Wer mit dem Hund in die Ferien oder eine längere Reise machen will, sollte im Vorfeld gut planen. Der Transport sollte so organisiert werden, dass alle Beteiligten ohne Komplikationen und Stress das Ziel erreichen. Eine Reise ist oft mit einer Belastung für das Tier verbunden.
Das Tierschutzrecht ist in erster Linie für den Transport von Nutztieren ausgelegt. Dennoch kommen die gleichen Vorschriften für Heimtiere zur Anwendung. Ob mit dem Auto, der Bahn oder dem Schiff gilt:
Vorbereitung ist alles. Der Hund sollte schon im Welpenalter ans Autofahren gewöhnt werden. Schon zu Hause kann die Nutzung einer später im Auto verwendeten Transportbox stressfrei trainiert werden. Es ist ratsam, nicht während der heissesten Tageszeit zu reisen und wenn möglich Staus zu vermeiden. Die Lautsprecher im Bereich des Hundes ausschalten und ihn vor direkter Sonneneinstrahlung und Zugluft schützen. Genügend Pausen erlauben dem Vierbeiner zu Trinken, sich zu bewegen und gegebenenfalls auch zu versäubern. Ein Halt alle zwei bis drei Stunden tut allen Mitreisenden gut. Wenn möglich im Schatten parkieren. Aus Sicherheitsgründen und insbesondere wegen der Überhitzungsgefahr darf der Hund nie alleine zurückgelassen werden.
Hunden ist es in der Schweiz mit einer für sie verantwortlichen Person erlaubt, in öffentlichen Verkehrsmittel zu reisen. Zu beachten ist hier aber die kantonale Hundegesetzgebung. Diese kann etwa vorschreiben, dass Hunde an der Leine zu führen sind und zusätzlich einen Maulkorbtragen müssen. Bei Auslands-reisen ist es wichtig, sich im Vorfeld über das vor Ort geltende Recht zu informieren. In Italien ist das Führen an der Leine in Kombination mit einem Maulkorb im ÖV zwingend. Wichtig: Wie auch schon bei der Verwendung einer Transportbox bedarf das Tragen eines Maulkorbseiner Angewöhnung. Im Gegensatz zur Schweizer Schifffahrt dürfen in der Regel auf Kreuzfahrtschiffen keine Tiere an Bord gehen. Auf Fähren im Ausland ist das Mitreisen von Tieren entweder verboten oder an strikte Auflagen gebunden.
Nicht nur in der Schweiz ist das Reisen mit gewissen Hunderassen aufgrund der unterschiedlichen kantonalen Hundebestimmungen erschwert. Auch einige europäische Länder verbieten ausdrücklich die Einreise für bestimmte Hunderassen.
Im Mittelmeerraum oder in Osteuropa ist das Ansteckungsrisiko für Infektionskrankheiten erhöht. Es ist deshalb sinnvoll sich vor der Reise beim Tierarzt über die Krankheitsrisiken im Ferienland und über eine mögliche Prophylaxe zu informieren. Bei der Einreise in die EU ist eine Tollwutprophylaxe übrigens zwingend notwendig.