Ja, sofern sie dies in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt haben.
Das Transportunternehmen kann Regeln über das Verhalten der Reisenden während der Fahrt festlegen und so auch das Essen im Bus verbieten. Es darf zudem eine Aufwandsentschädigung verrechnen, wenn Sie gegen die Benützungsvorschriften verstossen:
Tropft Ihr Essen und ruiniert den Sitzbezug, dürfen Sie mit einer Rechnung für die Reinigungskosten rechnen.
Wenn die Busfahrerin Sie nun auffordert, Ihr herrlich duftendes Sandwich wieder einzupacken? Tun Sie es. Auch wenn Ihr Magen noch so knurrt – es ist eine schlechte Idee, der Busfahrerin deswegen zu drohen: Denn dies gilt als Straftat gegen Behörden und Beamte, für die Sie mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können.
Bedenken Sie auch, dass öffentliche Transportunternehmen zum Schutz der Reisenden, des Betriebes und der Infrastruktur eine Videoüberwachung einrichten dürfen. Insbesondere soll diese Personal und Passagiere vor Aggressionen und Belästigungen schützen und Sachbeschädigungen verhindern.
Dass Sie also plötzlich eine Rechnung erhalten, weil Videoaufnahmen Sie beim verbotenen Brezelessen zeigen, ist unwahrscheinlich. Hinterlassen Sie jedoch einen grossflächig klebrigen Sitzplatz, sollten Sie sich nicht in Sicherheit wiegen. Ganz unangenehm für Sie kann es werden, wenn die Videoaufzeichnungen zeigen, dass Sie eine Busfahrerin bedrohen:
Das Unternehmen darf diese Bilder nach einer Strafanzeige der strafverfolgenden Behörde bekannt geben.