Eine von den TCS-Sektionen in der ganzen Schweiz durchgeführte Zählung ergab, dass ein Drittel der Velos mit nicht konformer Beleuchtung oder sogar gänzlich ohne Beleuchtung unterwegs ist. Von insgesamt 4‘035 kontrollierten Langsamverkehrsmitteln waren 691 mit einer nicht konformen Beleuchtung ausgestattet und 735 fuhren ohne Beleuchtung. Die Ergebnisse waren in den verschiedenen Sprachregionen sehr unterschiedlich. Besonders besorgniserregend: 51% der Trottinetts waren nicht korrekt beleuchtet.
Zweiradfahrer, die auf unseren Strassen unterwegs sind, gehören neben den Fussgängern zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern. Für diejenigen, die mit Velos, E-Bikes, E-Trottinetts oder anderen zweirädrigen Langsamverkehrsmitteln auf den Strassen unterwegs sind, ist es deshalb umso wichtiger, gut sichtbar zu sein, um von den anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen zu werden. Jetzt wo die Tage zunehmend kürzer werden und die Dämmerung mit den Hauptverkehrszeiten zusammenfällt, ist die Beleuchtung am eigenen Fahrzeug unbedingt notwendig.
Um herauszufinden, wie viele Langsamverkehrsmittel ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung unterwegs sind, führten die TCS-Sektionen zwischen Ende Oktober und Anfang November 48 Zählungen in der ganzen Schweiz durch. Dies morgens und abends, wenn die Sichtbarkeit stark beeinträchtigt ist. So wurden 4‘035 Velos, E-Bikes, E-Trottinetts oder andere Gefährte, die gemäss Gesetz mit einer Beleuchtung ausgerüstet sein müssen, anhand von Beobachtungen erfasst. Davon erfüllten nur 2‘609 die in der Verordnung über technische Anforderungen festgelegten Bestimmungen, was etwas weniger als zwei Dritteln aller kontrollierten Gefährte entspricht. Von den verbleibenden 1‘426 Zweirädern hatten 691 (17 %) zwar eine eingeschaltete, aber nicht vorschriftsmässige Beleuchtung, und 735 (18 %) waren ohne eingeschaltete Beleuchtung unterwegs. Nur 49% aller beobachteten Elektrotrottinetts waren korrekt ausgerüstet. Dieses Ergebnis erstaunt, zumal diese Fahrzeuge nur mit einer Beleuchtung vorne und hinten für den Verkehr auf Schweizer Strassen zugelassen sind. Zur Erinnerung: E-Trottinetts gehören zur Kategorie der leichten Motorfahrräder.
Der Test zeigte zudem deutliche Unterschiede zwischen den drei Sprachregionen des Landes auf. Während in der Deutschschweiz die Quote der konformen Langsamverkehrsmittel bei über 71,5% lag und das Tessin mit einer Konformitätsrate von 64,6% folgte, waren fast 53,4% dieser Zweiräder auf den Strassen der Romandie nicht korrekt ausgerüstet. Von den 1‘087 in der Romandie kontrollierten Velos, E-Bikes und E-Trottinetts hatten 247 eine eingeschaltete, aber nicht konforme Beleuchtung und 333 Gefährte fuhren ganz ohne Licht.
Die Statistiken des ASTRA zeigen, dass im Jahr 2021 in der Schweiz insgesamt 5‘391 Unfälle mit Velos oder E-Bikes von der Polizei registriert wurden, wovon 4‘818 mit Personenschäden. Bei diesen Unfällen verletzten sich 4‘774 Personen. Davon erlitten 3‘385 leichte Verletzungen, 1‘350 wurden schwer verletzt und 39 Personen kamen ums Leben.
Der TCS erinnert an die folgenden Punkte, mit denen die Sicherheit beim Velofahren erhöht und das Unfallrisiko reduziert werden kann:
· Schalten Sie beim Velo- oder Trottinettfahren immer die Beleuchtung ein, sowohl tagsüber als auch nachts (seit dem 1. April 2022 für alle E-Bikes vorgeschrieben)
· Die Beleuchtung muss vorne weiss und hinten rot sein und nicht blinken
· Weisse Rückstrahler vorne und rote Rückstrahler hinten anbringen
· Gelbe Rückstrahler an der Vorder- und Rückseite der Pedale anbringen
· Überprüfen Sie die Wirksamkeit der Vorder- und Hinterradbremsen
· Pumpen Sie die Reifen richtig auf und vergewissern Sie sich, dass sie in gutem Zustand sind (nicht älter als 5 Jahre, keine Risse oder abgefahrenes Profil)
· Benutzen Sie sachgemäss einen Fahrradhelm, der der Norm EN 1078 entspricht – achten Sie beim Kauf des Helms auf das Etikett
· Tragen Sie helle und reflektierende Kleidung (reflektierende Westen, Armbinden oder Streifen)