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Fahrausweis Kat. A: in 7 Schritten zum Führerschein

Wusstest du, dass du als TCS-Mitglied die obligatorischen Grundkurse für den Motorrad-Führerschein vergünstigt absolvieren kannst? Auf dieser Seite fassen wir alle wichtigen Schritte sowie Informationen auf dem Weg zum Fahrausweis für die Kategorie A zusammen.

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Absolviere die obligatorischen Motorrad-Grundkurse beim TCS

 
 
Fahrausweis Motorrad & Scooter: Kategorie A1, A- (A35 KW) und A
Mindestalter
Fahrausweis A1
  • 15 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h
  • 16 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW

Fahrausweis A- beschränkt (A35 KW)

  • 18 Jahre: Motorräder mit einer Motorleistung von höchstens 35kW

Fahrausweis A unbeschränkt

  • Kein Direkteinstieg mehr möglich. Voraussetzung 2 Jahre Fahrpraxis mit Fahrausweiskategorie A beschränkt
Schritt 1 : Nothelferkurs

Im ersten Schritt musst du einen Nothelferkurs absolvieren. Der Nothelferkurs dauert 10 Std. und du kannst ihn bei vielen unterschiedlichen Anbietern absolvieren. Mögliche Anbieter sind etwa das Schweizerische Rote Kreuz, der Schweizerische Samariterbund oder das Schweizerische Sanitätskorps SSK. Hast du den Nothelferkurs erfolgreich absolviert, ist Ihr Nothelferausweis anschliessend sechs Jahre lang gültig. 

Bei dem Aufstieg von Kategorie A1 oder A35 KW zur Kategorie A muss der Nothelferkurs nicht noch einmal absolviert werden.

! Achtung Autofahrer:
Ist man bereits im Besitz eines B-Führerscheins (Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge), muss man den Nothelferkurs nicht mehr machen.

Schritt 2 : Sehtest

Der Sehtest für die Lernfahrausweis ist obligatorisch. Den Sehtest kannst du beim Augenarzt resp. Augenärztin oder im Augenoptikgeschäft machen lassen. Der Sehtest ist zwei Jahre gültig.

Schritt 3: Lernfahrausweis beantragen

Ohne den Lernausweis geht gar nichts. Er berechtigt dich zum Führen eines Motorrads auf öffentlichen Strassen. Das Gesuch für den Lernfahrausweis kann bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder bei den Strassenverkehrsämtern der Kantone bezogen werden. Der Lernfahrausweis für die Kategorie A1 ist 4 Monate gültig, und wird nach erfolgreicher absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert.

Schritt 4: Theorieprüfung

Du kannst dich nun zur Theorieprüfung anmelden – am einfachsten per Internet. Um das nötige Wissen für die Theorieprüfung zu erlangen, eignet sich der Theorieunterricht an einer Fahrschule oder Eigenstudium. Wer die Theorieprüfung besteht, erhält den Lernfahrausweis. Als TCS Mitglied kannst du einen Zugang zu dem Online Theorie Training Portal TCS Theorie24 beantragen. Bei dem Aufstieg von Kategorie A1 oder A35KW zur Kategorie A muss die Theorieprüfung nicht noch einmal gemacht werden.

! Achtung Autofahrer:
Ist man bereits im Besitz eines B-Führerscheins (Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge), muss man die Theorieprüfung nicht mehr machen.

Schritt 5: Praktische Grundkurse

Nach der Ausstellung des Lernfahrausweises hast du 4 Monate Zeit, die praktische Grundschulung zu absolvieren. Diese dauert im Ganzen 12 Stunden. Der Grundkurs muss nur einmal gemacht werden. Bei dem Aufstieg von Kategorie A1 zur Kategorie A beschränkt (A35KW) und dann zur Kategorie A1 unbeschränkt muss die Grundschulung nicht mehr absolviert werden.

Beim TCS ist der Motorrad-Grundkurs in 3 Modulen aufgebaut:

Schritt 6: Verkehrskundeunterricht

Damit du dich für die praktische Führerprüfung anmelden kannst, musst du zuerst den Verkehrskundeunterricht (VKU) absolvieren. Bei dem Aufstieg von Kategorie A1 zur Kategorie A muss der Verkehrskundeunterricht nicht noch einmal gemacht werden.

! Achtung Autofahrer:
Ist man bereits im Besitz eines B-Führerscheins (Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge), muss man den Verkehrsunterricht nicht mehr machen.

Schritt 7: Fahrprüfung & Fahrausweis

Wenn du dich fahrsicher fühlst, und die obligatorischen Kurse absolviert hast, kannst du dich beim kantonalen Verkehrsamt für die praktische Führerprüfung anmelden.

Weiterausbildungskurse (WAB)

Für den Erhalt des definitiven Führerausweises Kategorie A müssen Neulenker den WAB-Kurs innerhalb von 12 Monaten nach Absolvierung der Führerprüfung besuchen. Für den Führerausweis der Kategorie A1 sind keine WAB-Kurse notwendig.

 
 

Hast du noch eine Frage? Wir beraten dich gerne!

Ruf uns an: 0800 140 100

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