Bei Vertragsabschluss wird der definitive Mietpreis festgelegt inkl. sämtlicher Extras wie Navigationshilfe, Kindersitze, Gepäckträger, Schneeketten etc., einer allfälligen Gebühr für Zu-satz- oder Jungfahrer sowie (zusätzlich zur immer eingeschlossenen gesetzlichen Haft-pflichtversicherung) optionaler Versicherungen wie Diebstahl-, Kollisions-, Vollkasko-, Insas-sen-Unfall- oder Reisegepäckversicherung oder Reduktion/Ausschluss des Selbstbehalts. Ausserdem wird ein Zustandsprotokoll aufgenommen, wo sämtliche Schäden an Karosserie und Innenraum des Fahrzeugs festgehalten werden (sollten).
Dabei hat der Autovermieter wie andere Anbieter von Waren und Dienstleistungen den tat-sächlich zu bezahlenden Preis inkl. überwälzter öffentlicher Abgaben wie z.B. der Mehrwertsteuer sowie weiterer nicht frei wählbarer Zuschläge jeglicher Art anzugeben. Über diesen Grundsatz hinaus richtet sich die Vereinbarung zur Benützung eines Mietwagens nach dem Mietrecht. Da die Miete beweglicher Sachen – im Unterschied zur Wohnungsmiete – nur rudimentär gesetzlich geregelt ist, kommt dem im Einzelfall abgeschlossenen Mietvertrag und insbesondere den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Vermieters be-sondere Bedeutung zu.
Die AGB der Autovermieter enthalten oftmals verschiedene versteckte Kosten wie z.B. Tank-gebühren, Mehrkosten pro gefahrenen Zusatzkilometer, Bearbeitungsgebühren bei Verkehrsregelverletzungen, Einweggebühren für die Rückführung zur ursprünglichen Station oder Reinigungskosten, weshalb Sie diese AGB vor dem Vertragsabschluss gründlich studieren und gegebenenfalls mit solchen anderer Anbieter vergleichen sollten.
Wenn ein Autovermieter nun z.B. Ihre Kreditkarte mit nicht ausdrücklich in den AGB vorgesehenen Gebühren oder gar Reparaturkosten für nicht von Ihnen verursachte Schäden belastet, sollten Sie die Belastung unbedingt innerhalb von 30 Tagen seit Datum der Kreditkartenabrechnung mit dem dafür vorgesehenen Formular Ihrer Kreditkartenfirma beanstanden. Denn andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert, womit Sie auf den Rechtsweg gegen den Autovermieter verwiesen werden. Bei rechtzeitiger Beanstandung muss der Autovermieter gegenüber der Kreditfirma hingegen beweisen, dass der Betrag zu Recht belastet wurde.