Die Grundversicherung muss im Grundsatz die Kosten für Notfallbehandlungen im Ausland übernehmen. Sie übernimmt nur die Kosten im Rahmen der Grundversicherung. Sind Sie mit der Absicht in die USA gereist, sich dort behandeln zu lassen, liegt kein Notfall vor.
Von einem Notfall können Sie hingegen ausgehen, wenn Sie auf Ihrer Reise unvorhersehbar und unmittelbar medizinische Hilfe brauchen, eine vorherige Rückreise in die Schweiz also nicht möglich ist.
Allerdings übernimmt die Grundversicherung höchstens den doppelten Betrag vom dem, was die Notfallbehandlung in der Schweiz kosten würde. Weiter übernimmt die Grundversicherung auch nur die Hälfte der medizinisch bedingten Transportkosten, und dies nur im Umfang von CHF 500.- pro Jahr. An Rettungskosten im Ausland beteiligt sich die Grundversicherung nicht.
Haben Sie auf Ihrer Auslandreise einen Unfall und arbeiten Sie mehr als 8 Stunden in der Woche für einen Arbeitgeber, sind Sie unfallversichert und Ihre Unfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten.
Wie im Krankheitsfall übernimmt der Versicherer hier höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären.
Anders als im Krankheitsfall beteiligt sich der Versicherer bei einem Unfall auch an den Rettungskosten. Die Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten übernimmt der Versicherer bis zu einem Umfang von einem Fünftel des Höchstbetrages des versicherten Jahresverdienstes.
Gerade für Reisen in Länder wie der USA, in welchen die Behandlungs-, Transport- und Rettungskosten ein Vielfaches von den entsprechenden Kosten in der Schweiz betragen können, empfiehlt sich eine Zusatzversicherung für Auslandreisen.