Möglicherweise nicht, wie und wann Sie möchten: Es gibt einige Punkte, die Sie aus rechtlicher Sicht bei der Autowäsche beachten sollten, schliesslich wollen Sie nicht mehr Geld ausgeben, als wenn Sie Ihren Wagen in die Waschanlage bringen.
Zu beachten ist zunächst das Gewässerschutzgesetz. Nach diesem dürfen Sie keine Stoffe, welche Wasser verunreinigen können, in Gewässer einbringen oder versickern lassen. Kann auf Ihrem Parkplatz das Wasser versickern, dürfen Sie dem Dreck an Ihrem Auto nicht mit Shampoo zu Leibe rücken. Dabei spielt es übrigens nicht eine entscheidende Rolle, ob die Verpackung damit wirbt, dass das Reinigungsmittel gut biologisch abbaubar ist: So oder so riskieren Sie eine Strafe.
Glimpflicher davon kommen Sie vielleicht, wenn Ihr Parkplatz an ein System angeschlossen ist, das die Abwasser in zwei getrennte Kanalisationsnetze führt. Sie tun aber dennoch gut daran, mit Ihrer Gemeinde zu klären, ob dieser Anschluss an eine Schmutzwasserkanalisation reicht, oder ob es weitere Gewässerschutzvorschriften zu beachten gibt.
Ihre Gemeinde kann auch Auskunft über die lokale Polizeiverordnung geben, möglicherweise sieht diese ein Autowaschverbot während der Mittags- und Nachtruhe sowie sonntags vor. Solche Vorschriften finden sich teilweise auch in Hausordnungen.
Insbesondere im Sommer können Sie bei der Autowäsche noch an einer weiteren Hürde scheitern: Herrscht Wassermangel, kann Ihre Gemeinde das Autowaschen basierend auf ihrem Wasserreglement einschränken.