Am besten Sie erkundigen sich vor dem Umzug bei der für Ihre Gemeinde zuständigen Polizei, wie Sie vorgehen sollen. In den grösseren Städten können Sie gegen eine Gebühr eine Park- und Halteverbotszone einrichten lassen.
Falls es auch ohne eine solche Park- und Halteverbotszone genügend Platz für Ihren Lieferwagen gibt, kommen die Regeln des Güterumschlages zur Anwendung. So dürfen Sie beispielsweise den Zügelwagen auch in ein generelles Parkverbot stellen. Wo Sie damit aber den Verkehr gefährden könnten, müssen Sie Pannensignale oder einen Warnposten aufstellen. Sobald Sie den Lieferwagen geleert haben, müssen Sie ihn zudem unverzüglich wieder wegfahren: Sie dürfen nur so lange im Parkverbot stehen, als dies für den Güterumschlag unbedingt notwendig ist.
Falls Sie den Lieferwagen auf einen Parkplatz der blauen Zone stellen, weil es keine anderen freien Parkplätze gibt: Hier gilt ebenfalls, dass Sie den Lieferwagen so lange – und nur so lange – dort stehen lassen können, wie Sie brauchen, um alles auszuladen. Dafür müssen Sie die Parkscheibe nicht nachstellen, bzw. dürfen dies gar nicht.