Signalkelle
Signal «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen».
Sie sind ein vertrautes Bild auf den Schweizer Strassen: die Schülerlotsen mit ihrer Kelle. Es gibt sie seit 1952 in der Schweiz, die damals eine Vorreiterrolle auf dem alten Kontinent einnahm und später durch mehrere ihrer europäischen Nachbarn (Grossbritannien, Deutschland, Österreich usw.) nachgeahmt wurde. Schülerlotsen tragen zur Absicherung des Schulwegs bei. Sie unterbrechen den Verkehr regulierend, um Kindern sicher über die Strasse zu helfen.
In der Schweiz sind ca. 4500 Schülerlotsen tätig, davon rund 1400 Kinder, wobei es Unterschiede zwischen den Kantonen gibt. Diese stehen insbesondere mit den lokalen Regelungen bezüglich Strassenverkehrssicherheit, der Verfügbarkeit der Lotsen und dem festgestellten Bedarf in Verbindung.
Mehr infos:
Der Verkehrsdienst der Schülerlotsen ist in der Strassenverordnung geregelt. Jeder Lotsendienst ist durch die Kantonspolizei zuzulassen: Die Lotsen werden durch Polizeiinstruktoren eingestellt, geschult, ausgerüstet und betreut. Die Verkehrsteilnehmer haben ihre Weisungen zu befolgen. Je nach Gemeinde wird die Tätigkeit bezahlt oder ehrenamtlich ausgeübt.
1974 wurde erstmalig eine spezielle Ausrüstung für Schülerlotsen eingeführt. Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit bietet TCS Instruktoren die erforderliche Ausrüstung:
Der TCS stellt den Polizeien Einwilligungserklärungen für die Tätigkeit der Schülerlotsen zur Verfügung:
Einwilligungserklärung Schülerlotse Erwachsene.
Einwilligungserklärung Schülerlotse Kinder.
Seit dem 1. Januar 2023 verwaltet der TCS im Auftrag des Fonds für Verkehrssicherheit die zusätzliche Berufsversicherung für Schülerlotsen. Dafür wurde eine spezielle Plattform entwickelt (https://pro.tcs.ch/de/), auf der die Polizeien ihre Schülerlotsen für den Versicherungsschutz anmelden und verwalten können.