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Gratis Rechtsbeistand bei einem Rechtsstreit mit Ihrer Kaskoversicherung
Sie können bei einem Rechtsstreit mit Ihrer Kaskoversicherung wegen Sachschäden an Ihrem Fahrzeug auf unsere Anwälte zählen.
Gut zu wissen: Der Kaskorechtsschutz der TCS Mitgliedschaft deckt Streitigkeiten mit der Versicherung bei Schäden am eigenen Auto der versicherten Person (z.B. Parkschäden am eigenen Auto oder Marderschäden).
Fallbeispiel: Ein Stein kam beinahe teuer zu stehen
"Während ich mit meinem Auto unterwegs war, spickte irgendetwas dagegen – vermutlich ein Stein. Dieser Stein sorgte für Schäden an der Karosserie (Kreisaufprall mit abgerissener Farbe). Ich informierte meine Motorfahrzeugversicherung über den Fall. Diese teilte mir mit, dass der Schaden durch meine Kollisionskaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von CHF 500 gedeckt sei. Damit war ich nicht einverstanden. Ich war der Ansicht, dass dieser Anspruch ohne Selbstbehalt unter meine Teilkaskoversicherung fallen muss. Ich bin TCS Mitglied und zog erfolgreich den TCS zu Hilfe.
Der Jurist der Rechtsschutzversicherung des TCS beanstandete bei meiner Motorfahrzeugversicherung, dass der Schaden gemäss den AVB zu meiner Teilkaskoversicherung voll gedeckt werden müsste. Und siehe da, der Versicherer lenkte ein und ersetzte mir die Reparaturkosten ohne Selbstbehalt."
Fallbeispiel: Marderschaden wurde dank Kaskorechtsschutz doch noch erstattet
„Wir haben eine Panne mit unserem Fahrzeug erlitten. Es stellte sich heraus, dass ein Marder den Benzinschlauch durchgebissen hatte. Unsere Kaskoversicherung verweigerte gestützt auf die Einschätzung eines Schadenexperten die Versicherungsleistungen.
Dank der TCS Mitgliedschaft, waren wir mit dem Kaskorechtsschutz abgesichert. Der TCS beauftragte einen neutralen Experten. Dieser konnte die Bissspuren analysieren und so den Marderschaden schliesslich nachweisen. Die zuständige Kaskoversicherung übernahm den ganzen Sachschaden sowie die Expertisekosten. Streitwert (Marderschaden) : CHF 800.“
Das richtige Verhalten bei einem
Autounfall
Ob es um einen selbstverschuldeten Unfall wie das Auffahren auf ein anderes Auto geht, um eine Kollision mit Sachschaden am Auto oder – hoffentlich nicht – um einen Unfall mit Verletzten geht: Behalten Sie möglichst einen kühlen Kopf und halten Sie sich an diese Regeln.
Gut zu wissen: Was tun bei einem Parkschaden?
Wie sollte man sich generell bei einem Parkschaden verhalten? Beim Ausparken haben Sie das nebenstehende Fahrzeug touchiert und der Fahrzeughalter ist nicht da. So etwas kann leicht passieren. Aber wie verhält man sich bei einem Parkschaden richtig? Ganz wichtig: Es reicht nicht, eine Visitenkarte oder einen Zettel am beschädigten Auto zu hinterlassen. Im Gegenteil – ein solches Vorgehen kann als Fahrerflucht bewertet und drastisch bestraft werden. Melden Sie den verursachten Parkschaden stattdessen der Polizei. So handeln Sie vorschriftsmässig und bleiben auf der sicheren Seite.
Befinden sich beide Beteiligten auf dem Unfallplatz, ist es meistens sehr einfach. Ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen, die Sache der Versicherung melden, und der Fall ist erledigt.
In einem solchen Fall lohnt sich neben dem Abschluss einer Autoversicherung der zusätzliche Abschluss des TCS Verkehrsrechtsschutz, damit Sie auch hier umfassend geschützt sind.
Die TCS Mitgliedschaft in 2 Minuten erklärt