Was sagt das Gesetz?
Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet werden (Art. 29 SVG). Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann (Art. 31 Abs. 1 SVG).
Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann (Art. 31 Abs. 1 SVG). Bei schneebedeckten steilen Strassen stossen Winterreifen oft an ihre Grenzen, weshalb bei entsprechenden Witterungsverhältnissen Schneeketten zum Einsatz kommen sollten. Eine gesetzliche Pflicht besteht jedoch nicht, ausser wenn dies auf einer Strecke explizit verlangt wird (Signal «Schneeketten obligatorisch», Art. 29 SSV).
Gibt es Unterschiede zwischen Fahrzeugen mit Zwei- oder Vierradantrieb?
Es spielt keine Rolle, ob Ihr Auto über Zwei- oder Vierradantrieb verfügt. Denn die Möglichkeiten eines Allradantriebs werden im Winter oft überschätzt; insbesondere beim Bremsen oder bei der Talfahrt können auch Allradfahrzeuge schnell ins Rutschen geraten. Ein Schneeketten-Obligatorium gilt deshalb auch für diese, sofern sie nicht explizit davon ausgenommen sind (Zusatz auf dem Verkehrsschild).
Um Schäden an den Radkästen vorzubeugen, ist der Sitz der Ketten nach 50 bis 100 Metern zu überprüfen. Eine zu straffe Montage kann die Reifen beschädigen. Da Schneeketten das Fahrverhalten des Fahrzeugs beeinflussen, sollte beim Fahren mit diesen auf keinen Fall eine Geschwindigkeit von 50 km/h überschritten werden.