Hier finden Sie die Stellungnahme des TCS zu den Schwerpunkten der Sessionen der eidgenössischen Räte.
Das Parlament (Nationalrat und Ständerat) kommen in der Regel 4 Mal im Jahr (Frühling, Sommer, Herbst und Winter) für eine dreiwöchige ordentliche Session zusammen.
Während dieser Sessionen beraten die Kammern Verfassungsänderungen und erlassen rechtsetzende Bestimmungen in Form von Bundesgesetzen. Sie fassen ausserdem Bundesbeschlüsse und genehmigen völkerrechtliche Verträge.
Die Räte besitzen auch Wahlkompetenzen - Wahl des Bundesrates, des Bundeskanzlers und der Richter der Bundesgerichte - und Aufsichtskompetenzen.