Mitglieds-Karte
TCS Mastercard
Rechnung


Rotlicht überfahren

«Es ist Winter, die Sichtverhältnisse sind schlecht, ein Rotlicht wird überfahren. Welches sind die Konsequenzen?»

Was passiert, wenn Sie ein Rotlicht überfahren?

Ordnungsbusse

Geringfügige, aber häufige Verstösse gegen Verkehrsvorschriften werden in einem vereinfachten Verfahren, dem Ordnungsbussenverfahren, geahndet. Dazu gehört grundsätzlich auch das Nichtbeachten eines Lichtsignals, wie z.B. ein Rotlicht überfahren, was mit einer Ordnungsbusse von CHF 250.- geahndet wird.

Sach- und Personenschaden

Das Ordnungsbussenverfahren ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn Sachschaden verursacht worden ist oder gar Personen verletzt oder gefährdet wurden. Letzteres gilt nicht nur bei einer konkreten, sondern bereits bei einer erhöhten abstrakten Gefährdung, also wenn die Möglichkeit einer konkreten Gefährdung naheliegt. Und genau dies wird von den Gerichten üblicherweise schnell angenommen. So hat das Bundesgericht eine solche Gefährdung auch schon in Situationen bejaht, wo Fahrzeuglenker bei übersichtlichen Verhältnissen in einer verkehrsarmen Zeit das Rotlicht übersehen haben. Erst recht gilt dies, wenn wegen schlechter Sichtverhältnisse der Eintritt einer konkreten Gefährdung naheliegt.

Grobe Verkehrsregelverletzung

Ist das Ordnungsbussenverfahren ausgeschlossen, droht eine Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung, sofern aufgrund eines rücksichtslosen Verhaltens Grobfahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Ob das Übersehen eines Rotlichts auf Rücksichtslosigkeit beruht, ist aufgrund der Umstände zu ermitteln. Dabei können schlechte Sichtverhältnisse nicht als Ausrede dienen, ganz im Gegenteil. Denn schlechte Sichtverhältnisse verlangen besondere Aufmerksamkeit. Wenn ein Fahrzeuglenker bei schlechter Sicht ein Rotlicht überfährt, so gilt sein Verhalten unter Umständen als grobfahrlässig, womit er wegen grober Verkehrsregelverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden kann (Art. 90 Ziff. 2 SVG).

TCS Rechtsschutz
Telefon 0844 888 111
Fax 0844 888 112
lex4you
Share Funktionen:
durckenE-MailFacebookTwitter
Newsletter
Social Media
FacebookInstagramTwitterLinkedInYouTube
Touring Magazin
Touring Magazin
Apps
Jubiläen
75 Jahre TCS Camping
50 Jahre Reifentests
40 Jahre Firmenkarte
 
Bitte haben Sie einen Moment Geduld
Ihre Bestellung wird bearbeitet.