überwinden. Das heisst, es sollten zuerst die vor Ort verfügbaren Anlaufstellen und Hilfsmöglichkeiten oder die Reiseversicherung in Anspruch genommen werden. Das EDA empfiehlt ausdrücklich eine Reiseversicherung abzuschliessen.
Der Touring Club Schweiz organisiert jedes Jahr 80 bis 100 Rückführungen von verstorbenen Schweizern mit TCS ETI Schutzbrief aus dem Ausland.
Für Inhaber eines TCS ETI Schutzbriefs, die während eines Aufenthaltes im In- oder Ausland mit mindestens einer Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes versterben, werden laut Mediensprecher Daniel Graf folgende Leistungen organisiert:
Die ETI-Zentrale übernimmt die Organisation der Hilfeleistungen und unterstützt und hilft den Angehörigen vor Ort.
Inhaber des TCS ETI Schutzbriefes sollten sich in einer Notlage umgehend bei der Einsatzzentrale ETI melden: +41 58 827 22 20.
Mit dem Anruf in der Einsatzzentrale wird ein Falldossier eröffnet und die nötigen Personenangaben erfasst. Sofort wir mit unserem auf Rückführungen spezialisierten Partner der Transport des Leichnams oder der Urne organisiert. Dabei werden die Wünsche der Familie bestmöglich berücksichtigt (Einäscherung vor Ort, Rückführung in die Schweiz, Bestattung vor Ort).
Den Angehörigen vor Ort werden die nötigen Hilfeleistungen organisiert wie Unterkunft, Rückflüge oder Transport in die Schweiz, Übersetzer vor Ort oder Reise von 2 Personen aus der Schweiz zum Todesort.
Bei einer Rückführung wird alles von der Einsatzzentrale ETI genauestens verfolgt. Die spezialisierten Case Manager sorgen zusammen mit dem beauftragten Leichentransportunternehmen dafür, dass den Wünschen der Familie hinsichtlich Transport des Leichnams oder der Urne so weit wie möglich Rechnung getragen wird. Es wird dafür gesorgt, dass alle Behörden- und Zollangelegenheiten schnellstmöglich abgewickelt werden, damit der Transport in die Schweiz erfolgen kann.
Die Dienstleistungen und Koordinationsarbeiten enden in der Schweiz mit der Übergabe des Leichnams oder der Urne an das von der Familie beauftragte Bestattungsunternehmen.
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