Welche Fahrzeuge sind betroffen? Wie sollen die Fahrzeughalter vorgehen? Der Rechtsverzicht auf die VW-Verjährungsfrist gilt bis zum 31.12.2017. Bis heute sind keine Verlängerungsfristen zu erwarten. Und danach? Der TCS vermittelt hier erste Anhaltspunkte zu den häufig gestellten Fragen (Stand: Oktober 2017). Diese Seiten werden regelmässig nachgeführt, sobald neue Informationen vorliegen.
Der deutsche Automobilhersteller hat zugegeben bei einigen Dieselmotoren zwischen 2009 und 2014 eine Software eingebaut zu haben, um die Messung des Schadstoffausstosses NOx zu manipulieren.
Betroffen sein können laut VW alle Fahrzeuge der VW-Gruppe (VW, Audi, Skoda, Seat und VW-Nutzfahrzeuge) der Baujahre 2009 bis 2014 mit 4-Zylinder-Dieselmotoren (1.2, 1.6 und 2.0 Liter Hubraum mit der Typbezeichnung EA 189), die die die EURO 5-Abgasnorm erfüllen. Laut Hersteller sind folgende Fahrzeuge betroffen:
Europaweit sind 8,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. In der Schweiz sind 175'000 Fahrzeuge betroffen.
Das ASTRA hatte die Erstimmatrikulation von betroffenen Fahrzeugen mittels Weisung vom 2. Oktober 2015 provisorisch verboten. Nachdem das in der Sache federführende deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Januar 2016 die vom VW-Konzern unterbreiteten Massnahmen bei den betroffenen Fahrzeugen grundsätzlich gebilligt hatte, lockerte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) das bestehende Zulassungsverbot per 1. Februar 2016 für Fahrzeuge, die vor dem 2. Oktober 2015 importiert und verzollt wurden.
Achtung: Die Einfuhr von betroffenen Fahrzeugen bleibt verboten, es sei denn die Anpassung an die Normen sei vorgenommen worden oder das Fahrzeug werde im Rahmen eines Umzugs in die Schweiz importiert. Im Zweifelsfall oder bei Fragen richten Sie sich an die kantonale Motorfahrzeugkontrolle. Die Massnahme des ASTRA betrifft keine Fahrzeuge, welche bereits in der Schweiz eingelöst sind (diese können weiterhin betrieben und über den Occasionsmarkt verkauft werden).
Mehr dazu:
- Bundesamt für Strassen ASTRA
- Zulassungsstopp für manipulierte Porsche Cayenne
Der TCS verfolgt die Entwicklung der VW-Affäre mit grosser Aufmerksamkeit und ist mit verschiedenen Interessensparteien in Kontakt, darunter auch mit der AMAG. Wie alle anderen Parteien sind auch wir auf die Informationen von VW und der Fahrzeugzulassungsbehörden angewiesen.
Der TCS fordert, dass VW die Unregelmässigkeiten beseitigt und dafür sorgt, dass die betroffenen Autobesitzer während und in Anschluss an die Reparatur keinerlei Schaden nehmen. Es ist das Ziel des TCS, dass alle Kunden ihr Fahrzeug weiterhin ohne Einschränkungen nutzen können, und zwar ohne irgendeinen Nachteil in Kauf nehmen zu müssen.
VW stellt fest, dass alle betroffenen Fahrzeuge technisch sicher und ohne Einschränkungen fahrbereit sind. Die aktuellen Mängel betreffen ausschliesslich die ausgestossenen Schadstoffe. VW garantiert, dass die Mängel korrigiert werden.
VW übernimmt die volle Verantwortung und auch die Kosten für die notwendigen Massnahmen.
Der Unterschied zwischen den Werten auf der Prüfbank und jenen unter üblichen Fahrbedingungen ist ein den Behörden und der Automobilszene bekanntes Problem. Dies gilt für den Verbrauch und den CO₂-Ausstoss (siehe dazu das TCS-Mediencommuniqué vom März 2015).
Wie Nachforschungen des ADAC, unseres Partnerclubs in Deutschland, aufgezeigt haben, ist dies auch beim NOx-Ausstoss der Fall. Laut dieser Studie stossen die meisten Dieselfahrzeuge unter üblichen Fahrbedingungen mehr Stickoxide aus, als es der NOx-Grenzwert auf der Prüfbank gemäss EURO-5- und EURO-6-Normen erlaubt. Die Frage des tatsächlichen Stickoxidausstosses ist also ein weltweites Problem, ohne dass zwangsläufig Mogeleien von Seiten der Autobauer vorlägen; Grund dafür sind nicht zuletzt die Schwächen und Lücken der Regulierung und ihrer Umsetzung.
Die europäischen Behörden haben im ersten Halbjahr 2016 einen neuen, für die leichten Fahrzeuge harmonisierten Testzyklus eingeführt (WLTC/P – Worldwide harmonized Light-duty Test Cycle/Procedure). In diesem Rahmen und besonders für den Schadstoff-Ausstoss NOx, müssen bei Personenwagen künftig sogenannte RDE–Messungen (Real Driving Emissions) unter realen Bedingungen mittels PEMS (Portable Emission Measurement Systems) gemacht werden.
Dieser Wechsel, der zu realitätsnäheren, also höheren Verbrauchs- und Emissionswerten führt, trat am 1. September 2017 für neu homologierte Typen - und tritt ab 1. September 2019 für alle verkauften Neuwagen in Kraft. Insofern die Schweiz die europäische Gesetzgebung zur Typengenehmigung und zu den technischen Vorschriften für die Fahrzeuge übernommen hat, wird diese Änderung auch für Neuwagen in der Schweiz gelten.
Der TCS begrüsst diesen europäischen Entscheid, bedauert aber, dass es dafür erst zur VW-Affäre kommen musste, denn sowohl das zugrundeliegende Problem als auch die Lösungen sind seit Langem bekannt.
Anfang Oktober 2017 wurden 86% der betroffenen Fahrzeuge auf den neuesten Stand gebracht. Ziel der AMAG ist es, die Rückrufaktion 2017 abzuschliessen, doch es kann nicht ausgeschlossen werden, dass 2018 noch einige Fahrzeuge zurückgerufen werden (insbesondere für Nachkorrekturen in Zusammenhang mit einem bereits erfolgten ersten Besuch in der Werkstatt).
VW und AMAG haben sich verpflichtet, die Mobilität der Kunden während des Rückrufs sicherzustellen. Teilen Sie Ihre Bedürfnisse mit, wenn Sie den Termin mit der Vertragswerkstatt vereinbaren.
Für Fahrzeuge mit nachträglicher Leistungssteigerung (Chip-Tuning, Software-Änderung des Seriensteuergerätes, usw.) hat AMAG spezielle Anweisungen veröffentlicht.
Falls Sie von der AMAG bislang noch keinen ersten Brief erhalten haben und sich unsicher sind, überpüfen Sie bitte auf den Schweizer Internetauftritten der entsprechenden Marken (www.volkswagen.ch, www.audi.ch, www.skoda.ch, www.seat.ch) ob Ihr Fahrzeugmodell von den Massnahmen betroffen ist. Ist dies der Fall, kontaktieren Sie bitte direkt die AMAG.
Bei einem für die Marke autorisierten Servicepartner (Vertragswerkstätte der Marke – VW, Audi, Skoda, Seat oder AMAG); Sie können aber auch jeden anderen autorisierten Servicepartner beauftragen.
Vertragswerkstätten oder Partner in Ihrer Nähe finden Sie auf den Websites der einzelnen Marken oder der AMAG.
Die Nachbesserung der Fahrzeuge ist obligatorisch. Sie brauchen aber nichts zu überstürzen: Beispielsweise können Sie die Nachbesserung im Rahmen eines ordentlichen Fahrzeugservices durchführen lassen. AMAG sieht vor, Erinnerungsschreiben zu versenden.
In letzter Instanz aber, nach einer letzten Aufforderung, könnte das kantonale Strassenverkehrsamt den Führerausweis und das Nummernschild entziehen, falls das Fahrzeug in der Zwischenzeit immer noch nicht den Normen angepasst wurde.
Das Deutsche Kraftfahr-Bundesamt (KBA) hat die konkreten technischen Massnahmen für die betroffenen EA 189-Motoren mit 1,6 (Software- und Luftmassenmesser-Korrektur, ca. 1 Stunde Arbeitszeit), 1,2 und 2,0 Liter Hubraum (nur Software, ca. 30 Minuten Arbeitszeit) im Grundsatz gutgeheissen. Nach der Umsetzung der technischen Massnahmen erfüllen die Fahrzeuge die jeweils gültigen Abgasnormen.
Für VW müssen dabei auch folgende Ziele erreicht werden: die Eingriffe dürfen keine Einwirkung auf Motorleistung, Verbrauch und Fahrt haben. Zum jetzigen Zeitpunkt kann VW das Erreichen dieser Ziele noch nicht umfassend garantieren, da bei vielen Modellen die Tests nach den Korrektureingriffen erst noch vorgenommen werden müssen.
Das Deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Vor der Rückruf-Aktion hatte das KBA für jede betroffene Motorvariante (welche nicht nur vom Hubraum abhängt, sondern auch vom Steuergerät, der Leistungsstufe sowie dem Getriebsart) eine Freigabe erteilt.
Das gesamte System der EU-Typengenehmigung zielt darauf ab, dass das ASTRA sowie die Behörden der EU-Mitgliedstaaten, nicht alle aufwändigen technischen Abklärungen und Messungen selber auch noch einmal machen müssen.
Die Anpassung an die Normen wird nicht bloss in der elektronischen Datenbank zum Fahrzeug eingetragen, sondern von Hand auch im Service-/Unterhaltsheft notiert. Die Ausführung der Rückrufaktion wird mit der Rückrufnummer der entsprechenden Marke bestätigt:
Schliesslich wird im Bereich der Reserveradmulde im Kofferraum ein Kleber angebracht.
Für jede Modellvariante musste von VW eine spezifische Software entwickelt werden und dies nicht nur in Abhängigkeit vom Hubraum (1.2, 1.6 und 2L), sondern auch von der Motorleistung, vom Steuergerät und vom Getriebetyp. Insgesamt mussten so mehr als 1'600 verschiedene Software-Varianten von den Zulassungsbehörden validiert werden – und das brauchte seine Zeit.
Zudem müssen die Zulassungsbehörden nicht nur darauf achten, dass die illegale Software beseitigt wird, sondern auch darauf, dass die übrigen Kriterien, wie etwa der Dieselverbrauch, Emission von CO₂ und anderen Schadstoffen, Leistung und Drehmoment weiterhin der aktuellen Typengenehmigung für jedes Modell entsprechen. Darüber hinaus sollten die Fahrleistung und das Verhalten des Autos unverändert bleiben.
Der TCS hat Tests durchgeführt, zusammen mit seinen Partnerclubs in Deutschland (ADAC) und Österreich (ÖAMTC) und mit der Unterstützung der FIA (Fédération Internationale de l’Automobile).
Insgesamt wurden sieben Fahrzeuge vor und nach der Nachbesserung getestet. Davon sind fünf mit 2.0 L Motoren, manueller 6-Gang Schaltung und Start-Stopp System ausgerüstet (3x Audi Avant 2.0 TDI sowie 1x VW Golf 2.0 TDI BMT und 1x VW Passat 2.0 TDI). Von den weniger verbreiteten Hubraumvarianten hat der ADAC einen VW Golf 1.6 TDI und einen VW Polo 1.2 TDI getestet.
Die neue Software bietet bei allen Testfahrzeugen einen geringeren NOx-Ausstoss bei gleichbleibendem Verbrauch und Fahrverhalten. Bei den getesteten Fahrzeugen hält die neue Software also, was sie verspricht. Deshalb: Keine Angst vor dem Werkstattbesuch.
Die Tests vom VW-Golf 1.6 TDI und VW Polo 1.2 TDI sind nur auf Deutsch abrufbar – Sie wurden vom TCS nicht publiziert.
Zwar lässt die Untersuchung einzelner Fahrzeuge noch keine abschliessenden Aussagen über die Gesamtheit der vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge zu. Es ist jedoch unmöglich, für jedes Fahrzeug eine komplette Testreihe vor und nach der Nachbesserung vorzunehmen, dies wegen der Kosten (eine Testreihe wie der TCS geführt hat kostet mehrere Tausend Franken), Zeit- (3 bis 4 Wochen) und der begrenzten Kapazitäten der Testzentren.
Der Schweizer Importeur Amag gibt an, dass sich 300 Kunden über Probleme nach dem Update beklagt haben. Den Technischen Zentren des TCS sind bis heute vier wirklich problematische Fälle von Mitgliedern bekannt. Die Probleme dieser vier Fahrzeuge konnten auch nach mehreren Besuchen in der Werkstatt nicht behoben werden. Angesichts der grossen Anzahl an Autos, die bereits ein Update erhalten haben, sind die problematischen Fälle damit äusserst gering. Sollte es nicht möglich sein, die Probleme dieser Fahrzeuge zu beheben, müssen VW und Amag alternative Lösungen finden (Übernahme oder Austausch der Autos).
Einem Kunden der sich über eine Verringerung der Motorleistung beklagt, bietet AMAG die folgende Leistung an: Die Motorleistung des Fahrzeugs wird von einem unabhängigen Dritten geprüft. Falls die Motorleistung der Typengenehmigung entspricht, trägt der Kunde die Kosten des Tests (ca. CHF 200.-). Ist dies nicht der Fall, übernimmt AMAG die Kosten und verpflichtet sich, die notwendigen Massnahmen durchzuführen.
Eine Prognose hierzu ist heute schwierig. Wie jeder Markt, wird auch der Occasionsmarkt stark von Angebot und Nachfrage bestimmt. Um den Wert des Fahrzeugs zu erhalten, ist es im Moment wichtig, dass es wieder den gesetzlichen Anforderungen und Umweltnormen entspricht.
Bezogen auf Neuwagen in der Schweiz lässt sich folgendes feststellen:
Quelle: Autoschweiz
Der Occasionsmarkt ist bei den Diesel-Fahrzeugen derzeit aufgrund von Negativmeldungen über viele Marken und Modelle etwas verunsichert. Diesel-PW zeigen laut Marktbeobachter Eurotax, Medienmitteilung vom 14. Juni 2017: «…eine leicht schwächere Performance, ohne dass es bislang Anzeichen für einen grösseren Wertverfall gibt».
Siehe Eurotaxpro: «Dieselfahrzeuge werden unsere Branche deshalb noch eine Weile beschäftigen und sie werden ohne ‚äussere‘ Einflüsse vermutlich auch nicht so bald drastisch an Berechtigung und an Wert verlieren», fasst Roland Strilka von Eurotax die aktuelle Marktsituation zusammen.
Nein. Betreffend der Software hat VW das Vorhandensein eines Mangels anerkannt, hierfür die volle Verantwortung übernommen und sich verpflichtet, den Mangel ohne Kosten für die Kunden zu beseitigen.
VW und AMAG haben sich verpflichtet, die Mobilität der Kunden während des Rückrufs sicherzustellen. Teilen Sie Ihre Bedürfnisse mit, wenn Sie den Termin mit der Vertragswerkstatt vereinbaren.
Für Fahrzeuge mit nachträglicher Leistungssteigerung (Chip-Tuning, Software-Änderung des Seriensteuergerätes, usw.) hat AMAG spezielle Anweisungen veröffentlicht
Prüfen Sie, dass diese Massnahme im Serviceheft des Fahrzeugs eingetragen ist.
Nach Anpassung des Fahrzeugs an die Normen sollten Sie keine Entlastungserklärung und keinen Haftungsausschluss unterzeichnen.
Um das Vertrauen betroffener Autobesitzer in die Nachbesserung zu stärken, wird VW allfällige Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Umrüstung stehen und 11 spezifische Teile des Motor- und Abgasreinigungssystems vom Typ EA 189 betreffen, aufgreifen.
Diese vertrauensbildende Massnahme gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Durchführung des Updates durch einen für die Marke autorisierten Servicepartner und bis zu einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von maximal 250'000 km, je nachdem, welches Kriterium zuerst greift. Sie umfasst alle betroffenen Marken und Modelle und gilt rückwirkend auch für bereits korrigierte Fahrzeuge.
Diese Form der eingeschränkten Garantie muss ebenfalls bei einem für die Marke autorisierten Servicepartner in Anspruch genommen werden und setzt voraus, dass das Auto gemäss Herstellervorschrift gewartet wurde.
Dieses Vorgehen ist lobenswert und sollte die meisten der möglichen Probleme abdecken, die auftreten können. Eine abschliessende Beurteilung ist aber zurzeit noch nicht möglich. Angesichts des betrügerischen Ursprungs des Problems ist es allerdings zweifelhaft, ob VW im Falle eines Problems nach dem Update die Garantie derart einseitig begrenzen kann.
Einzelheiten über Bedingungen und Umfang der vertrauensbildenden Massnahme sind auf den Internetseiten der jeweiligen Marken oder der AMAG-Website (FAQ) erhältlich.
Einige Fahrzeuge mit 2.0 TDI Motor der Marken VW, Audi und Seat verfügen über ein SCR-System, das den Zusatzstoff AdBlue verwendet. Laut VW kann die Nachbesserung eine geringfügige Erhöhung des AdBlue Verbrauchs zur Folge haben. Betroffene Kunden erhalten Bons für 5 kostenfreie AdBlue-Tankbefüllungen. Die Marken Skoda und VW Nutzfahrzeuge sind nicht betroffen.
Beim Auftreten eines Problems (Motorleistung, Verhalten des Fahrzeugs, Verbrauch), sollten Sie so bald wie möglich, d.h. innerhalb weniger Tage nach Feststellung des Problems, eine Mängelrüge senden und zwar an :
Falls das Problem mit dem Kraftstoffverbrauch verbunden ist, muss man eine gewisse Frist hinzurechnen, damit dies festgestellt werden kann.
Sie können dem TCS eine Kopie Ihrer Mängelrüge senden (Scan per e-Mail: mobe.beratung@tcs.ch). Dadurch helfen Sie uns, die Modelle bzw. Modellvarianten zu identifizieren, bei denen nach der Reparatur Probleme auftreten.
Aufgrund der Zahl der betroffenen Kunden kann der TCS aber Einzelfälle nicht weiterverfolgen oder einzelne Betroffene individuell beraten, insbesondere was die notwendigen juristischen Schritte betrifft.
Aus Beweisgründen sollten Sie Ihre Mängelrüge schriftlich machen (idealerweise per Einschreiben, zumindest per E-Mail mit Bitte um eine Eingangsbestätigung). Sie können die von uns vorbereiteten Muster verwenden. Teilen Sie die Merkmale des Fahrzeugs mit (Marke, Modell, Hubraum, VIN/Fahrgestellnummer bestehend aus 17 Ziffern, aufgeführt im Fahrzeugschein und in den Schreiben der AMAG), das Datum und den Betrieb, der die Reparatur durchgeführt hat. Beschreiben Sie die Probleme und präzisieren Sie, dass es sich um Mängel handelt, die Sie nicht akzeptieren. Fordern Sie, dass man Ihnen einen Lösungsvorschlag macht. Behalten Sie sich alle weiteren Rechte vor.
Es ist möglich, dass das Problem Folge eines Fehlers bei der Reparatur ist und bald korrigiert werden kann. Bei einigen Modellen wissen wir auch, dass der erste Patch fehlerhaft war und dass ein zweiter Besuch in der Werkstatt erforderlich war, um eine neue Version installieren zu können.
Will jemand sein Recht geltend machen, muss er dies innerhalb der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Frist tun. Handelt man nicht rechtzeitig, verliert man sein Recht, wenn sich die Gegenpartei auf die Verjährungsfrist beruft.
Der VW-Konzern hat 2015 erklärt, dass er bis 31.12.2017 auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Diese Frist ist bis heute nicht verlängert worden.
Dies bedeutet, dass Fahrzeughalter, die glauben, einen Schaden erlitten zu haben (Wertverlust des Fahrzeugs usw.), vor dem 31.12.2017 handeln müssen. Sie müssen also vor Gericht klagen oder die Verjährungsfrist anderweitig unterbrechen (zum Beispiel mit dem Verantwortlichen individuell einen Verzicht auf die Verjährungsfrist aushandeln oder ihm einen Zahlungsbefehl zukommen lassen).
Wichtig ist, dass diese Frist von Ende 2017 nicht für die Software-Updates gilt:
Im Gegensatz zu dem, was man liest und hört, sind wir der Ansicht, dass es extrem schwierig ist, hier allgemeingültige Aussagen zu machen. Der Kreis der betroffenen Autos ist sehr verschieden (unterschiedlicher Neuwert je nach Marke und Modell, Neu- oder Gebrauchtwagen, gekaufte oder geleaste Autos etc.) und die rechtlichen Möglichkeiten hängen stark vom konkreten Fall ab.
Zu beachten ist jedoch: Die betroffenen Fahrzeughalter erleiden derzeit keinen bezifferbaren Schaden. Die Autos, die ein Software-Update erhalten haben, können wie bisher weiterfahren. Einige tun dies seit mehr als acht Jahren. Und in der Schweiz muss der Geschädigte einen bezifferbaren Schaden nachweisen und diesen geltend machen.
Auch sieht das schweizerische Recht keine Sammelklagen, Pauschalentschädigungen oder Strafschadenersatzleistungen wie in den USA vor. Letztlich ist auch unklar, ob VW in der Schweiz eingeklagt werden kann. Die Erfolgsaussichten jeglicher Schritte, um einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, müssen vor diesem Hintergrund betrachtet werden.
Kollektivklagen
Der Ausgang der verschiedenen in Europa und der Schweiz hängigen oder angekündigten Kollektivklagen ist in den Augen des TCS ungewiss. Gemeinsam haben diese Vorgehen, dass Druck auf VW ausgeübt werden soll, um Abfindungsvereinbarungen zu erreichen, die der Konzern bislang für seine europäischen Kunden ausgeschlossen hat.
Individuelle Klagen
Sind Sie der Meinung, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist, der einen Rechtsstreit rechtfertigt, empfehlen wir Ihnen, sich aufgrund der Frist vom 31.12.2017 rasch an einen Rechtsanwalt oder an Ihre Rechtsschutzversicherung zu wenden. Nach diesem Datum ist es wahrscheinlich zu spät, um zu handeln. Tragen Sie alle Informationen zusammen, die Sie benötigen, um Ihre Situation darzulegen (insbesondere den Kauf- oder Leasingvertrag, die Verkaufsumstände, die abgelaufenen oder noch gültigen Garantien, die bisher unternommenen Schritte), und alle Informationen, die Ihnen helfen, den Schaden zu beziffern.
Der TCS wird den Fall weiterhin verfolgen und seinen Mitgliedern bei technischen Fragen zur Seite stehen, insbesondere wenn die Mitglieder nach dem Software-Update auf Probleme bei ihrem Auto stossen oder wenn sie von den «vertrauensbildenden Massnahmen» profitieren wollen, gegebenenfalls auch mit einer direkten Intervention bei der Amag. Bei Problemen oder Fragen dieser Art können Sie sich an mbbrtngtcsch wenden.